Office of the Attorney General

Es gibt 306 Antworten in diesem Thema, welches 35.256 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Oliver Phillips.

  • Mr. Attorney General,


    als Sprecher des Repräsentantenhauses falle ich nicht unter dieses Gesetz, es entfaltet für mich keinerlei Wirkung, da es in Sec. I Ssec. 1 bestimmt: "Dieses Gesetz regelt die Vertretung des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Astor über die verfassungsmäßigen Bestimmungen hinaus."


    Meine Vertretungsbefugnis erwächst jedoch nicht aus diesem Gesetz, sondern aus der Verfassung selbst. Daher unterfalle ich weder Sec. 1 Ssec. 1, da ich nach der Bundesverfassung berufen bin, noch Sec. 3, welche besagt: "Eine Person, die nach diesem Gesetz als Präsident amtiert, tut dieses bis zum Ende der dann laufenden Amtszeit, allerdings nicht, wenn zuvor eine wählbare und höher eingestufte Person amtieren kann."

  • Da kommen wir jetzt aber zu einem Problem, Mr. Peterson. Die Verfassung selbst gibt keine Regelungen zur Aufhebung des Vertretungsfalls, schließt aber auch keine Regelungen dazu außerhalb der Verfassung aus. Also müssen wir schauen, ob es andere Regelungen gibt, die für die Presidential Succession angewandt werden kann. Die wird nun durch dieses Gesetz erweitert, erhält aber durch dieses Gesetz auch klare Regelungen über die Dauer und die Aufhebung des Vertretungsfalls. So kategorisch kann der Presidential Succession Act also nicht außen vor gelassen werden.

  • Na gut.


      Sec. 3 PSA: "Eine Person, die nach diesem Gesetz als Präsident amtiert, tut dieses bis zum Ende der dann laufenden Amtszeit, allerdings nicht, wenn zuvor eine wählbare und höher eingestufte Person amtieren kann."


    Diese Stelle ist genauso undankbar, wie die Verfassung, weil sie eigentlich NICHT bestimmt, wann eine Stellvertretung endet. Denn ist diese Stelle so zu verstehen, dass die reine Möglichkeit bestehen soll oder dass der Höhere im Stande zur Führung sein soll? Ist es zu verstehen im Sinne von "es kann sein, dass ..." oder im Sinne von "jemand kann es ..."?


    Ich lass das hier einmal offen und nehme ein Beispiel: Der letzte Secretary ist im Urlaub, ein Kongressmitglied hat zwischenzeitlich die Amtsgeschäfte übernommen. Als der Secretary aus dem Urlaub zurückkehrt, geht er zuerst nach Hause. Er erfährt erst 24 Stunden nach seiner Heimkehr, wie die derzeitige Lage ist. Er begibt sich nun ins Weiße Haus, er schaut sich die aktuelle Lage an, er schaut sich an, WIE der aktuelle Vertreter die Geschäfte des Präsidenten führt, er findet das ganz gut und erklärt dann ausdrücklich, die Amtsgeschäfte nicht zu übernehmen, da die Führung gesichert ist und unnötige Wechsel zu vermeiden sind.


      Sec. 2 Ssec. 3: "Eine Person steht nicht zur Verfügung, wenn sie im Falle der Berufung die Übernahme der Amtsgeschäfte des Präsidenten ausdrücklich ablehnt, wenn sie abwesend gemeldet ist oder sich seit mindestens sieben Tagen nicht mehr am öffentlichen Leben der Vereinigten Staaten beteiligt hat."


    Dieses "ausdrücklich" ist ein sehr problematisches Wort. Aber wenn man nach Tatbestand und Rechtsfolge aufdröselt, kann man das lösen.


    Es soll berufen sein, wer zur Verfügung steht. Steht einer zur Verfügung und lehnt die Übernahme des Amtes ab, so steht er nicht mehr zur Verfügung. Es wird der nächste in der Reihe berufen, der seinerseits entweder das Amt annimmt oder nicht zur Verfügung steht.


    Was ist die Rechtsfolge, wenn jemand, der berufen ist, das Amt nicht ausdrücklich ablehnt? Die Rechtsfolge ist eigentlich nur, dass er weiterhin zur Verfügung steht und weiterhin berufen ist.
    Die Rechtsfolge ist aber nicht, dass er fortan das Amt führt. Dafür bedarf es der ausdrücklichen oder konkludenten Übernahme der Amtsgeschäfte.


