[Constitutional Procedure PS] Weizman ./. Fillmore, Speaker of the State Assembly

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  • Ashley West
    Attorney at law
    Las Venturas, Peninsula


    Las Venturas, February 6th


    Statement of claim


    Plaintiff:


    Ms. Ariel Weizman
    Las Venturas, Peninsula


    Defendant:


    The Speaker of the State Assembly of Peninsula
    Mr. Jeffrey Fillmore
    Freeport City, Peninsula


    Motion for judgment:

    • Der Supreme Court stellt fest, dass die Klägerin durch die Nichtanerkennung Ihres Amtseides als Mitglied der State Assembly of Peninsula durch den Beklagten am 02.02.2009 in ihrem Recht aus Article IV Section 1 in Verbidnung mit Article V Section 1 Constitution of the State of Peninsula verletzt ist.


      Hilfsweise: Der Supreme Court stellt fest, dass die Klägerin durch die oben bezeichnete Entscheidung des Beklagten in ihrem Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren nach Article I Section 1 U. S. Constitution verletzt ist.


    • Der Supreme Court stellt fest, dass die Klägerin seit dem 02.02.2009 Mitglied der State Assembly of Peninsula ist.


    Record:


    I.


    Die Klägerin stellte am 15.01.2009 Antrag auf Erwerb der Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten und ließ sich im Bundesstaat Peninsula nieder. Die Wahl ihres Wohnsitzes dokumentierte sie durch die entsprechende Angabe bei ihrer Registrierung im Citizens' Net.


    Fristgemäß am 22.01.2009 bestätige die Klägerin ihren Einbürgerungsantrag durch Leistung des gesetzlich bestimmten Eides und wurde durch Urkunde des Department of Interior vom gleichen Tage eingebürgert.


    II.


    Die Constitution of the State of Peninsula bestimmt in Article Four, Section 1:


    "Die legislative Gewalt wird von der State Assembly wahrgenommen. Die State Assembly ist die Volksversammlung des Staates Peninsula. Ihr gehören alle Bürger des Staats Peninsula an, die das Wahlrecht besitzen. Die State Assembly tagt ständig und ist unauflösbar."


    Und in Article Five, Section 1:


    "Das aktive und passive Wahlrecht hat jeder astorische Staatsbürger, der seinen Wohnsitz ununterbrochen seit vierzehn Tagen im Staat Peninsula hat."


    III.


    Am 02.02.2009 leistete die Klägerin den durch die Standing Orders of the State Assembly zur Annahme des einem Bürger des Staates Peninsula zustehenden Mandates vorgeschriebenen Eid. Zu diesem Zeitpunkt war die Klägerin Staatsbürgerin der Vereinigten Staaten und hatte ihren Wohnsitz bereits seit 18 Tagen ununterbrochen im Staat Peninsula.


    IV.


    Der Beklagte verweigerte die Anerkennung der Eidesleistung durch die Klägerin als gültig. Er begründete dies damit, dass die Eidesleistung nach der Verfassung erst 14 Tage nach dem Erwerb der US-astorischen Staatsbürgerschaft möglich sei und bat die Klägerin um entsprechend fristgemäße Wiederholung des Eides.


    Ein klärendes Gespräch zwischen den Parteien führte zu keinem Ergebnis, so dass nunmehr Klage geboten ist.


    Legitimacy:


    Die Klage ist zulässig.


    I.


    Zuständiges Gericht ist der Supreme Court of the United States. Nach Article VI, Section 5, Paragraph 1, 5th en-dash U. S. Constitution sind ausschließlich die Organe des Bundes ermächtigt, die Organisation der Gerichtsbarkeit zu regeln.


    Diese Kompetenzzuweisung erschöpft sich nicht in der Organisation der Gerichtsbarkeit des Bundes, sondern erstreckt sich auf die Organisation der Gerichtsbarkeit in den Vereinigten Staaten schlechthin. Dies folgt aus dem Unterbleiben der betreffend andere hoheitliche Kompetenzen vorgenommenen Beschränkung des Bundes auf deren Wahrnehmung in eigener Sache (loc. cit. 10th en-dash: Bundessteuern, 11th en-dash: bundesweite Wahlen und Abstimmungen, 12th en-dash Bundesbehörden und sonstige Bundesämter). Von dieser Gesetzgebungskompetenz hat der Kongress mit Beschluss des des Judicial Procedure Acts vom 04.06.2007 Gebrauch gemacht und in Article I Section 1 die Ausübung der Gerichtsbarkeit in den Vereinigten Staaten dem Supreme Court übertragen.


