Diskussion: Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung
- John E. Prescott
- Geschlossen
Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 373 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Bastian Vergnon.
-
-
Ich stimme der Änderung zu. Allerdings fehlt irgendwie ein Wort in dem Satz. Zudem sollte die Möglichkeit der Abwesenheitsmeldung und damit die sofortige Übergabe an den Stellvertreter weiterhin möglich sein.
-
In welchem Satz, ja es klingt wirklich komisch. Ich werde mich an einer Umformulierung versuchen.
(6) Nach dem selbem Modus wie der Präsident des Volksrates gewählt wird, wird auch dessen Stellvertreter gewählt.
(7) Wenn der Präsident 4 Tage nicht im Volksrat anwesend ist (Abwesenheit) oder sich abgemeldet hat, übernimmt dessen Stellvertreter die Aufgaben des Präsidenten.Besser so?
-
Ich würde für (6) eher das Folgende vorschlagen:
"Der Stellvertretende Präsident wird nach demselben Modus gewählt wie der Präsident des Volksrates."
Ansonsten bin ich einverstanden.
-
Ah, ich werde alt, das mir das nicht einfiel..
-
Dafür sind wir ja Kollegen, Mr. Governor.
-
Sollte hier noch eine Abstimmung durchgeführt werden?
-
Über den geänderten Vorschlag, das wäre wunderbar.
-
Das wäre dann folgende Version(?):
ZitatArticle II der Geschäftsordnung des Volksrates soll wie folgt geändert werden:
Section/Article II -The House President/Le Président
(1) Der Volksrat wählt aus seiner Mitte in einer freien und offenen Wahl mit einfacher Mehrheit einen Präsidenten. Sind vier Wahlgänge beendet worden, ohne dass ein Kandidat die einfache Mehrheit auf sich vereinigen konnte, so genügt ab dem fünften Wahlgang die relative Mehrheit.
(2) Der Präsident leitet die Sitzungen ein, führt die Abstimmungen durch und ist für die Funktionsfähigkeit des Volksrates verantwortlich. Ihm steht das Haus- und Polizeirecht in den Räumlichkeiten des Rates zu.
(3) Die Amtszeit des Präsidenten endet durch Umzug, Verlust der Staatsbürgerschaft, Rücktritt oder Tod, spätestens jedoch nach drei Monaten. Mehrmalige Wiederwahl ist zulässig.
(4) Die Bestimmungen der Verfassung über das Misstrauensvotum gegen den Präsidenten bleiben unberührt.
(6) Nach dem selbem Modus wie der Präsident des Volksrates gewählt wird, wird auch dessen Stellvertreter gewählt.
(7) Wenn der Präsident 4 Tage nicht im Volksrat anwesend ist (Abwesenheit) oder sich abgemeldet hat, übernimmt dessen Stellvertreter die Aufgaben des Präsidenten. -
Statt dem (6) dieses von Monsieur Hodges:
(6) Der Stellvertretende Präsident wird nach demselben Modus gewählt wie der Präsident des Volksrates.
-
Nach den Änderungen von mir keine Einwände.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!