    1. Es soll berufen sein, wer zur Verfügung steht.
    2. Es steht nicht zur Verfügung, wer ausdrücklich ablehnt. Kehren wir das um:
    3. Es steht zur Verfügung, wer nicht ausdrücklich ablehnt.
    4. Wer zur Verfügung steht, ist berufen. Drehen wir den Satz um:
    5. Es ist berufen, wer zur Verfügung steht. Womit wir wieder bei 1. sind.


    Ohne einen Akt der Übernahme des Amtes, drehen wir uns Kreis.
    Denn eine Berufung ist nur eine Antragung und keine Oktroyierung.




    Dieses Gesetz sichert also nur die Bereitstellung von potenziellen Stellvertretern des Präsidenten. Aber schließlich muss jeder einzelne, dem es ermöglicht wird, auch letztlich ausdrücklich oder konkludent ja sagen. Das ausdrückliche Ablehnen bzw. das nichtausdrückliche zustimmen betrifft nur die Zugehörigkeit zum Pool der Kandidaten, nicht aber zur Übernahme des Amtes.

  • Ja, dieses "kann" ist sehr undankbar, vor allem, als mich ein Mitarbeiter auf diese Regelung aufmerksam machte.


    Allerdings lesen Sie dieses "kann" nun nicht als potenzielle Fähigkeit zur Übernahme des Amtes, sondern interpretieren auch eine Bereitschaft zur Übernahme hinein, die ebenso wie die Ablehnung zur Übernahme durch einen expliziten Akt, ob nun formell oder informell, erfolgen muss, verstehe ich das soweit richtig?

  • "Eine Person, die nach diesem Gesetz als Präsident amtiert, tut dieses bis zum Ende der dann laufenden Amtszeit, allerdings nicht, wenn zuvor eine wählbare und höher eingestufte Person amtieren kann."


    Ich lese diesen Halbsatz wie folgt: "wenn zuvor eine wählbare und höher eingestufte Person im Stande ist zu amtieren", also sowohl die Möglichkeit dazu hat als auch bereit ist, die Berufung anzunehmen. Jeder, der amtieren kann, der kann das auch ausdrücken, wenn er das will.


    Allerdings sollte das Gesetz bald nachgebessert werden. Dennoch ändert das immer noch nichts daran, dass ich diesem Gesetz nicht unterliege, sondern es nur als Anhalt dient. Und als Anhalt ist es denkbar schlecht, weil es mehr Fragen stellt denn beantwortet.

  • Handlung

    Nachdem er vom Präsidenten zum Solicitor General ernannt worden ist, lässt sich Eric einen Termin beim Attorney General geben. Er möchte sich gerne über alle anstehenden Aufgaben informieren, um gut ins Amt zu starten.

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    Attorney-at-law, Baker & Dunn LLP
    Former Solicitor General of the United States

  • Handlung

    Er erkundigt sich danach, ob man im Terminplan des Attorney General inzwischen Zeit für ihn gefunden hat.

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    Attorney-at-law, Baker & Dunn LLP
    Former Solicitor General of the United States

  • Da haben Sie wohl Recht, Mr. Hashkey.


    Handlung

    Er reicht ihm freundlich die Hand.


    Nun denn. Vor meinem Amtsantritt haben Sie mich informiert, dass sich mindestens eine Strafanzeige noch in Bearbeitung befindet. In meinem Büro habe ich leider keinen Vorgang gefunden. Ob Sie mich unterrichten könnten, damit die weitere Bearbeitung fortgesetzt werden kann?

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    Attorney-at-law, Baker & Dunn LLP
    Former Solicitor General of the United States

  • Sehr gern. Freut mich übrigens dass Sie an Bord sind, Mr. Baker. Überreicht einen Datenträger (alle Infos per PN). Ich wünsche hierzu aufgrund der politischen Brisanz auf dem Laufenden gehalten zu werden.

  • Der AG wird informiert, dass Mr Adrian Testar von der USCP verhaftet wurde. Man bittet um die Entsendung eines Bundesanwalts zum Zweck der Befragung.

    Protecting those who represent us.
    UNITED STATES CAPITOL POLICE


  • Wiederum meldet man eine Verhaftung, dieses Mal ist FBI-Special Agent Eric Miller wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung gegen Congressman Peterson verhaftet worden.

    Protecting those who represent us.
    UNITED STATES CAPITOL POLICE


  • Angesichts der Arbeitsfülle in den Bundesgerichten bitte ich um rasche Erledigung.

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    D-FL

    Former Associate Justice of the Supreme Court of the United States

    Former Attorney General of the United States

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