[in former times] Abgeschlossene Beschlussanträge

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  • The United States of Astor
    The Vice President of Congress

    Astoria City | August 30th , 2009



    Honorable Members of Congress!


    Der folgende Antrag, der 2009/08/001 (Vetoed) United States Diplomacy Bill wurde durch beide Kammern des Kongresses zum 30. August 2009 angenommen.


    2009/08/001 (Vetoed) United States Diplomacy Bill [HoR]
    2009/08/001 (Vetoed) United States Diplomacy Bill [Senate]



    sig.



    Vice President of Congress



    United States Diplomacy Bill


    ARTICLE I. FUNDAMENTALS AND DEFINITIONS


    Sec. 1 - Definitions
    (a) Im Sinne dieses Gesetzes gilt als
    1. Botschafter jede Person, die von einer anderen Nation in die United States geschickt wurde und vom Präsidenten akkreditiert wurde um in solcher Funktion tätig zu sein.;
    2. Staatsgast jede Person aus einem ausländischen Staat, die in ihrem Heimatstaat in einer politisch führenden Position ist und auf Einladung oder mit Bestätigung durch die Regierung der Vereinigten Staaten in die Vereinigten Staaten gesandt wurde.;
    3. United States Ambassador jede Person, die solcher vom Präsidenten der Vereinigten Staaten ernannt und vereidigt wurde. U.S. Ambassador sind in ihrer Botschafterfunktion den Weisungen des Department of State unterworfen. Sie gelten formalrechtlich als Vertreter des Präsidenten der Vereinigten Staaten beim Staatsoberhaupt des Empfangsstaates;
    4. United States Delegate jede Person, die als Vertreter der Vereinigten Staaen bei einer internationalen Organisation, in der sie Mitglied sind, vom Präsidenten der Vereinigten Staaten ernannt wurde. Für sie finden, soweit nicht anders bestimmt, die Bestimmungen über Ambassadors Anwendung.
    5. United States Minister Resident jede Person, die als solcher vom Department of State entsandt wurde. Sie gelten als Stellvertreter eines Ambassadors. Für die Aufsicht über die Minister Residents ist der Secretary of State oder ein von ihm benannter Angehöriger des Department of State verantwortlich.
    (b) Staatsgäste und Botschafter dürfen nicht den Status "Persona non grata" tragen.


    Sec. 2 - Diplomatic Immunity
    (1) Diplomatische Immunität im Gebiet der Vereinigten Staaten genießen
    a) Staatsgäste;
    b) Botschafter für ihre amtlichen und privaten Handlungen, ebenso wie ihre ständigen Mitarbeiter und ihre Familienmitglieder.
    (2) Gebäude und Fahrzeuge der diplomatischen Vertretung eines Botschafters genießen einen Sonderstatus. Behörden der Vereinigten Staaten oder ihrer Bundesstaaten haben keine Befugnis, hoheitliche Aufgaben dort wahrzunehmen. Ausnahmen sind durch die betreffende Botschaft zu genehmigen.
    (3) Wird ein Staatsgast oder Botschafter während seines Aufenthalts in den Vereinigten Staaten nach geltendem astorischen Recht straffällig, kann ihn die Regierung der Vereinigten Staaten zur unerwünschten Person (persona non grata) erklären und aus den Vereinigten Staaten in sein Herkunftsland ausweisen.


    Sec. 3 - Diplomatic Corps
    (1) Das Diplomatic Corps besteht aus den akkreditierten Botschaftern anderer Staaten in den Vereinigten Staaten. Das Diplomatic Corps kann einen Doyen als offiziellen Vertreter erwählen.
    (2) Der Secretary of State ist Vertreter der Vereinigten Staaten im Diplomatic Corps. Bei der Wahl eines Doyens enthält der Secretary of State sich der Stimme.


