Honorable Deputies,
dieses Haus debattiert über den von Ms. Fox vorgeschlagenen Gesetzesentwurf. Die Aussprache läuft min. 48 Stunden.
Ich erteile der Senatorin das Wort.
Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 416 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Jerry Cotton.
Honorable Deputies,
dieses Haus debattiert über den von Ms. Fox vorgeschlagenen Gesetzesentwurf. Die Aussprache läuft min. 48 Stunden.
Ich erteile der Senatorin das Wort.
Wartet gespannt auf die Erlaeuterungen von Senator Fox.
Mr. Chairman,
angeregt durch einen auf der National Governors' Conference geäußerten Vorschlag, von dem ich gehört hatte, habe ich einmal in unsere Verfassung und Gesetze geschaut, ob wir dazu irgendwas ändern oder ergänzen müssten.
Wie ich feststellte müssten wir das zunächst nicht, eigentlich sieht die Verfassung bereits Gouverneurswahlen parallel zu den Präsidentschaftswahlen vor. Das haben wir alle verpennt, ich auch, also kann ich jetzt auch auf niemandem mit dem Finger zeigen.
Dennoch fiel mir auf, dass Belange wie das Verfahren bei Vakanz des Gouverneursamtes oder die vorzeitige Abberufung des Gouverneurs nur sehr schwammig und unzureichend geregelt sind. Dem soll der vorgeschlagene Verfassungszusatz abhelfen:
Er regelt zunächst einmal, wodurch genau das Amt des Gouverneurs vakant fällt, und wie dann zu verfahren ist: grundsätzlich Wahl eines neuen Gouverneurs durch die State Assembly für den Rest der regulären Funktionsperiode. Bis dahin führt der Chairman der State Assembly die Geschäfte kommissarisch, hilfsweise deren dienstältestes Mitglied. Nur wenn nach einer regulären Wahl noch kein neuer Gouverneur feststeht, bleibt der bisherige Gouverneur kommissarisch im Amt, da das wohl nur in diesem Fall Sinn macht. Im letzten Monat einer Funktionsperiode finden wie gehabt keine Neuwahlen statt.
Weiter wird das bisherige Vrefahren zur vorzeitigen Abberufung des Gouverneurs ausdifferenziert, in ein Impeachment und einen Recall.
Letzterer ist quasi eine "ehrenhafte" Abwahl, einfach wegen politischer Differenzen zwischen dem Gouverneur und der Mehrheit der Bevölkerung, aber ohne dass dieser sich etwas hat zuschulden kommen lassen.
Das Impeachment hingegen ist ein Amtsanklageverfahren, sollte der Gouverneur durch Verstoß gegen Verfassung oder Gesetze im Amt untragber geworden sein. Es ist entsprechend auch auf Minister und andere Beamte des Staates anwendbar.
Für den Fall des "Verschwindens" eines Gouverneurs sieht der Zusatz zudem ein vereinfachtes Verfahren vor.
Ich denke, die Regelungen dieses Amendments würden uns mehr Klarheit und Rechtssicherheit betreffend das Amt des Gouverneurs unseres Staates bringen.
Mr. Chairman,
Honorable Deputies,
ich habe die eine oder andere Frage an die Antragsstellerin, möchte aber zuerst eine Stellungnahme zu den verspäteten Gouverneurswahlen abgeben.
Am 17.06.2010 gab das U.S. Electoral Office das Wahlergebnis der letzten Gouverneurswahlen bekannt (Link). Ich gebe offen und ehrlich zu, dass ich der Überzeugung war, dass unsere Verfassung immer noch eine viermonatige Legislaturperiode für den Gouverneursposten vorsieht. Demnach sah ich das Ende meiner jetzigen Legislaturperiode am 17.10.2010. Diese Passage wurde jedoch bei der letzten Verfassungsänderung vom 25.10.2009 eliminiert und durch die parallel zur Präsidentschaftswahl stattfindenden Wahl ersetzt. Ich bitte Sie, honorable Deputies, mir diese Falschinterpretation zu entschuldigen. Ich bin der Überzeugung, dass wir in Zukunft unseren Rhythmus wieder finden.
