On the Right to Vote Amendment

Es gibt 26 Antworten in diesem Thema, welches 1.180 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Eric Baumgartner.


  • Astoria City | November 25th, 2013

    [doc]Ladies and Gentlemen,


    President Stackhouse hat die Ausfertigung und Unterzeichnung des ihr am gestrigen Tage übermittelten, vom Kongress beschlossenen Right to Vote Amendment zwecks einer näheren Prüfung der Vorlage vorerst zurückgestellt, um sich noch einmal vertieft mit den in Debatte über den Entwurf im Kongress vorgebrachten Gegenargumenten gegen diesen auseinanderzusetzen.


    Vereinfachungen der Formalia des Wahlrechts, die dieses für die Bürger verständlicher und transparenter, und für die Bundeswahlbehöre einfacher handhabbar machen, sind aus Sicht der Präsidentin zwar zu jeder Zeit unbedingt wünschens- und begrüßenswert, jedoch ist unter Berücksichtigung der von verschiedenen Kongressmitgliedern geäußerten Zweifel noch einmal zu überprüfen, inwiefern dieses Ziel mit dem Right to Vote Amendment tatsächlich erreicht werden würde.

  • Ich danke der Präsidentin dafür dass sie die Bedenken der Gegner ernst nimmt und sich noch einmal näher mit der Vorlage und den entsprechenden Argumenten auseinandersetzt.

    Terence Deringer
    former US Senator
    Member of the Social Conservative Union

  • Ich sehe den Vorgang hier etwas kritischer als der Kollege Deringer. Es ist die Aufgabe der Legislative, nicht der Exekutive, darüber zu befinden ob ein Gesetz gut ist oder nicht. Ein Gesetz, das einen klaren Schaden brächte oder dessen Verfassungswidrigkeit wenigstens anzunehmen ist, das muss in meinen Augen nicht ausgefertigt werden. Aber ein Gesetz, das verfassungsmäßig absolut unbedenklich ist, sollte eigentlich eine reine Formsache für eine Präsidentin sein.


    John Edgar Powell, LL.M., J.D. (AS) (D/AS)
    Former Chairman of the congressional committee on Intelligence and Homeland Security

    [b]Former United States Attorney, Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition]


  • Die Bundesverfassung gesteht der Präsidentin ein Vetorecht zu. Es ist legitim wenn sie von diesem Gebrauch macht, wobei momentan ja lediglich eine Prüfung dieser Reform angekündigt wurde.


    Über Verfassungswidrigkeit wiederum entscheidet der Supreme Court und nicht die Präsidentin.

    Terence Deringer
    former US Senator
    Member of the Social Conservative Union

  • Ich sehe den Vorgang hier etwas kritischer als der Kollege Deringer. Es ist die Aufgabe der Legislative, nicht der Exekutive, darüber zu befinden ob ein Gesetz gut ist oder nicht. Ein Gesetz, das einen klaren Schaden brächte oder dessen Verfassungswidrigkeit wenigstens anzunehmen ist, das muss in meinen Augen nicht ausgefertigt werden. Aber ein Gesetz, das verfassungsmäßig absolut unbedenklich ist, sollte eigentlich eine reine Formsache für eine Präsidentin sein.


    Huch, haben Sie heute morgen etwa mit Secretary Varga geduscht, Senator? ;)


    Dieser ist nämlich auch als Kritiker des Vetorechts der Exekutive bekannt.


    Aber die Präsidentin ist überzeugt, dass dieses in unserem politischen System sinnvoll ist. Denn so, wie der Kongress als Legislative etwa durch das Haushaltsrecht, die Bestätigung vom Präsidenten beabsichtigter Ernennungen, oder die Ratifikation zwischenstaatlicher Verträge die Exekutive kontrolliert, kontrolliert der Präsident als Exekutive mittels seines Vetorechts die Legislative.


    Gewaltenteilung bedeutet gerade nicht, dass jede der drei Staatsgewalten isoliert von den anderen vor sich hinwirtschaftet, sondern dass diese eben miteinander verzahnt sind, und wichtige Entscheidungen nach dem "Mehr-Augen-Prinzip" getroffen werden.