    Sec. 4 - United States Foreign Service
    (1) Der Foreign Service besteht aus
    1. dem Secretary of State, der den Foreign Service leitet,
    2. den Ambassadors,
    3. den Delegierten bei internationalen Organisationenen, in denen die Vereinigten Staaten Mitglied sind,
    4. den Minister Residents.
    (2) Der Präsident der Vereinigten Staaten kann an den Sitzungen des Foreign Service teilnehmen.
    (3) Der Secretary of State kann weitere Mitglieder des Foreign Service berufen.


    ARTICLE II. UNITED STATES FOREIGN SERVICE


    Sec. 1 - Responsibilities
    (1) Ambassadors repräsentieren die Vereinigten Staaten als Nation. Das Ansehen der Vereinigten Staaten ist von dem der Ambassadors abhängig. Es ist ihre höchste Pflicht dieses Ansehen zu mehren.
    (2) Die Informationspflichten eines Ambassadors umfassen die Information des Empfangsstaates über
    1. Ergebnisse der Präsidentschafts-, Repräsentantenhaus- und Senatswahlen,
    2. personelle Veränderungen in den Ämtern des Präsidenten der Vereinigten Staaten, des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten und des Secretary of State,
    3. militärische Einsätze der Streitkräfte der Vereinigten Staaten.
    Die Ambassadors informieren darüber hinaus über Neuigkeiten, deren Weiterleitung vom Secretary of State angewiesen wurde.
    (3) Weitere Berichtspflichten der Ambassadors sowie Regelungen zur Autorisierung von Stellungnahmen können vom Secretary of State bestimmt werden.
    (4) Der Nachweis der Weiterleitung ist durch die Ambassadors unaufgefordert zu erbringen.
    (5) Die Berichtspflichten eines Ambasadors gegenüber dem Departmenf of State umfassen die
    1. Ergebnisse von Wahlen zum Staatsoberhaupt und zum Parlament im Empfangsstaat,
    2. Ernennung und Entlassung von Regierungschefs und Außenministern Empfangsstaat,
    3. militärischen Operationen des Empfangsstaates,
    4. Ereignisse von besonderer Wichtigkeit.
    Die Berichte werden, sofern nicht vom Secretary of State anders angewiesen, im Foreign Service erstattet.
    (6) Ist eine Botschaft der Vereinigten Staaten nicht mit einem Botschafter besetzt, gehen die Informationspflichten auf den Minister Resident über. Für Minister Residents besteht keine Nachweis- oder Berichtspflicht.


    Sec. 2 - Special Responsibilities of Delegates
    (1) Die Berichtspflichten eines Delegates gegenüber dem Departmenf of State umfassen die Information über
    1. von anderen Staaten eingebrachte Anträge,
    2. Kandidaturen für Ämter,
    3. die Ergebnisse von Abstimmungen und Wahlen,
    4. Ereignisse von besonderer Wichtigkeit.
    (2) Bringt ein ausländischer Staat einen Antrag in die Organisation ein, schlägt der zuständige Delegate dem Secretary of State mit einem Bericht darüber zugleich eine Haltung der Vereinigten Staaten zum Antrag vor.


    ARTICLE III. DIPLOMATIC RELATIONS


    Sec. 1 - Recognition of Foreign States
    (1) Die Vereinigten Staaten erkennen, im Einklang mit der Charta des Rates der Nationen, jedes Mitglied des Rates als faktisch existierendes, völkerrechtliches Subjekt an.
    (2) Darüber hinaus kann der Präsident der Vereinigten Staaten mit ausländischen Regierungen Verträge über die gegenseitige staatliche Anerkennung abschließen.


    Sec. 2 - Principles of Foreign Relations
    (1) Die Vereinigten Staaten sind um freundlichen und friedlichen Umgang mit allen Nationen bemüht, sofern diese sich ebenfalls dazu bereit zeigen. Vorrang in den diplomatischen Beziehungen genießen alliierte Staaten und solche, mit denen ein Botschafteraustausch stattfindet.
    (2) Die Vereinigten Staaten respektieren die Souveränität ausländischer Staaten.


