Sen. McGarry calls on President not to approve Death Penalty

Es gibt 45 Antworten in diesem Thema, welches 1.456 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Bob O'Neill.

  • Meine Argumente wurden nicht widerlegt, da dort mehr in die Absichten des Gesetzgebers hinein interpretiert wurde als der Wortlaut des Gesetzes beachtet wurde.


    Die "Argumente" von Mr. Hope und Mr. Jameson mögen sich gut anhören, sie haben jedoch in weiten (wichtigen Teilen) kein Fundament im Gesetzestext; und der zählt nunmal.

    Robert 'Bob' O'Neill (R-)
    Former 19th and 39th President of the United States

    Former Speaker of the House of Representatives

    Former Governor and Senator of Savannah

    Former Governor of Laurentiana

    Former Director of the Federal Reserve Bank

  • Ich habe etwas gezögert hierauf zu antworten. Ich verstehe die Äußerung des ehrenwerten Abgeordneten O'Neill eher als politische Wertung denn als rechtliche Würdigung. Denn selbst wenn man Rep. O'Neill folgt, gibt es juristisch eine "Choice" für den Präsidenten - einzig politisch hat er diese Wahl also vermeintlich nicht.


    Dennoch will ich mich dazu äußern, weil ich ja namentlich angesprochen bin. Erneut ausschließlich zur rechtlichen Bewertung:


    Dem ehrenwerten Abgeordnete O'Neill scheint entgangen zu sein, dass meine Darlegung in keiner Weise auf die Absichten des Gesetzgebers rekurierten.
    Sie ergeben sich einzig aus dem Wortlaut und der Rechtssystematik.


    Dem Abgeordneten ist entgegenzuhalten, dass er einerseits wie ich davon ausgeht, dass es sich um eine Konkretisierung der Möglichkeit des Präsdienten, Begnadigung zu gewähren, handelt, wie sie unsere Verfassung eröffnet, dass er andererseits aber die Regeln, die der Gesetzgeber für eine Beganidigung deifiniert hat, missachtet, wenn er behauptet der Präsident könne die Todesstrafe nicht umwandeln.
    Sec 3 (2) Presidential Reprieve and Pardon Act:

    Zitat

    Durch Begnadigung können alle durch rechtskräftiges Urteil oder durch Disziplinarverfügung erteilten Sanktionen ganz oder teilweise erlassen oder verhangene Sanktion in eine mildere umgewandelt werden.


    Herr Abgeordneter, Ihrer Rechtsauffassung fehlt nicht nur ein Fundament, nein, sie steht in direktem Widerspruch zum Wortlaut eines Bundesgesetzes.


    Warum dieses Gesetz heranzuziehen ist, hatte ich bereits dargelegt. Es erschließt sich aber auch intuitiv: Wenn der Gesetzgeber an welcher Stelle auch immer eine Möglichkeit zur Begnadigung einräumt, dann gelten - soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt - die gestzlichen Regeln für Begnadigungen. Und zwar - Sie können kaum anders als mir zuzustimmen - im Wortlaut.

  • Zitat

    Original von John Nathan Hope
    Und zwar - Sie können kaum anders als mir zuzustimmen - im Wortlaut.


    Richtig. Und wenn Sie sich Section 2/2 des Presidential Reprieve and Pardon Act anschauen sehen Sie, dass der Präsident von alleine garnicht tätig werden kann, sondern nur auf Gesuch Gnade erteilen kann.


    Genau deswegen kann der Präsident keinen Ausweg finden, soweit es um die "Billigung" der Todesstrafe geht. Der PRPA greift erst danach. Und wenn der Präsident die Todesstrafe nicht billigen sollte, kann er keine alternative ("mildere", auch wenn dies meines Erachtens bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe nicht einmal zuträfe) Strafe bestimmen, denn diese Entscheidung steht ihm (mangels Strafe) garnicht zu.

    Robert 'Bob' O'Neill (R-)
    Former 19th and 39th President of the United States

    Former Speaker of the House of Representatives

    Former Governor and Senator of Savannah

    Former Governor of Laurentiana

    Former Director of the Federal Reserve Bank

    Einmal editiert, zuletzt von Bob O'Neill ()

  • Rep. O'Neill schafft sich hier Problemwelten, in denen er sehr einsam ist. Ich habe bisher keine Anzeichen dafür gesehen, dass der Präsident erwägt, Mr. Dascombe zu begnadigen oder ihm eigenmächtig (und ungesetzlich) eine mildere Strafe zu verschaffen. Präsident Monroe befolgt derzeit nach auf Punkt und Komma genau das Gesetz.

    [color=#333333][align=center][font='Times New Roman']XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
    · · ·
    Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA

  • Zitat

    Original von Bob O'Neill
    Richtig. Und wenn Sie sich Section 2/2 des Presidential Reprieve and Pardon Act anschauen sehen Sie, dass der Präsident von alleine garnicht tätig werden kann, sondern nur auf Gesuch Gnade erteilen kann.


    Sec 2 (2) Presidential Reprieve and Pardon Act schließt eben nicht aus, dass andere Gesetze andere Wege bestimmen, wie eine Entscheidung des Präsidenten über einen begandigung ausgelöst werden kann. Ein solcher anderer Weg ist Art. II Sec 3 (2). Dann stellt sich im nächsten Schritt die Frage, wie diese Begandigung erfolgen soll, und das regelt wiederum Sec 3 Presidential Reprieve and Pardon Act.


    Am Ende mutmaße ich aber, dass diese Frage Gerichte entscheiden werden. Bislang gibt es hierzu ja kein Urteil.


    Wünschenswert, und hier kann ich mir gut vorstellen das wir einer Meinung sind, wäre aber dass der Präsident dann, wenn er über die Begandigung entscheidet, auch darlegt, wie er und seine Berater seinen Handlungsspielraum einschätzten.

  • Zitat

    Original von John Nathan Hope
    Sec 2 (2) Presidential Reprieve and Pardon Act schließt eben nicht aus, dass andere Gesetze andere Wege bestimmen, wie eine Entscheidung des Präsidenten über einen begandigung ausgelöst werden kann. Ein solcher anderer Weg ist Art. II Sec 3 (2). Dann stellt sich im nächsten Schritt die Frage, wie diese Begandigung erfolgen soll, und das regelt wiederum Sec 3 Presidential Reprieve and Pardon Act.


    Wie ich bereits sagte: Sie interpretieren hier etwas in das Gesetz, dass es überhaupt nicht gibt. Der USPC wurde zudem erlassen, als es noch gar keine gesetzliche Regelung des präsidialen Begnadigungsrechtes gab. Und, nicht zu vergessen, der Präsident kann nur nach "Maßgabe der Gesetze" Begnadigung und Amnestie gewähren - und der USPC gibt hier überhaupt kein Maß.


    Zitat

    Am Ende mutmaße ich aber, dass diese Frage Gerichte entscheiden werden. Bislang gibt es hierzu ja kein Urteil.


    Ich persönlich weigere mich trotz erheblich anderer Rechtsauffassung, vor dem Supreme Court einzuklagen, dass Dascombe auf freien Fuß zu setzen ist, sollte der Präsident an seiner Ansicht festhalten, er wäre auf 111 Monate zu inhaftieren - auch wenn dies nach Nicht-Billigung der Todesstrafe meines Erachtens das gültige Recht gebietet.

    Robert 'Bob' O'Neill (R-)
    Former 19th and 39th President of the United States

    Former Speaker of the House of Representatives

    Former Governor and Senator of Savannah

    Former Governor of Laurentiana

    Former Director of the Federal Reserve Bank

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!