Your Honor,
vielen Dank.
Die Verfassung bestimmt in Section 1 des Article I, dass in den Vereinigten Staaten von Astor „das Volk allein durch das Volk zum Besten des Volkes herrschen“ soll. Gemeint ist ein Volk von Bürgern – von Staatsbürgern.
Man kann unser Staatssystem nicht verstehen ohne zu begreifen, wer Staatsbürger ist und wer nicht. Dem Willen der Verfassung nach braucht es also klare, eindeutige und endgültige Entscheidungen über die Verleihung und den Entzug einer Staatsbürgerschaft.
Das Department of the Interior hat meinem Mandanten am 28. November die Staatsbürgerschaft verliehen – das hat auch das Gericht in seiner Begründung zur Erteilung des Writ anerkannt. Der dazu ergangene Bescheid ist auflagen- und einschränkungsfrei.
Am 31. Dezember – also mehr als einen Monat später – erging ein weiterer Bescheid, dessen Gegenstand die Aufhebung des Bescheides vom 28. November war. Zur Begründung war angegeben, dass das zuständige Department of the Interior inzwischen festgestellt hatte, dass der Bescheid zur Erteilung der Staatsbürgerschaft in dieser Form nicht hätte ergehen dürfen, da zum betreffenden Zeitpunkt nicht alle Bedingungen zur Erteilung der Staatsbürgerschaft vorlagen. Tatsächlich lag die betreffende Voraussetzung, der Eintrag im Citizens Net, zu diesem Zeitpunkt bereits seit längerem vor: Mein Mandant hatte dies am 2. Dezember nachgeholt und damit alle bestehenden Mängel an der Verleihung der Staatsbürgerschaft endgültig behoben.
Das Verhalten des Department of the Interior, Your Honor, wirft daher gewichtige Fragen auf. Allem voran: Wie hätte sich mein Mandant verhalten sollen? Hätte er selbst merken sollen, dass der ergangene Bescheid fehlerhaft ist? Wer dies ernsthaft verlangt, negiert nicht nur den Vertrauensschutz für den Bürger, sondern auch die Verantwortung der Bundesregierung für die Rechtsverbindlichkeit ihres eigenen Handelns.
Weiter: Wie lange ist die Verleihung einer Staatsbürgerschaft vorläufig und jederzeit durch einfachen Bescheid widerrufbar? Es wäre wohl akzeptabel, Your Honor, wenn das zuständige Department seinen Irrtum innerhalb von Minuten oder Stunden bemerkt und korrigiert hätte. Aber nach über einem Monat? Müssen wir demnächst damit rechnen, dass die Staatsbürgerschaft unseres Präsidenten fehlerhaft ist, weil in seiner Geburtsurkunde eine Angabe fehlt?
Im Sinne des Vertrauensschutzes kann es nur sein, dass bei der Feststellung eines Irrtums nach derart langer Zeit – mein Mandant hatte sich inzwischen in Astor einen Wohnort und eine Tätigkeit im Staatsdienst gesucht, außerdem bewirbt er sich um ein hohes Amt – zunächst die Heilung des Mangels gefordert wird, bevor blindlings alle ergangenen Bescheide umgestoßen werden. Dies war hier nicht einmal notwendig, da mein Mandant bereits selbst – nur gut 40 Stunden nach Ablauf der Frist – die erforderliche Anmeldung nachgeholt und damit alle Voraussetzungen für die Verleihung der Staatsbürgerschaft geschaffen und alle Mängel selbsttätig geheilt hatte.
Your Honor, ich möchte bereits an dieser Stelle zusammenfassend bemerken: Dass sich (a) eine fehlerhafte Entscheidung einer Behörde (b) nach über einem Monat (c) und obwohl der Grund für die Fehlerhaftigkeit bereits behoben wurde (d) noch zum Schaden des betroffenen Bürgers auswirken soll, stellt für den Betroffenen eine unzumutbare Härte dar.
Es liegt, zu guter letzt, keinerlei anderweitige gesetzliche Voraussetzung vor, nach der meinem Mandanten die Staatsbürgerschaft entzogen werden könnte.
Wenn der nun erfolgte Entzug der Staatsbürgerschaft also rechtmäßig wäre, dann könnte er das nur aus vier Gründen der Fall sein:
a. Jeder Bürger muss alle ihm gegenüber ergangenen amtlichen Bescheide selbst auf Rechtmäßigkeit überprüfen, darf nicht vertrauen und muss gegebenenfalls selbst anfechten, auch zu seinen Ungunsten.
b. Jede Staatsbürgerschaft wird nur vorbehaltlich einer in beliebig entfernter Zukunft auszuführenden erneuten Prüfung der Voraussetzungen verliehen.
c. Irrtümer staatlicher Stellen zugunsten eines Bürgers werden diesem zur Last gelegt.
d. Bei der stark verspäteten Entdeckung eines Rechtsmangels ist nicht Heilung, sondern ersatzlose Rücknahme des betroffenen Rechtsaktes Ziel staatlichen Handelns.
Keine dieser Gründe kann vorliegen. Daher kann der mit Bescheid vom 31. Dezember erfolgte Entzug der Staatsbürgerschaft nicht rechtens sein.
Die Wahrung von Recht und Gesetz ist ein hohes Gut unserer Verfassung, doch ab einem gewissen Zeitpunkt und in gewissen Situationen muss das Vertrauen des Bürgers auf die Endgültigkeit einer Entscheidung einen höheren Stellenwert erhalten. Es kann nicht im Sinne der Verfassung sein, Recht und Gesetz ohne Rücksicht auf Verluste auch in völlig unsinnigen Situationen über das Vertrauen des Bürgers auf die Beständigkeit und Richtigkeit seiner Rechte zu stellen.
Vielen Dank.