    ARTICLE IV. FINAL PROVISIONS


    Sec. 1 - Entry into force
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

  • The United States of Astor
    The Vice President of Congress

    Astoria City | August 30th , 2009



    Honorable Members of Congress!


    Der folgende Antrag, der 2009/08/05: February to September 2009 Budget Bill wurde durch den Kongress zum 30. August 2009 angenommen.


    2009/08/05: February to September 2009 Budget Bill [HoR]



    sig.



    Vice President of Congress



    February to September 2009 Budget Bill


    Article 1
    Dem Haushaltsplan des Department of Trade and Treasury wird in der im Anhang niedergelegten Fassung zugestimmt. Der Kongress der Vereinigten Staaten ermächtigt die Bundesregierung, alle darin aufgeführten Ausgaben zu tätigen


    Article 2
    Der April 2009 Budget Act wird aufgehoben.


    Amendment - Haushalt für Februar bis September 2009

  • The United States of Astor
    The Vice President of Congress

    Astoria City | September 29th , 2009



    Honorable Members of Congress!


    Der folgende Antrag, der 009/09/003 United States Diplomacy Act Amendment Bill wurde durch beide Kammern des Kongresses zum 29. September 2009 angenommen.


    2009/09/003 United States Diplomacy Act Amendment Bill [HoR]
    2009/09/003 United States Diplomacy Act Amendment Bill [Senate]



    sig.



    Vice President of Congress



    United States Diplomacy Act Amendment Bill


    Section 1
    Der Art. I, Sec. 1 (a) des United States Diplomacy Act wird wie folgt erweitert:

      "6. Foreign Embassies alle Botschaften fremder Nationen auf dem Boden der Vereinigten Staaten von Astor.
      7. U.S. Embassies sämtliche Botschaften der Vereinigten Staaten, die im Ausland unterhalten werden."


    Section 2
    Folgend auf den Article III des United States Diplomacy Bill wird ein wie folgt lautender Article IV eingefügt:


      Article IV. Embassy Protection


      Section I - Protection of foreign Embassies
      (1) Den Schutz ausländischer Botschaften auf US-astorischem Boden übernimmt das Heimatland der Botschaft nach den dortigen Bestimmungen.
      (2) Auf Anfrage des Heimatlandes der Botschaft oder bei dringendem Bedarf stellen die USA Kräfte des USSS verstärkend zur Verfügung.


      Section II - Protection of US-Embassies
      (1) Der Schutz von U.S. Embassies auf ausländischem Boden fällt in den Zuständigkeitsbereich des United States Marine Corps.
      (2) Angehörige des USMC übernehmen ferner den Fahrdienst für astorische Botschafter und sonstige Botschaftsbeschäftigte.”


    Section 3
    Der bisherige Article IV des United States Diplomacy Act wird umbenannt in Article V.


    Section 4
    Dieses Gesetz tritt mit Unterzeichnung durch den Präsidenten in Kraft.

  • The United States of Astor
    The Vice President of Congress

    Astoria City | September 29th , 2009



    Honorable Members of Congress!


    Der folgende Antrag, der 2009/09/004 Treaty of Cooperation between the United States and the Reino de Meltanía Ratification Bill wurde durch beide Kammern des Kongresses zum 29. September 2009 angenommen.


    09/09/04 Treaty of Cooperation between the United States and the Reino de Meltanía Ratification Bil [HoR]
    2009/09/004 Treaty of Cooperation between the United States and Meltanía Ratification Bill [Senate]



    sig.



    Vice President of Congress


    Treaty of Cooperation between the United States and the Reino de Meltanía Ratification Bill


    Article 1
    Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ratifiziert das Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Königreich Meltania vom 18. September 2009 in angehangener Fassung und billigt es.


    Article 2
    Die Bundesregierung wird beauftragt, eine Ratifikationsurkunde über die Annahme des Vertrages auszustellen und im Kaiserreich Dreibürgen zu hinterlegen.