    II.


    Die angefochtene Entscheidung des Speaker der State Assembly of Peninsula ist rechtsmittelfähig. Article V, Section 3, Paragraph 1, 3rd en-dash U. S. Constitution erklärt den Supreme Court ausdrücklich für zuständig für die Entscheidung im Bezug auf Beschwerden, welche von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch ein Gesetz, eine Verfügung oder sonstige Maßnahme einer staatlichen Institution in seinen ihm aus der Verfassung erwachsenden Rechten verletzt worden zu sein.


    Auf Grund des Vorgesagten zur alleinigen Zuständigkeit des Bundes zur Errichtung von Gerichten und der Regelung ihres Verfahrens bezieht sich diese Vorschrift auch auf Verletzungen von aus der Verfassung eines der Staaten erwachsenden Rechte. Dachte man sich diese Zuständigkeit des Supreme Court weg, wäre gegen rechtswidrige hoheitliche Akte der Staaten kein gerichtlicher Rechtsbehelf gegeben. Die Staaten könnten einen solchen mangels eigener judikativer Befugnisse auch nicht selbst schaffen. Das Staatsprinzip der Rechtsstaatlichkeit nach Article I Section 1 U. S. Constitution erstreckt sich sowohl auf den Bund als auch die Staaten. Es liefe jedoch leer, wäre gegen rechtswidriges Handeln der Staatsgewalten der Staaten kein gerichtlicher Rechtsbehelf gegeben.


    Eine die Anfechtung rechtswidriger hoheitlicher Akte eines der Staaten vor dem Supreme Court ausschließende Auslegung des Article V, Section 3, Paragraph 1, 3rd en-dash U. S. Constitution scheidet also aus. Entsprechend gibt auch der Judicial Procedure Act dem Supreme Court in Article I, Section 1 je nach den beteiligten Parteien und dem Verfahrensgegenstand die Anwendung sowohl von Recht des Bundes, als auch von Recht der Staaten auf. Die Klägerin ist in ihrem Recht aus Article Four Section 1 in Verbindung mit Article Five Section 1 der Verfassung des State of Peninsula verletzt.


    III.


    Hilfsweise wird vorgetragen, dass die Klägerin in ihrem Recht auf gesetzmäßige Verwaltung nach Article I Section 1 U. S. Constitution verletzt ist. Das den Vereinigten Staaten, als Verbund des Bundes und der Einzelstaaten, zu Grunde gelegte Staatsprinzip der Rechtsstaatlichkeit bedeutet unter anderem die Unterwerfung der exekutiven Gewalt unter Recht und Gesetz. Dieser Grundsatz liefe ebenfalls leer, käme er den Bürgern der Vereinigten Staaten nicht als unmittelbares Abwehrrecht gegen rechtswidriges Handeln der exekutiven Gewalt zu Gute. Der Speaker of the State Assembly of Peninsula ist hier als Leiter der Verwaltung der State Assembly exekutiv tätig geworden. Die Feststellung der Mitgliedschaft in der State Assembly ist kein Akt der Rechtsetzung, sondern ein Vorgang der reinen Ausführung geltenden Rechts.


    IV.


    Beklagte Partei ist der nach Article II Section 1 Paragraph 2 Judicial Procedure Act in dieser Funktion prozessfähige Chairman of the State Assembly of Peninsula. Die Constitution of the State of Peninsula und die Standing Orders of the State Assembly betrauen ihn als sowohl gegenüber dem Plenum der State Assembly als auch der Administration des State of Peninsula selbstständiges und unabhängiges Organ mit der Ausführung der den Geschäftsgang der State Assembly betreffenden Bestimmungen.


    V.


    Eine Frist für die Klageerhebung nach Bekanntwerden der Verletzung eines aus der Verfassung erwachsenden Rechts ist nicht bestimmt.


    Ein außergerichtliches Vorverfahren ist ebenfalls nicht bestimmt.


    VI.


