[2013-015] Firearms Bill

Es gibt 27 Antworten in diesem Thema, welches 1.324 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Edward Mullenberry.

  • Mr. Chairman,


    ich ersuche die ehrenwerten State Councilors eindringlich, die nochmals verlängerte Aussprachedauer dazu zu nutzen, sich kurz zu äußern, ob ihnen der Ursprungsentwurf lieber ist, oder der Konsensvorschlag, oder irgendwas völlig anderes.


    Eine Kampfabstimmung zu einem solch kontroversen Thema würde ich tunlichst vermeiden wollen, sondern dem eine breitestmögliche Einigung vorziehen.

  • Mr. Chairman,


    ich möchte die Gouverneurin darauf hinweisen, dass Councillor Mullenberry deutlich gemacht, dass er den Konsensentwurf nicht mittragen wird, während von meiner Seite klar gemacht wurde, dass ich den Ursprungsentwurf nicht mittragen werden. Meines Erachtens werden wir daher wohl nicht um eine Kampfabstimmung herumkommen. Unter Umständen würde ich den entsprechenden Konsensentwurf als Alternative einbringen, damit beide Entwürfe zur Abstimmung gestellt werden können. Dann können die Councillors entscheiden, ob und wenn ja, welchen Entwurf sie unterstützen.

  • Mr. Chairman,


    da die Standing Orders das von der ehrenwerten State Councilor Gerard vorgeschlagene Verfahren ausdrücklich vorsehen, würde ich einen entsprechenden Schritt begrüßen.

  • Mr. Chairman,


    ich reiche hiermit folgenden Gegenantrag zum Ursprungsentwurf ein.


    Firearms Bill


    Section 1 - Purpose and Citation
    (1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Feuerwaffen und Munition im Staat Serena.
    (2) Es findet keine Anwendung auf die Nationalgarde, sowie auf die Polizei des Staates Serena, der Bezirke und Kommunen.
    (3) Es soll zitiert werden als Firearms Act.


    Section 2 - Statutory Definitions
    (1) Feuerwaffen (Firearms) im Sinne dieses Gesetzes sind tragbare Vorrichtungen, bei denen Geschosse, angetrieben durch heiße Gase, durch einen Lauf getrieben werden.
    (2) Automatische Feuerwaffen (Automatic firearms) im Sinne dieses Gesetzes sind Feuerwaffen, mit denen durch die einmalige Betätigung der Schussauslösevorrichtung mehrere Schüsse abgegeben werden können.
    (3) Munition (Ammunition) im Sinne dieses Gesetzes sind nicht fest mit einer Feuerwaffe verbundene, nachladbare Teile, welche deren eigentliche Wirkungsträger darstellen.


    Section 3 - Purchase, Possession, Sale and Manufacture of Firearms
    (1) Feuerwaffen und Munition dürfen von jedem Bürger der Vereinigten Staaten, sowie von jedem sich rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhaltenden Ausländer, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, zu Zwecken der Selbstverteidigung, der Jagd, des Schießsports, des Unterhalts einer Waffensammlung, oder der wissenschaftlichen oder technischen Zwecken dienenden Erprobung, Begutachtung oder Untersuchung, erworben, besessen und geführt werden.
    (2) Automatische Feuerwaffen dürfen nur zu Zwecken des Unterhalts einer Waffensammlung, oder der wissenschaftlichen oder technischen Zwecken dienenden Erprobung, Begutachtung oder Untersuchung, erworben und besessen werden.
    (3) Feuerwaffen und Munition dürfen von jedem Bürger der Vereinigten Staaten, sowie von jedem sich rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhaltenden Ausländer, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, an jeden Bürger der Vereinigten Staaten, sowie an jeden sich rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhaltenden Ausländer, der 18. Lebensjahr vollendet hat, zu Zwecken nach SSec. 1, gewerbsmäßig oder privat, verkauft werden.
    (4) Feuerwaffen und Munition dürfen von jedem Bürger der Vereinigten Staaten, sowie von jedem sich rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhaltenden Ausländer, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, zu Zwecken nach SSec. 1 und 2, gewerbsmäßig oder privat, hergestellt werden.


    Section 4 - Ban of Purchase, Possession, Sale and Manufacture of Firearms by convicted Felons
    (1) Feuerwaffen dürfen von Personen, die nach den Gesetzen der Vereinigten Staaten, des Staates Serena oder eines anderen Staates wegen eines Verbrechens, oder wegen eines Vergehens, bei dessen Begehung sie eine Feuerwaffe mitgeführt oder verwendet haben, rechtskräftig verurteilt worden sind, nicht erworben, besessen und geführt werden.
    (2) Gewerbliche Händler von Feuerwaffen haben vor Aushändigung einer verkauften Feuerwaffe eine Überprüfung des Kunden auf Vorstrafen nach SSec. 1 vorzunehmen. Die Aufzeichnungen über den Prüfungsvorgang sind nach Abschluss des Kaufgeschäfts unverzüglich zu vernichten.