    Article 3
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


    Treaty of Cooperation between the United States and the Reino de Meltanía


    Die vertragsschließenden Parteien, die Vereinigten Staaten von Astor einerseits und das Reino de Meltanía andrerseits,


    IM BESTREBEN eine gemeinsame diplomatische Basis zu schaffen
    GEWILLT die Zusammenarbeit zu vertiefen


    sind übereingekommen folgendes Vertragswerk miteinander abzuschließen


    Artikel 1 - Ziel des Vertrages
    (1) Dieser Vertrag dient der diplomatischen Grundlagenbildung zwischen den unterzeichnenden Staaten.
    (2) Diese erkennen einander als souveräne Staaten an und verpflichten sich, keine militärischen Handlungen gegeneinander zu unternehmen, solange dieser Vertrag besteht.


    Artikel 2 - Einstufung der Beziehungen
    (1) Die Vereinigten Staaten von Astor und das Reino de Meltanía einigen sich darauf die gemeinsamen Beziehungen mindestens als "Neutral“, oder dem sinnverwandt zu bezeichnen.
    (2) Eine Abstufung unter dieses Maß ist, solange dieser Vertrag Gültigkeit besitzt, nicht zulässig.


    Artikel 3- Botschafteraustausch
    (1) Die vertragsschließenden Parteien bekräftigen ihren Wunsch Botschafter oder bevollmächtigte Diplomaten auszutauschen, die nach den Bestimmungen der jeweiligen Partei akkreditiert sein müssen. Eine Verpflichtung zum Botschafteraustausch besteht nicht.
    (2) Die Vertragspartner gewähren den diplomatischen Vertretungen Unverletzlichkeit. Die Botschafter genießen bis zur Rücknahme der Akkreditierung Immunität.
    (3) Besteht in den Gastländern ein Gesetz zur Thematik von Unverletzlichkeit und Immunität gelten die dort niedergelegten Regelungen für den entsandten Botschafter.


    Artikel 4 - Konfliktregelung
    (1) Meinungsverschiedenheiten und Konflikte werden auf friedlichem, diplomatischem Weg, notfalls unter Vermittlung von Drittstaaten oder einer Internationalen Organisation geregelt.


    Artikel 5 - Zusammenarbeit in Marineangelegenheiten
    (1) Die vertragsschließenden Parteien vereinbaren eine Zusammenarbeit im Bereich der Marine.
    (2) In diesem Rahmen gewähren die USA Marine-Offizieren aus dem Reino de Meltanía Zugang zu den militärischen Akademien und bieten diesen dort Weiterbildungskurse an.
    (3) Des Weiteren vereinbaren die Vertragspartner gemeinsame Übungsmanöver der Marine zu planen und durchzuführen. Dazu werden sich die Verteidigungsminister regelmäßig konsultieren.
    (4) Ein Austausch von Technologie ist nicht vorgesehen. Den Offizieren des Reino de Meltanía wird kein Zugang zu Unterlagen oder sonstigen Dokumenten über den Aufbau, die Technik oder die Zusammensetzung militärischer Technologie der USA gewährt.


    Artikel 6 - Laufzeit und Kündigung
    (1) Dieser Vertrag tritt nach seiner Unterzeichnung und Ratifikation durch die Vertragspartner in Kraft. Er ist in seiner Gültigkeit zeitlich unbeschränkt.
    (2) Eine Kündigung ist durch jede der Parteien mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen möglich. Die Kündigung ist den anderen Parteien in schriftlicher Form zu notifizieren, um Gültigkeit zu erlangen.



    Unterschrift für das Reino de Meltanía
    Raul I.


    Unterschrift für die Vereinigten Staaten von Astor am 18.09.2009

    President of the United States

  • The United States of Astor
    The Vice President of Congress

    Astoria City | September 29th , 2009



    Honorable Members of Congress!


    Der folgende Antrag, der 2009/09/005 Armed Forces Jurisdiction Bill wurde durch beide Kammern des Kongresses zum 29. September 2009 angenommen.