    Die Angelegenheit wird auch nicht durch das voraussichtlich zeitnahe Inkrafttreten eines 1st Amendment to the Constitution of the State of Peninsula erledigt. Nach dem zum Zeitpunkt der Eidesleistung der Klägerin geltenden Recht erfolgte diese fristgemäß. Die Klägerin ist somit seit dem 02.02.2009 Mitglied der State Assembly of Peninsula und wird seit diesem Tage durch die Nichtanerkennung ihrer gültigen Eidesleistung durch den Beklagten an der Ausübung ihrer Rechte als Mitglied der State Assembly gehindert. Nach dem Grundsatz, dass das Recht dem Unrecht nicht zu weichen braucht kann die Klägerin auch nicht auf eine Wiederholung ihrer Eidesleistung verwiesen werden.


    Reasoning


    Die Klage ist begründet.


    I.


    Das Verfahren des Beklagten ist rechtswidrig. Es verletzt die Klägerin in ihrem Recht aus Article IV Section 1 in Verbindung mit Article V Section 1 der Constitution of the State of Peninsula.


    Article V Section 1 der Constitution of the State of Peninsula bestimmt, dass Mitglied der State Assembly jeder US-astorische Staatsbürger ist, der seinen Wohnsitz seit 14 Tagen ununterbrochen im Staat Peninsula hat. Diese Voraussetzung erfüllte die Klägerin am Tag ihrer Eidesleistung und erfüllt sie bis heute. Sie nahm bei Beantragung der US-astorischen Staatsbürgerschaft am 15.01.2009 ihren Wohnsitz in Peninsula und hält diesen bis zum heutigen Tage ununterbrochen inne. Am 22.01.2009 wurde sie nach Bestätigung ihres Einbürgerungsantrages mittels Leistung des vorgeschriebenen Eides eingebürgert.


    II.


    Die vom Beklagten zur Begründung seiner Entscheidung dargelegte Rechtsauffassung, die Frist eines 14-tägigen ununterbrochenen Wohnsitzes im State of Peninsula habe für die Beklagte erst mit dem Erwerb der US-astorischen Staatsbürgerschaft zu laufen begonnen vermag nicht durchzudringen. Sie ist rechtsirrig, ihre Anwendung in der Ausführung der betreffenden Verfassungsnorm in Verbindung mit den Standing Orders of the State Assembly rechtswidrig.


    Die Constitution of the State of Peninsula normiert in der zum Zeitpunkt der Eidesleistung durch die Klägerin geltenden Fassung zwei voneinander unabhängige und separat zu erfüllende Voraussetzungen für das aktive und passive Wahlrecht und somit das Recht auf die Mitgliedschaft in der State Assembly.


    III.


    Die erste Voraussetzung ist nach der maßgeblichen Fassung der Besitz der US-astorischen Staatsbürgerschaft, die mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde durch das Department of the Interior mit Wirkung zum in der Urkunde angegebenen Datum erworben wird. An eine bestimmte Dauer des Besitzes der US-astorischen Staatsbürgerschaft knüpft die Constitution of the State of Peninsula das Wahlrecht nicht.


    IV.


    Die andere Voraussetzung für das aktive und passive Wahlrecht nach der maßgeblichen Fassung ist ein 14-tägiger ununterbrochener Wohnsitz im State of Peninsula. Einen Wohnsitz im State of Peninsula können sowohl sog. "Haupt-IDs" mit US-astorischer oder ausländischer Staatsbürgerschaft begründen, als auch sog. "Neben-IDs" welche US-astorische oder ausländische Staatsangehörige sein sollen.


    Das allen Arten von IDs und Staatsangehörigen aller Staaten mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten zur Registrierung zur Verfügung stehende Citizens' Net ermöglicht jederzeit eine rechtsgültige Feststellung, ob und seit wann eine Person ihren Wohnsitz nachweislich im State of Peninsula hat. Insbesondere schließt dieses Manipulationen durch mehrere Wohnsitze der gleichen Person oder die rein biographische Behauptung einer ID, seit beliebig langer Zeit einen Wohnsitz im Staat zu haben, aus.


    Es ist somit nicht erkennbar, wie und warum ein Wohnsitz im State of Peninsula anders definiert werden könnte oder sollte als die Registrierung einer ID als Einwohner des State of Peninsula im Citizens' Net. Insbesondere ermöglicht das Citizens' Net IDs die behördliche Registrierung als Wohnsitzinhaber in den Vereinigten Staaten ohne zugleich deren Staatsbürgerschaft erwerben zu müssen. Es ist somit auch nicht erkennbar, inwiefern die US-astorische Staatsbürgerschaft Voraussetzung für die Möglichkeit ist, mit rechtlicher Wirksamkeit einen Wohnsitz in den Vereinigten Staaten zu begründen. Wohnsitzinhaber in den Vereinigten Staaten bzw. einem ihrer Staaten ist, wer als solcher im Citizens's Net registriert ist, ob als Staatsbürger, Staatsbürgerschaftskandidat, Ausländer, Staatenloser oder "Neben-ID".