    Section 5 - Documentation Obligations
    (1) Gewerbliche Händler von Feuerwaffen und Munition haben ein laufendes Verzeichnis über die von ihnen verkauften Feuerwaffen und Munition nach Datum, Typ, Modell und Stückzahl jedes Kaufgeschäfts zu führen und aufzubewahren.
    (2) Persönliche Daten der Kunden dürfen in das Verzeichnis verkaufter Feuerwaffen und Munition nach SSec. 1 nicht aufgenommen werden.


    Section 6 - Transport and Carrying of Firearms
    (1) Feuerwaffen dürfen, zu den in Sec. 3 genannten Zwecken, von den dort genannten Personen, geladen und ungeladen, transportiert werden. Munition darf, zu den in Sec. 3. genannten Zwecken, von den dort genannten Personen, transportiert werden.
    (2) Feuerwaffen dürfen, zu den in Sec. 3 genannten Zwecken, von den dort genannten Personen, geladen und ungeladen, verdeckt getragen werden.
    (3) Feuerwaffen dürfen, zum Zwecke der Ausübung der Jagd, des Schießsports, oder Pflege von mit der Jagd oder dem Schießsport verbundenen gesellschaftlichen Brauchtums, von den in Sec. 3 genannten Personen, geladen und ungeladen, offen getragen werden.
    (4) Feuerwaffen dürfen, zu anderen als den in SSec. 3 genannten Zwecken, von den in Sec. 3 genannten Personen, geladen oder ungeladen, mit Genehmigung der örtlich zuständigen Polizeibehörden, offen getragen werden. Die Genehmigung ist zu erteilen, soweit überwiegende Interessen des öffentlichen Friedens, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, dem nicht entgegenstehen.
    (5) Automatische Feuerwaffen dürfen nur zu den in Sec. 3, SSec. 2, genannten Zwecken ungeladen transportiert werden.


    Section 7 - Handling of Firearms by Persons under 18 Years of Age
    (1) Personen unter 18 Jahren, die Bürger der Vereinigten Staaten sind, oder sich als Ausländer rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhalten, dürfen Feuerwaffen zu Zwecken der Jagd, des Schießsports, oder der Pflege von mit der Jagd oder dem Schießsport verbundenen Brauchtums, oder der Ausbildung an Schusswaffen, unter der Aufsicht von Personen über 18 Jahren, die Bürger der Vereinigten Staaten sind, oder sich als Ausländer rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhalten, geladen oder ungeladen, tragen und bedienen.
    (2) Personen unter 18 Jahren, die Bürger der Vereinigten Staaten sind, oder sich als Ausländer rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhalten, dürfen unter der Anleitung und Aufsicht von Personen über 18 Jahren, die Bürger der Vereinigten Staaten sind, oder sich als Ausländer rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhalten, in der Herstellung oder dem Verkauf von Feuerwaffen und Munition, zu Zwecken nach Sec. 3, beschäftigt werden.


    Section 8 - Localized or Temporary Bans of Firearms
    (1) In öffentlichen Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen des Staates Serena können deren Leiter oder Verantwortliche das Tragen von Feuerwaffen untersagen, soweit ein solches Verbot im überwiegenden Interessen des öffentlichen Friedens, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, sinnvoll oder geboten ist.
    (2) Teilnehmern an öffentlichen Veranstaltungen, Versammlungen und Aufzügen kann das Tragen von Feuerwaffen durch die zuständigen Sicherheitsbehörden untersagt werden, soweit ein solches Verbot im überwiegenden Interessen des öffentlichen Friedens, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, sinnvoll oder geboten ist.
    (3) Das Hausrecht der Eigentümer öffentlich zugänglicher Gebäude, Einrichtungen und Anlagen bleibt von den Bestimmungen dieser Section unberührt.


    Section 9 - Penal Provisions
    (1) Auf sämtliche Strafbestimmungen dieses Gesetzes finden die Bestimmungen des Chapter 1 des Federal Penal Code sinngemäß Anwendung.
    (2) Vergehen der Klasse A sind die Herstellung, der Verkauf, der Besitz oder das Tragen von Feuerwaffen zu anderen als den Sec. 3, SSec. 1 und 2, genannten Zwecken, oder entgegen einem Verbot nach Sec. 4, SSec. 1.
    (3) Vergehen der Klasse C sind:

      - die Herstellung, der Verkauf, der Besitz oder das Tragen von Feuerwaffen, durch andere als die in Sec. 3 genannten Personen;
      - die Überlassung von Feuerwaffen an Personen unter 18 Jahren, unter anderen als in den Sec. 7 genannten Umständen.