    2009/09/005 Armed Forces Jurisdiction Bill [HoR]
    2009/09/005 Armed Forces Jurisdiction Bill [Senate]



    sig.



    Vice President of Congress


    Armed Forces Jurisdiction Introduction Bill


    Section I - Fundamentals
    Dieses Gesetz dient der Einführung einer militärischen Gerichtsbarkeit in den Vereinigten Staaten und der dazu notwendigen Institutionen.


    Section 2 - Introducing the Armed Forces Jurisdiction Act
    Das Folgende wird Bundesgesetz der Vereinigten Staaten:


      Armed Forces Jurisdiction Act


      Section I - Fundamentals
      (1) Dieses Gesetz beschreibt die Aufgaben des Military Supreme Court (im Folgenden als MSC abgekürzt), des Judge Advocate General's Corps (im Folgenden als JAGC abgekürzt) und der Military Police (im Folgenden als MP abgekürzt).
      (2) Der United States Code of Armed Forces wird im Folgenden als USCoAF abgekürzt.


      Section II - The Judge Advocate General's Corps
      (1) Das Judge Avocate General's Corps ist verantwortlich für alle Verfahren laut USCoAF. Es wird vom Judge Advocate General geleitet.
      (2) Der Judge Advocate General wird, auf Vorschlag des Attorney General, vom President of the United States ernannt.
      (3) Das JAGC besteht aus dem Judge Advocate General und allen United States Judge Advocates. Es untersteht dem Department of Justice.
      (4) U.S. Judge Advocates werden vom Judge Advocate General ernannt. Er kann Aufgaben an ihm unterstehende U.S. Judge Advocates weiterdelegieren.
      (5) Sowohl der Judge Advocate General, als auch die U.S. Judge Advocates, sollen Offiziere der Streitkräfte sein, die während ihrer Arbeit beim JAGC vom aktiven Dienst in ihrer Teilstreitkraft befreit sein sollen.
      (6) Ist kein Judge Advocate General im Amt, übernimmt ein vom Attorney General bestimmter U.S. Judge Advocate dessen Aufgaben. Ist auch kein U.S. Judge Advocate im Amt, übernimmt der Attorney General die Aufgaben des Judge Advocate Generals.
      (7) Die Aufgaben des JAGC sind:
      a) Anklage und Durchführung aller Verfahren laut USCoAF;
      b) Beratung von Mitgliedern aller Teilstreitkräfte in rechtlichen Fragen und
      c) Verteidigung von Angehörigen der Streitkräfte in Verfahren laut dem Supreme Court of the United States Act.


      Section III - Military Supreme Court
      (1) Der MSC entscheidet in allen Streitigkeiten betreffend des USCoAF. Er entscheidet dabei in erster und letzter Instanz. Es gibt keine untergeordneten militärischen Gerichte.
      (2) Der MSC besteht aus den United States Joint Chiefs of Staff. Den Vorsitz führt der Chairman of the Joint Chiefs of Staff.
      (3) Der MSC trifft seine Entscheidungen durch Mehrheitsbeschluss seiner Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Votum des Vorsitzenden.
      (4) Im Zweifelsfall soll für den Angeklagten entschieden werden.
      (5) Article I Section 6 sowie die Articles V, VI und VII des Supreme Court of the United States Act, gelten sinngemäß auch für den Military Supreme Court.


      Section IV - Military Police
      (1) Die Militärpolizei besteht aus Soldaten und Offizieren aller vier Teilstreitkräfte.
      (2) Leiter der MP ist der Chief of the Military Police. Er wird vom Chairman of the Joint Chiefs of Staff ernannt bzw. entlassen und muss mindestens den Rang eines Brigadier General bekleiden.
      (3) Die Aufgaben der MP sind:
      a) Sicherung militärischer Anlagen;
      b) Personenschutz bei hochrangigen Offizieren;
      c) Überwachung der Kriegsgefangenen und Betreiben militärischer Gefängnisse;
      d) Verkehrsregelung auf militärischem Gelände;
      e) Suche nach Fahnenflüchtigen.
      (4) Zusätzlich ist es Aufgabe der MP die Strafverfolgung (inklusive der Ermittlungsarbeit) auf Militärgelände und Soldaten betreffend durchzuführen.
      (5) Eine Strafverfolgung durch die MP muss vom Judge Advocate General, oder einem U.S. Judge Advocate angeordnet werden. Die Ermittler unterstehen während den Ermittlungen dem JAGC.