  • Ms. Hamby,


    ich habe mir grade mal die Argumentationen der jeweiligen Seiten in den Sitzungsprotokollen des Plenums zu Gemüte geführt und meine anfänglichen Zweifel bezüglich dieses Schrittes haben sich bestätigt. Denn die Argumentationen sehen wie folgt aus:


    Pro:
    a) Verbesserung der Übersichtlichkeit für das Wahlamt
    b) Vereinfachung für die Wähler


    Contra:
    a) überflüssig


    Natürlich kann sich die Präsidentin jetzt dem Überflüssigkeitsvorwurf anschließen. Allerdings würde ich mir dann die Frage stellen, inwieweit sie damit die Meinung der Mehrheit in beiden Kammern überstimmen möchte, dass die Neuerung eben nicht überflüssig ist. Ich kenne die Präsidentin als Vertreterin einer gepflegten Diskussionskultur und ich hoffe nicht, dass sie davon jetzt abweichen will.

  • Ich bin noch neu hier, aber Astor pfelgt ja den offenen Austausch...


    Ich finde es begrüßenswert, wenn die für die Ausführung von Gesetzen verantwortliche Stelle (Exekutive) prüft, wie die Ausführung konkret aussehen würde und ob dies mit Verbesserungen einhergeht oder nicht. Genau das liegt im konkreten Fall vor. Und genau deshalb (und wegen der hohen demokratischen Legitimation) ist das Vetorecht des Präsidenten so richtig. Die Exekutive muss die Gesetze ausführen. Aber wenn diejenigen, die die Regeln ausführen sollen, sie für nicht sinnvoll, nicht praktikabel oder auch für nicht verfassungsgemäß erachten, dann lohnt es allemal nochmal darüber nachzudenken. Ein Veto ist ja auch kein abschließender Akt, sondern kann vom Kongress mit entsprechender Mehrheit überstimmt werden.


    Es ist also so, dass die Präsidentin nicht nur das verfassungsgemäße Recht hat, ihr Veto einzulgen. Sondern es ist auch so, dass es gerade dann wenn es um Regeln geht, die die Exekutive auch ganz real umsetzen muss, besonders sinnvoll ist, dass sie dieses Veto hat.


    Ich gehe davon aus, dass die Prüfung ergebnisoffen ist. Und ich schätze die Präsidentin so ein, dass sie tatsächlich sehr sachlich entscheiden wird. So oder so.

  • Das alles stelle ich gar nicht in Frage, Mr... ähm... entschuldigung, ich habe Sie noch gar nicht nach Ihrem Namen gefragt.


    Jedoch reicht es mir eben nicht aus, wenn die Präsidentin mit der Überflüssigkeitskeule auf einen Entwurf draufhaut, dessen möglicher Nutzen nicht nur in der Debatte herausgestellt wurde, sondern auch von einer Mehrheit in beiden Kammern erkannt wurde, sodass der Entwurf auch erfolgreich war. Ich würde mir einfach wünschen, dass die Präsidentin oder ihre Sprecherin Ms. Hamby erklärt, warum sie die neuen Regelungen für überflüssig oder unpraktikabel hält. Im Kongress kam das Warum nämlich deutlich zu kurz.

  • Nichts ist so überflüssig, wie das Amt des Präsidenten. Die Exekutive würde auch ohne dieses Amt funktionieren, alle Aufgaben könnten die Secretaries entsprechend ihren Ressorts übernehmen. Aber wir gönnen uns dieses Amt genau so, wie wir uns einen Kongress gönnen.
    Dass eine Prüfung angekündigt wurde, ist nicht außergewöhnlich, denn für gewöhnlich prüft der Inhaber des Präsidentenamtes JEDES Gesetz, bevor er es unterzeichnet. Denn kein vernünftiger Mensch unterzeichnet ein wichtiges Schriftstück, ohne es gelesen zu haben.
    Der Prüfungsvorgang ist wie bei einem Huhn: Entscheidend ist, was hinten raus kommt: Ei oder Kacke. ;)

  • Ich gehe hier wie bereits in der Debatte zum Ausdruck kam keineswegs einig mit Senatorin Gerard. Welchen Sinn macht es eine Anpassung welche schlicht überflüssig ist, in ein Gesetz aufzunehmen? Und wo genau soll hier die Vereinfachung für das Wahlamt und die Wähler liegen?