Madam Senator,
besten Dank für Ihren Antrag. Es ist wichtig, dass wir uns für alle Eventualitäten wappnen. Ich erkenne jedoch eine grundlegende Redundanz mit unserer Verfassung. Ich bitte Sie deshalb uns darüber aufzuklären, weshalb wir die Section 1 Ihres Entwurfes brauchen, wo doch unsere Constitution unter Article II, Section 4 ebendiese Problematik behandelt? Es fällt mir schwer Ihre Einschätzung zu teilen, dass diese Regelung "schwammig und unzureichend" sei.
Mr. Chairman,
zur "verspäteten" Gouverneurswahl ist denke ich nur zu sagen, dass wir alle es versäumt haben, vielleicht einmal nachzuschauen, ob nach unserer Verfassung parallel zur Präsidentschaftswahl auch bei uns in Assentia eine Wahl stattzufinden hat.
Gouverneur Carbone möge sich deswegen bitte keine Vorwürfe machen, es hätte ja auch jemand etwas bemerken und ihn darauf hinweisen können - hat aber eben keiner. Fehler passieren, in diesem Fall sogar uns allen gemeinschaftlich.
Zur Frage des ehrenwerten Gouverneurs: bislang spricht unsere Verfassung nur von einer "vorzeitigen Erledigung des Amtes des Gouverneurs", sagt aber nicht, wodurch diese genau eintritt. Man mag sagen, das ließe sich ja aus anderen Stellen der Verfassung ableiten. Ich halte dennoch größtmögliche Klarheit im Verfassungstext für besser, als Verweise oder Ableitungen. Dann sehen die Zuständigen im Falle eines Falles sofort und zweifelsfrei, woran sie sind.
Ferner sieht die Verfassung bislang nur vor, dass ein aus dem Amt ausgeschiedener Gouverneur die Amtsgeschäfte bis zum Amtsantritt seines Nachfolgers kommissarisch weiterzuführen hat. Das ist, außer in Fällen einer ergebnislosen regulären Wahl, aber vielfach nicht sinnvoll bis nicht praktikabel - zum Beispiel im Falle eines Rücktritts wegen Wegzuges aus Assentia oder Aufgabe der US-Staatsbürgerschaft. Darum bestimmt der vorgeschlagene Verfassungszusatz den Chairman of the State Assembly zum Interimsgouverneur für die Zeit der Vakanz.
Ich danke für den Vorschlag von Senatorin Fox. Eine Frage habe ich dennoch zu Section 2: Hier wird von Anklage und Schuldurteil gesprochen. Doch ist das nicht die Aufgabe der Gerichte?
Mr. Chairman,
im Prinzip haben Sie natürlich Recht. Eine Anklage vor der und ein Schuldspruch durch die State Assembly nach dem vorgeschlagenen Verfassungszusatz würden ja auch keinerlei strafrechtliche Sanktion oder zivilrechtliche Verantwortung feststellen oder begründen.
Es handelt sich dabei um ein rein dienstrechtliches Verfahren, wenn Sie so wollen eine Disziplinarmaßnahme. Begehrt jemand wegen einer Rechtsverletzung, derer ein Gouverneur von der State Assembly verurteilt wurde, dessen straf- und/oder zivilrechtliche Verfolgung, so wäre diese anschließend Sache der Gerichte. In einem völlig separaten Verfahren, auf das das Urteil der State Assembly keinerlei Einfluss hätte. Dieses ist nur Ergebnis eines rein dienstrechtlichen Vorganges.
Mr. Chairman,
ich danke der Senatorin für Ihre Antworten. Die Absätze 1-3 in der Section 1 sind nachvollziehbar. Ich schlage jedoch die Streichung von Absatz 4 vor, da das Prozedere der Ersatzwahl in der jetzigen Fassung der Assentian Constitution bestens erläutert wird. Ich zitiere...