    (4) Übertretungen sind:

      - das Unterlassen einer Kundenüberprüfung durch einen gewerblichen Händler von Feuerwaffen nach Sec. 4, SSec. 2;
      - das Unterlassen der Dokumentation des Verkaufs von Feuerwaffen und Munition durch einen gewerblichen Händler von Feuerwaffen nach Sec. 5, SSec. 1;
      - die Aufnahme persönlicher Daten des Kunden in die Dokumentation verkaufter Feuerwaffen und Munition nach Sec. 5, SSec. 1;
      - das offene Tragen von Feuerwaffen, zu anderen als den Sec. 6, SSec. 3, genannten Zwecken, ohne die erforderliche Genehmigung nach Sec. 6, SSec. 4;
      - das öffentliche Tragen von Feuerwaffen entgegen einem Verbot nach Sec. 8, SSec. 1 oder 2.

    Section 10 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.

    Ich bitte wie gesagt um rechtzeitige Wortmeldung, sollte jemand mit diesem Kompromiss nicht einverstanden sein.[/quote]

  • Honorable Members of Council,


    ich bitte die ursprüngliche Antragstellerin darum, noch die meines Erachtens wichtige Ergänzung in Section 1 bezüglich des Anwendungsbereiches in ihren Antrag aufzunehmen; danach würde ich davon ausgehen, dass ich ihm zustimmen werde.

    JOAQUÍN EDWARD MULLENBERRY jr.

    Former (XXVII.) Vice President of the United States

    Former Member of the House of Representatives

    Former Lieutenant Governor of the Republic of Serena

    "That person who agrees with you 80 percent of the time is a friend and an ally; not a 20 percent traitor." - Carsten Schmidt

  • Mr. Chairman,


    ich danke für diesen wichtigen Hinweis, dem hiermit Genüge getan sei, indem ich meinen Entwurf wie folgt ergänze:


    Firearms Bill


    Section 1 - Purpose and Citation
    (1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Feuerwaffen und Munition im Staat Serena.
    (2) Es findet keine Anwendung auf die Nationalgarde, sowie auf die Polizei des Staates Serena, der Bezirke und Kommunen.
    (3) Es soll zitiert werden als Firearms Act.


    Section 2 - Statutory Definitions
    (1) Feuerwaffen (Firearms) im Sinne dieses Gesetzes sind tragbare Vorrichtungen, bei denen Geschosse, angetrieben durch heiße Gase, durch einen Lauf getrieben werden.
    (2) Munition (Ammunition) im Sinne dieses Gesetzes sind nicht fest mit einer Feuerwaffe verbundene, nachladbare Teile, welche deren eigentliche Wirkungsträger darstellen.


    Section 3 - Purchase, Possession, Sale and Manufacture of Firearms
    (1) Feuerwaffen und Munition dürfen von jedem Bürger der Vereinigten Staaten, sowie von jedem sich rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhaltenden Ausländer, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, zu Zwecken der Selbstverteidigung, der Jagd, des Schießsports, des Unterhalts einer Waffensammlung, oder der wissenschaftlichen oder technischen Zwecken dienenden Erprobung, Begutachtung oder Untersuchung, erworben, besessen und geführt werden.
    (2) Feuerwaffen und Munition dürfen von jedem Bürger der Vereinigten Staaten, sowie von jedem sich rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhaltenden Ausländer, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, an jeden Bürger der Vereinigten Staaten, sowie an jeden sich rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhaltenden Ausländer, der 18. Lebensjahr vollendet hat, zu Zwecken nach SSec. 1, gewerbsmäßig oder privat, verkauft werden.
    (3) Feuerwaffen und Munition dürfen von jedem Bürger der Vereinigten Staaten, sowie von jedem sich rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhaltenden Ausländer, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, zu Zwecken nach SSec. 1 und 2, gewerbsmäßig oder privat, hergestellt werden.


    Section 4 - Transport and Carrying of Firearms
    (1) Feuerwaffen dürfen, zu den in Sec. 3 genannten Zwecken, von den dort genannten Personen, geladen und ungeladen, transportiert werden. Munition darf, zu den in Sec. 3. genannten Zwecken, von den dort genannten Personen, transportiert werden.
    (2) Feuerwaffen dürfen, zu den in Sec. 3 genannten Zwecken, von den dort genannten Personen, geladen und ungeladen, verdeckt getragen werden.
    (3) Feuerwaffen dürfen, zum Zwecke der Ausübung der Jagd, des Schießsports, oder Pflege von mit der Jagd oder dem Schießsport verbundenen gesellschaftlichen Brauchtums, von den in Sec. 3 genannten Personen, geladen und ungeladen, offen getragen werden.
    (4) Feuerwaffen dürfen, zu anderen als den in SSec. 3 genannten Zwecken, von den in Sec. 3 genannten Personen, geladen oder ungeladen, mit Genehmigung der örtlich zuständigen Polizeibehörden, offen getragen werden. Die Genehmigung ist zu erteilen, soweit überwiegende Interessen des öffentlichen Friedens, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, dem nicht entgegenstehen.