    Terence Deringer
    former US Senator
    Member of the Social Conservative Union

  • Status quo:
    Es wird bei jeder Wahl eine Frist von vierzehn Tagen gesetzt, sodass sich der Stichtag bei jeder Wahl ändert. Das Wahlamt muss den Tag berechnen, die Wähler rechnen entweder vorher selbst nach oder verlassen sich auf das Wahlamt. Aufgrund von Rechenfehlern ist die Gefahr groß, dass Fristen falsch gesetzt werden.


    Right to Vote Amendment:
    Bei jeder Wahl sind alle Bürger wahlberechtigt, die vor dem Monat, in der die Wahl beginnt, Staatsbürger sind. Daher fällt die Frist jeweils auf das Ende des Monats, also jeweils auf einen 30. oder 31. Das Wahlamt muss nichts mehr berechnen und die Wähler können einfach sehen, ob Sie zum Ablauf des vorhergehenden Monats Staatsbürger waren oder nicht.

  • Das alles stelle ich gar nicht in Frage, Mr... ähm... entschuldigung, ich habe Sie noch gar nicht nach Ihrem Namen gefragt.


    Jedoch reicht es mir eben nicht aus, wenn die Präsidentin mit der Überflüssigkeitskeule auf einen Entwurf draufhaut, dessen möglicher Nutzen nicht nur in der Debatte herausgestellt wurde, sondern auch von einer Mehrheit in beiden Kammern erkannt wurde, sodass der Entwurf auch erfolgreich war. Ich würde mir einfach wünschen, dass die Präsidentin oder ihre Sprecherin Ms. Hamby erklärt, warum sie die neuen Regelungen für überflüssig oder unpraktikabel hält. Im Kongress kam das Warum nämlich deutlich zu kurz.


    Verzeihung, Madam Senator: Hashkey aus Astoria City, Moe Haskey, Rechtsanwalt.


    Freut mich Ihre Bekanntschaft zu machen.


    Ich gehe davon aus, dass Sie davon ausgehen dürfen. Aber es wäre doch einigermaßne absurd wenn die Präsidentin - oder ihre Sprecherin - vor der Prüfung bekanntgeben würde, wieso sie das Gesetz gegebenfalls mit einem Veto bedacht wird. Wenn es zum Veto kommt wird die Präsidentin das erklären. Ob zu Ihrer Zufriedenheit - das weiß ich nicht. Aber die Informationspolitik dieser Administration lässt doch in dieser Hinsicht eigentlich wenig zu wünschen übrig, oder?

  • Die Freude ist ganz meinerseits, Mr. Hashkey. :)


    Aber die Informationspolitik dieser Administration lässt doch in dieser Hinsicht eigentlich wenig zu wünschen übrig, oder?


    Die Informationspolitik der Administration ist vorbildlich. Mein Problem bestand aber in folgendem Statement von Ms. Hamby. Ich betone die betreffende Stelle besonders:


    President Stackhouse hat die Ausfertigung und Unterzeichnung des ihr am gestrigen Tage übermittelten, vom Kongress beschlossenen Right to Vote Amendment zwecks einer näheren Prüfung der Vorlage vorerst zurückgestellt, um sich noch einmal vertieft mit den in Debatte über den Entwurf im Kongress vorgebrachten Gegenargumenten gegen diesen auseinanderzusetzen.


    Und ich glaube, ich habe deutlich gemacht, dass die Gegenargumente im Kongress, nun ja, dürftig waren. Denn dort wurde ausschließlich die Überflüssigkeitskeule geschwungen. Warum die Antragsgegner die Änderung aber für überflüssig hielten, wurde nicht deutlich, daher frage ich mich, mit welchen Argumenten sich die Präsidentin beschäftigen möchte.


  • ...
    Und ich glaube, ich habe deutlich gemacht, dass die Gegenargumente im Kongress, nun ja, dürftig waren. Denn dort wurde ausschließlich die Überflüssigkeitskeule geschwungen. Warum die Antragsgegner die Änderung aber für überflüssig hielten, wurde nicht deutlich, daher frage ich mich, mit welchen Argumenten sich die Präsidentin beschäftigen möchte.


    Ich verstenhe Ihre Argumentation, allerdings haben Sie doch dann auch nichts zu befürchten und können der Prüfung gelassen entgegensehen. Ich verstehe das Zitat der Präsidentensprecherin eher als Anerkennung der Kongressaussprache als Basis der Prüfung. Das selber Denken wird die Präsidentin ja mutmaßlich dennoch nicht einstellen wollen.