    V.


    Die beiden Voraussetzungen des aktiven und passiven Wahlrechts im State of Peninsula und somit der Mitgliedschaft in der State Assembly sind somit erkennbar voneinander unabhängig und stehen in keinem direkten Zusammenhang. Ihre jeweils separate Erfüllung muss nur zusammentreffen. Aktiv und passiv wahlberechtigt und somit berechtigt der State Assembly anzugehören ist somit jeder US-astorische Staatsbürger, der seit 14 Tagen ununterbrochen seinen Wohnsitz in Peninsula hat.


    Darauf, ob dieser Wohnsitz als Staatsbürger, Einbürgerungskandidat, ausländischer Staatsbürger, Staatenloser oder "Neben-ID" genommen wurde kommt es nicht an.


    Die Klägerin erfüllte jede dieser beiden Voraussetzungen am Tage ihrer Eidesleistung. Der Klage ist stattzugeben.


    West
    Attorney at Law

  • Die Klage wurde dem Beklagten zugestellt.


    Der Beklagte wurde aufgefordert, unter Einhaltung einer Frist bis zum 09.02.2009 20:00 Uhr ausschließlich schriftlich auf die Klage zu erwidern, bevor das Gericht über die Zulassung zur Entscheidung beschließen wird.


    Das Gericht wird für die Entscheidung über die Erteilung eines Writ of Certiorari ausschließlich Einlassungen zu Zulässigkeitsproblemen berücksichtigen. In der Klageerwiederung vorgebrachte Argumente betreffend der Begründetheit der Klage wird das Gericht im Falle der Erteilung des Writs bei der Entscheidung über die Begründetheit der Klage dann selbstverständlich berücksichtigen.


    Armin Schwertfeger
    Chief Justice

    Armin Schwertfeger
    Former Chief Justice of the US Supreme Court
    Former US Senator of Astoria State
    Former US Attorney General

    Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.


    "Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
    höflich anzuhören, weise zu antworten,
    vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)

  • Your Honor,


    ich melde mich als Vertreter des Beklagten anwesend.


    Die Klägerin kann seit dem 4. Februar jederzeit durch Ableisten des Eides Mitglied der State Assembly des Staates Peninsula werden. Dies ist unbestritten.


    Nun beantragt sie gerichtliche Feststellung, dass sie bereits am 2. Februar Mitglied der State Assembly geworden sei – mithin zwei Tage früher, als ihr das nach Auffassung meines Mandanten möglich gewesen wäre. Dass die Klägerin nicht seit dem 4. Februar Mitglied der State Assembly ist, ist im Übrigen allein ihr zuzuschreiben, da sie die Ableistung des dazu erforderlichen Eides ablehnt.


    Die Klägerin hat in ihren bisherigen Ausführungen leider versäumt, die Rechte zu benennen, in denen sie durch diese zweitägige Verspätung verletzt würde. Ich sage: Sie wurde durch die Entscheidung meines Mandanten in keinem ihrer Rechte verletzt. In der State Assembly hat sich am 2. und 3. Februar nichts zugetragen, wovon die Klägerin ausgeschlossen war. Insbesondere gilt: Mit Eidesleistung am 4. Februar wäre es Ihr durchaus noch möglich gewesen, sich an der an diesem Tage endenden Debatte zum Verfassungsamendment zu beteiligen. Ebenso wäre eine Teilnahme an der Abstimmung zu ebendiesem Amendment natürlich möglich gewesen – wenn sie auch das Ergebnis (4 Aye, 1 Nay) nicht hätte verändern können.


    Die Klage dient damit nicht dem Zweck der Erkennung oder Behebung einer Rechtsverletzung, sondern kann allenfalls der abstrakten Normenkontrolle dienen. Damit ist sie jedoch in dieser Form gegen meinen Mandanten unzulässig.


