Senate Hearing Procedure Act Revision Bill

  • Ich beantrage Aussprache über folgende Bill,
    welche gem. Art. III Sec. 6 Ssec. 2 Sn. 2 allein vom Senat zu behandeln ist.


    Senate Hearing Procedure Act Revision Bill


    Section 1 Revision
    Der Senate Hearing Procedure Act wird wie folgt neugefasst:


      "Senate Hearings Procedure Act


      Article I - Fundamentals


      Section 1 Purpose and Title of this Act
      (1) Dieses Gesetz regelt das Verfahren zur Bestätigung vom Präsidenten der Vereinigten Staaten zu ernennenden Bundesbeamten und sonstigen Amtsträger gem. Art. III Sec. 6 Ssec. 2 der Constitution.
      (2) Dieses Gesetz soll zitiert werden als "Senate Hearings Procedure Act".



      Article II - By-Cases


      Section 1 Essential Hearings
      Folgende Amtsträger bedürfen vor der Übernahme seines Amtes stets der Bestätigung durch den Senat:
      1. die Leiter der Obersten Bundesbehörden,
      2. die Kommandeure der Teilstreitkräfte,
      3. der Leiter der Notenbank,
      4. der Leiter des Bundeswahlamtes,
      5. ...
      ...


      Section 2 Lower Federal Authorities
      (1) Folgende Amtsträger bedürfen nicht der Bestätigung durch den Senat
      1. Chief of Staff of the White House,
      2. ...
      ...
      n. alle sonstigen Amtsträger und Soldaten.


      Section 3 Exceptional Hearing
      (1) Der Senat kann auf Antrag eines Viertels/Drittels der Senatoren jeden Amtsträger, welcher vor der Übernahme der Aufgaben eines Amtes nach Sec. 1 nicht vor dem Senat angehört worden ist, einer Anhörung unterziehen.
      (2) Eine derartige Anhörung zieht keine Abstimmung nach sich; ihre Ergebnisse können zur Grundlage eines Amtsenthebungsverfahrens gem. Art. IV Sec. 6 der U.S. Constitution gemacht werden.



      Article III - Hearing Procedure


      Section 1 Nominations
      (1) Der Präsident der Vereinigten Staaten hat dem Senat jede Person, die zur Übernahme eines Amtes nach Art. der Billigung des Senates bedarf, schriftlich vorzuschlagen.
      (2) Das Kongresspräsidium leitet daraufhin unverzüglich die öffentliche Anhörung des Kandidaten vor dem Senat ein.


      Section 2 Oath
      (1) Der Kandidat leistet zu Beginn der Anhörung folgenden Eid:
      "Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit, und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe." Der Gottesbezug kann entfallen oder durch eine andere religiöse Beteuerungsformel ausgetauscht werden.
      (2) Mit der Eidesleistung ist dem Kandidaten das Rederecht verliehen.


      Section 3 Petty Hearing
      (1) Eine kleine Anhörung dauert 48 Stunden.
      (2) Werden in dieser Zeit von keinem Senator Fragen gestellt oder Auskünfte verlangt, so endet die Anhörung nach diesem Zeitraum.


      Section 4 Grand Hearing
      (1) Um den Kandidaten auf seine fachliche Kompetenz und seine Eignung für das Amt zu prüfen, dürfen ihm die Senatoren während der Anhörung eine unbegrenzte Anzahl von Fragen stellen und Auskünfte verlangen.
      (2) Der Kandidat hat die an ihn gerichteten Fragen nach bestem Wissen und Gewissen vollständig zu beantworten.
      (3) Eine Anhörung endet frühestens 120 Stunden nach Eröffnung der kleinen Anhörung, spätestens mit der ordnungsgemäßen Beantwortung aller Fragen. In dieser Zeit können von den Senatoren weitere Fragen und Nachfragen gestellt werden.
      (4) Hat der Kandidat vor Ablauf der 120 Stunden nicht sämtliche Fragen beantwortet, so ist er durch das Kongresspräsidium auf eine zeitnahe Beantwortung der offenen Fragen zu verweisen.


      Section 5 Approval and Denial Vote
      (1) Nach dem Ende der Anhörung leitet das Kongresspräsidium im Senat die Abstimmung über die Bestätigung des Kandidaten ein.
      (2) Die Bestätigung ist erteilt, wenn der Kandidat die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereint, sofern nicht die Verfassung oder ein Bundesgesetz etwas anderes bestimmt.
      (3) Das Kongresspräsidium teilt dem Präsidenten der Vereinigten Staaten die Nominierung oder Ablehnung des Kandidaten mit.



      Article IV - Exceptions for the President-elect


      Section 1 Naming of Candidates by the President-elect
      Die zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählte aber noch nicht vereididgte Person kann gegenüber dem Senat die Kandidaten benennen, welche er nach seiner Vereidigung als vom Senat zu bestätigende Amtsträger zu nominieren gedenkt.


      Section 2 Confirmation by the President
      Die Bestimmungen des Art. III gelten entsprechend für die Verfahren gegenüber einem nach Ssec. 1 benannten Kandidaten, jedoch mit der Maßgabe, dass für die Einleitung der Abstimmung im Senat die Bestätigung des vereidigten Präsidenten sowohl hinsichtlich des Kandidaten als auch hinsichtlich des an ihn zu vergebenden Amtes erforderlich ist."


    Section 2 Entry into Force
    (1) Dieses Gesetz bedarf der Billigung ausschließlich des Senates.
    (2) Es tritt gemäß den sonstigen verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.

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