Zitataus dem vorgeschlagenen Verfassungszusatz
(4) Im Falle der Vakanz des Amtes des Gouverneurs der Republik Assentia soll die State Assembly unverzüglich einen neuen Gouverneur mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen wählen. Der Gewählte soll die Amtszeit des aus dem Amt ausgeschiedenen Gouverneurs zu Ende führen. Eine Neuwahl durch die State Assembly soll jedoch nicht stattfinden, wenn diese nicht vor Beginn des Monats einer regulären Gouverneurswahl beginnen kann.
Zitataus der Verfassung
Section 4 Vacancy
(1) Ist das Amt des Gouverneurs vorzeitig erledigt oder geht aus einer ordentlichen Wahl kein Gewählter hervor, so wird binnen zwei Wochen in einer außerordentlichen Wahl durch die Staatsversammlung ein Gouverneur gewählt, es sei denn, der Monat, in dem ordentliche Gouverneurswahlen durchgeführt werden sollen, ist bereits angebrochen.
(2) Die Wahl beginnt frühestens fünf und spätestens zehn Tage nach der Erledigung des Amtes und dauert höchstens vier Tage.
(3) Gewählt ist, wer bei der außerordentliche Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Gleichstand gibt die Stimme des Vorsitzenden der Staatsversammlung den Ausschlag.
(4) Der Gouverneur ist bis zur Vereidigung seines Nachfolgers verpflichtet, die Amtsgeschäfte fortzuführen.
Wir sollen schliesslich die Constitution mit einem Amendment unterstützen und nicht Widersprüche zu ihr kreieren.
Was ich ausserdem gerne in der Section 2 (Impeachment of the Governor and other State officials) ergänzen würde, wäre die explizite Nennung des Senatorenamtes.
Edit: Orthographie
Mr. Chairman,
der angeregten Streichung von Section 1, § 4, des vorgeschlagenen Verfassungszusatzes kann ich zustimmen.
Der Senator jedoch kann vor der State Assembly nicht angeklagt und auch nicht von dieser aus seinem Amt entfernt werden, da er ein Amt auf Bundesebene bekleidet. Sämtliche Rechtsverhältnisse dieses Amtes richten sich allein nach Bundesrecht, die Bundestaaten können betreffend die Senatoren nur dann etwas regeln, wenn der Bund sie hierzu ermächtigt. Das hat dieser in der Form getan, als dass die Bundesstaaten eigene Bestimmungen zur Neubesetzung eines vakant gefallenen Senatssitzes erlassen können, mehr aber nicht.
Mr. Chairman,
ich bin mit der Aussage der ehrenwerten Senatorin einverstanden. Diesbezüglich müssen wir den Hebel auf Bundesebene anlegen.
Ich habe meinerseits keine Fragen mehr an die Antragsstellerin. Sollten keine Einsprachen kommen bitte ich um einen neuen Entwurf mit der Streichung des besagten Artikels 4 in der Section 1. Thank you.
Ich werde den Antrag entsprechend anpassen. Wenn sich bis Samstag 18.00 Uhr keine weitere Frage ergibt, werde ich den Antrag zur Abstimmung stellen.
Mr. Chairman,
eine kleine Ergänzung ist mir noch eingefallen, diese ist im nachfolgenden geänderten Entwurf rot markiert, der ferner die Streichung von Section 1, § 4, berücksichtigt:
Sinn dieser Ergänzung ist es, die Möglichkeiten des Angeschuldigten zu seiner Rechtfertigung zu stärken, was denke ich keiner näheren Erörterung bedarf. Wem seitens anderer eine schuldhafte Verfehlung vorgeworfen wird, der soll sich zu seiner Verteidigung auch auf andere berufen dürfen.
Die Abstimmung wird eingeleitet.
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