    Section 5 - Handling of Firearms by Persons under 18 Years of Age
    (1) Personen unter 18 Jahren, die Bürger der Vereinigten Staaten sind, oder sich als Ausländer rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhalten, dürfen Feuerwaffen zu Zwecken der Jagd, des Schießsports, oder der Pflege von mit der Jagd oder dem Schießsport verbundenen Brauchtums, oder der Ausbildung an Schusswaffen, unter der Aufsicht von Personen über 18 Jahren, die Bürger der Vereinigten Staaten sind, oder sich als Ausländer rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhalten, geladen oder ungeladen, tragen und bedienen.
    (2) Personen unter 18 Jahren, die Bürger der Vereinigten Staaten sind, oder sich als Ausländer rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhalten, dürfen unter der Anleitung und Aufsicht von Personen über 18 Jahren, die Bürger der Vereinigten Staaten sind, oder sich als Ausländer rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhalten, in der Herstellung oder dem Verkauf von Feuerwaffen und Munition, zu Zwecken nach Sec. 3, beschäftigt werden.


    Section 6 - Localized or Temporary Bans of Firearms
    (1) In öffentlichen Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen des Staates Serena können deren Leiter oder Verantwortliche das Tragen von Feuerwaffen untersagen, soweit ein solches Verbot im überwiegenden Interessen des öffentlichen Friedens, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, sinnvoll oder geboten ist.
    (2) Teilnehmern an öffentlichen Veranstaltungen, Versammlungen und Aufzügen kann das Tragen von Feuerwaffen durch die zuständigen Sicherheitsbehörden untersagt werden, soweit ein solches Verbot im überwiegenden Interessen des öffentlichen Friedens, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, sinnvoll oder geboten ist.
    (3) Das Hausrecht der Eigentümer öffentlich zugänglicher Gebäude, Einrichtungen und Anlagen bleibt von den Bestimmungen dieser Section unberührt.


    Section 7 - Penal Provisions
    (1) Auf sämtliche Strafbestimmungen dieses Gesetzes finden die Bestimmungen des Chapter 1 des Federal Penal Code sinngemäß Anwendung.
    (2) Vergehen der Klasse A sind die Herstellung, der Verkauf, der Besitz oder das Tragen von Feuerwaffen, zu anderen als den Sec. 3, SSec. 1, genannten Zwecken.
    (3) Vergehen der Klasse C sind:

      - die Herstellung, der Verkauf, der Besitz oder das Tragen von Feuerwaffen, durch andere als die in Sec. 3 genannten Personen;
      - die Überlassung von Feuerwaffen an Personen unter 18 Jahren, unter anderen als in den Sec. 5 genannten Umständen.

    (4) Übertretungen sind:

      - das offene Tragen von Feuerwaffen, zu anderen als den Sec. 4, SSec. 3, genannten Zwecken, ohne die erforderliche Genehmigung nach Sec. 4, SSec. 4;
      - das öffentliche Tragen von Feuerwaffen entgegen einem Verbot nach Sec. 6, SSec. 1 oder 2.

    Section 8 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.

  • Mr. Chairman,


    ich wünsche mir in Serena einen zurückhaltenden Staat, der die Rechte der Bürger nicht weiter einschränkt als undbedingt erforderlich. Daher unterstütze ich die Vresion Brandenburg. Wenn wir anfangen, alles zu kontrollieren, was irgedwie gefährlich werden könnte wenn es in die falschen Hände gerät, dann hören wir nie wieder auf.

  • State Council of Serena



    "Impavidi progrediamur"


    [ Debate ] 2013-015 Firearms Bill



    Honorable State Councilors!


    Die Aussprache hat wegen Fristablauf geendet. Die Abstimmung wurde bereis eingeleitet.


    J. E. Mullenberry
    Joaquín Edward Mullenberry
    Chairman of the State Council

    JOAQUÍN EDWARD MULLENBERRY jr.

    Former (XXVII.) Vice President of the United States

    Former Member of the House of Representatives

    Former Lieutenant Governor of the Republic of Serena

    "That person who agrees with you 80 percent of the time is a friend and an ally; not a 20 percent traitor." - Carsten Schmidt

  • Alricio Scriptatore

    Hat das Label von [Debate] auf Records [Astor 1.0] geändert

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