  • Dear Mr. Wirtz,


    bevor das Gericht über die Erteilung eines Writ of Certiorari und eine daraus resultierende Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet, möchte es bei dem Beklagten anfragen, ob in Anbetracht der aktuell erfolgten Änderung der Constitution of the State of Peninsula ein Anerkenntnis der Klageforderungen der Klägerin durch den Beklagten in Betracht kommt.


    Die Verfassungsänderung steht nach Ansicht des Gerichts in erkennbar engem zeitlichen Zusammenhang mit der hier eingebrachten Klage. Auch ein enger inhaltlicher Zusammenhang ist für das Gericht nicht auszuschließen. In einem Hauptverfahren wäre jedoch noch auf der Grundlage der Verfassungsbestimmungen vor Inkrafttreten des 1st Amendment to the Constitution of the State of Peninsula Act zu entscheiden.


    Sollte der Beklagte zu einer Anerkennung der Mitgliedschaft der Klägerin in der Peninsulan State Assembly ab 2. Februar 2009 bereit sein, bittet das Gericht um eine entsprechende Erklärung bis spätestens 19.02.2009 20:00 Uhr hier im Court Office.


    Astor City, 16.02.2009


    Armin Schwertfeger
    Chief Justice

    Armin Schwertfeger
    Former Chief Justice of the US Supreme Court
    Former US Senator of Astoria State
    Former US Attorney General

    Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.


    "Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
    höflich anzuhören, weise zu antworten,
    vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)

  • Your Honor,


    da sich die gesetzliche Lage für die Aufnahme in die State Assembly durch das Amendment nicht geändert hat, lehne ich nach wie vor eine Aufnahme seit dem 2. Februar ab.


    gez.
    J.Fillmore


  • In dem Verfahren


    Ariel Weizman
    -Klägerin-


    versus


    Jeffrey Fillmore, The Speaker of the State Assembly of Peninsula
    -Beklagter-


    über den


    Antrag auf Erteilung eines Writ of Certiorari


    darauf gerichtet, festzustellen:
    1. dass durch die Nichtanerkennung des Amtseides der Klägerin durch den Beklagten vom 02.02.2009 die Klägerin in ihren verfassungsmäßigen Rechten verletzt ist und
    2. dass die Klägerin seit 02.02.2009 Mitglied der State Assembly of Peninsula ist


    hat das Gericht am 21.02.2009 entschieden:

    I. Der Writ of Certiorari wird erteilt.
    II. Beide Parteien -vertreten selbst oder durch ihre Bevollmächtigten - werden zur mündlichen Verhandlung ab dem 22.02.2009 geladen.


    So wurde es angeordnet.


    In der mündlichen Verhandlung wird festzustellen sein, ob die Nichtanerkennung des Amtseides der Klägerin durch den Beklagten rechtmäßig war.


    Die Verhandlung findet nach den Bestimmungen von Article II Section 2 des Judicial Procedure Act statt.


    Begründung:


    I.


    1. Die Klägerin beantragt die Feststellung, dass sie seit dem 02.02.2009 nach Ablegung des vorgeschriebenen Amtseides Mitglied der State Assembly of Peninsula ist.
    2. Der Beklagte bestreitet die Wirksamkeit des am 02.02.2009 von der Klägerin abgelegten Amtseides und damit die Mitgliedschaft der Klägerin in der State Assembly of Peninsula wegen Vorfristigkeit der Ablegung des Amtseides.


    II.


    1. Der Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens wurde von der Klägerin gestellt.
    2. Seitens des Beklagten wurde beantragt, die Klage mangels Benennung konkreter verletzter Rechte als unzulässige abstrakte Normenkontrollklage abzuweisen.
    3. Das Gericht befindet die Klage für zulässig, da die Klägerin unter anderem die Verweigerung des Rechts auf die Mitgliedschaft in der State Assembly of Peninsula als verletzt benannt hat.
    4. Das Hauptverfahren wird somit auf der Grundlage von Article II Section 1 Subsection 4 des Judicial Procedure Act eröffnet.


    III.


    Das Gericht wird im Ergebnis der Hauptverhandlung aussschließlich darüber entscheiden, ob die Klägerin ab 02.02.2009 Mitglied der State Assembly of Peninsula ist.


    Astoria City, 21.02.2009


    Armin Schwertfeger
    Chief Justice

    Armin Schwertfeger
    Former Chief Justice of the US Supreme Court
    Former US Senator of Astoria State
    Former US Attorney General

    Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.


    "Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
    höflich anzuhören, weise zu antworten,
    vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)

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