    Mit fällt allerdings auf - ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen - dass die Abstimmung im House of Representatives ein Überstimmen eines Präsidentenvetos ggf unsicher scheinen lässt. Auch wenn die Debatte also womöglich einseitig war, das Abstimmungsergebnis doch auch eine gewisse Meinungsvielfalt zu dieser Frage abbildet. Ich finde allerdigns auch völlig legitim - um das klar zu sagen, dass SIe auch an dieser Stelle für Ihre Position und damit auch für die Position der Kongressmehrheit eintreten.


    Nun, da die Präsidentin angekündigt hat sich auch eine Meinung zu bilden, ist es das natürlichste der Welt wenn beide Seiten versuchen, die Präsidentin von der Kraft ihrer Argumente zu überzeugen.

  • Mit fällt allerdings auf - ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen - dass die Abstimmung im House of Representatives ein Überstimmen eines Präsidentenvetos ggf unsicher scheinen lässt. Auch wenn die Debatte also womöglich einseitig war, das Abstimmungsergebnis doch auch eine gewisse Meinungsvielfalt zu dieser Frage abbildet. Ich finde allerdigns auch völlig legitim - um das klar zu sagen, dass SIe auch an dieser Stelle für Ihre Position und damit auch für die Position der Kongressmehrheit eintreten.


    Auch das wurde von mir keinesfalls bestritten, Mr. Hashkey. Aber Sie stimmen ja bestimmt mit mir überein, dass es auch im House eine Mehrheit für den Entwurf gab. Wie hoch diese war, ist erstmal zweitrangig. Ganz abgesehen davon hat meines Wissens nach bislang noch niemand von einem Überstimmen des Vetos geredet. ;)


    In jedem Fall bin ich aber gespannt, wie die Entscheidung der Präsidentin ausfallen wird.

  • Status quo:
    Es wird bei jeder Wahl eine Frist von vierzehn Tagen gesetzt, sodass sich der Stichtag bei jeder Wahl ändert. Das Wahlamt muss den Tag berechnen, die Wähler rechnen entweder vorher selbst nach oder verlassen sich auf das Wahlamt. Aufgrund von Rechenfehlern ist die Gefahr groß, dass Fristen falsch gesetzt werden.


    Ich muss ehrlich sagen Senatorin, die viel zitierte Vereinfachung erschliesst sich mir nicht. Wo liegt die Schwierigkeit dabei 14 Kalendertage zurückzuzählen?

    Terence Deringer
    former US Senator
    Member of the Social Conservative Union

  • Nun ja, das hängt immer von den mathematischen Fähigkeiten der jeweiligen Beamten im Wahlamt ab. ;)


    Aber im Ernst: Die Deadline wird vereinheitlicht, dadurch wird unnötige Intransparenz abgebaut.

  • Jedoch reicht es mir eben nicht aus, wenn die Präsidentin mit der Überflüssigkeitskeule auf einen Entwurf draufhaut, dessen möglicher Nutzen nicht nur in der Debatte herausgestellt wurde, sondern auch von einer Mehrheit in beiden Kammern erkannt wurde, sodass der Entwurf auch erfolgreich war. Ich würde mir einfach wünschen, dass die Präsidentin oder ihre Sprecherin Ms. Hamby erklärt, warum sie die neuen Regelungen für überflüssig oder unpraktikabel hält. Im Kongress kam das Warum nämlich deutlich zu kurz.


    Madam President of the Senate,


    wenn die Gegner dieses Gesetzentwurfs sagen, sie halten ihn für überflüssig, weil die geltende Rechtslage in ihren Augen zufriedenstellend funktioniert, dann ist das keine "Keule." Genauso wenig, wie es eine "Keule" ist, wenn die Befürworter des Gesetzentwurfes sagen, sie halten die geltende Rechtslage für zu kompliziert und dadurch fehleranfällig.


    Beides sind Argumente, mit denen die Präsidentin sich derzeit noch einmal vertieft auseinandersetzt. Schließlich hat sie als ehemalige Attorney General unter President Marani auch ganz eigene praktische Erfahrungen mit den Vor- und Nachteilen - kein Gesetz ist jemals perfekt - des geltenden Rechts.


    Und egal, wie die Präsidentin sich entscheiden wird, sie wird ihre Entscheidung ausführlicher begründen als nur zu sagen, sie schließt sich den Argumenten der einen oder anderen Seite an.

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