Es ist jedenfalls schön zu hören, dass die Präsidentin gedenkt, ein Gesetz einer gründlichen Analyse zu unterziehen, bevor sie es unterzeichnet. Es wundert mich nur, dass das einer öffentlichen Erklärung würdig ist. Man sollte doch meinen, dass ein Veto - oder eben kein Veto - niemals eine spontane Entscheidung aus dem Bauch heraus sein darf.
Was das fragliche Gesetz angeht: Es würde in meinen Augen auf jedem Fall dem Bundeswahlleiter die Arbeit erleichtern. Ob es für den Bürger wirklich einen entscheidenden Unterschied macht, wage ich zu bezweifeln. Der Abbau von Verwaltungsaufwand muss ja aber auch nicht jedes Mal eine deutliche Verbesserung für die Kunden dieser Verwaltung bringen. Es genügt schon, wenn es den Geldbeutel des Steuerzahlers entlastet, weil der Wahlleiter keine Überstunden machen muss.