    Section III - Amending the Supreme Court of the United States Act
    Article I, Section 3 (2) des Supreme Court of the United States Act wird geändert in:
    "(2) Der Supreme Court entscheidet in allen Strafverfahren laut United States Penalty Code."


    Section IV - Final Provisions
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

  • The United States of Astor
    The President of Congress

    Astoria City | October 2nd, 2009



    Honorable Members of Congress!


    Der folgende Antrag, der 2009/09/06 State of the Union Report Act Amendment Bill wurde durch beide Kammern des Kongresses zum 2.Oktober 2009 angenommen.


    2009/09/06 State of the Union Report Act Amendment Bill / House of Representatives
    2009/09/06 State of the Union Report Act Amendment Bill / Senate



    signed


    Craig Hsiao
    Speaker of the House of Representatives




    State of the Union Report Act Amendment Bill


    Section 1
    Durch dieses Gesetz wird der State of the Union Report Act geändert.


    Section 2
    Sec. 3 des State of the Union Report Act wird wie folgt neu gefasst:


      "(1) Einem Mitglied des Kongresses ist es erlaubt, auf die State of the Union Address des Präsidenten eine Erwiderung abzugeben.
      (2) Die Mitglieder des Kongresses haben bei der Auswahl des Erwidernden ein Vorschlagsrecht. Der Erwidernde wird durch eine gemeinsame Abstimmung beider Häuser des Kongresses bestimmt. Kann kein zur Wahl stehender die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen, so gilt die Erwiderung als abgeschlossen.
      (3) Nicht zum Erwidernden darf bestimmt werden, wer das Amt des Leiters oder des stellvertretenden Leiters einer obersten Bundesbehörde ausübt.
      (4) Die Erwiderung soll spätestens 120 Stunden nach der Address des Präsidenten gehalten werden.
      (5) Wurde die Erwiderung nach 120 Stunden nicht gehalten, so gilt sie als abgeschlossen.
      (6) Nach der Erwiderung ist die State of the Union Address beendet. Fragen an den Präsidenten sind nicht zulässig. Auch eine Erwiderung auf die Erwiderung ist unzulässig."


    Section 3
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

  • The United States of Astor
    The President of Congress

    Astoria City | October 3rd, 2009



    Honorable Members of Congress!


    Der folgende Antrag, der 2009/09/007 Basic Treaty between the United States of Astor and the Commonwealth of Melanesi Bill wurde durch beide Kammern des Kongresses zum 3.Oktober 2009 angenommen.


    2009/09/007 Basic Treaty between the United States of Astor and the Commonwealth of Melanesi Bill / House of Representatives
    2009/09/007 Basic Treaty between the United States of Astor and the Commonwealth of Melanesi Bill / Senate



    signed


    Craig Hsiao
    Speaker of the House of Representatives



    Basic Treaty between the United States of Astor and the Commonwealth of Melanesi Bill


    Article 1
    Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ratifiziert das Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Commonwealth of Melanesi vom 25. September 2009 in angehangener Fassung und billigt es.


    Article 2
    Die Bundesregierung wird beauftragt, eine Ratifikationsurkunde über die Annahme des Vertrages auszustellen und im Commonwealth of Melanesi zu hinterlegen.


    Article 3
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.



    Basic Treaty between the United States of Astor and the Commonwealth of Melanesi


    Preamble


    Die hohen vertragsschließenden Parteien, namentlich
    the United States of Astor
    und
    the Commonwealth of Melanesi
    im Bestreben, die bilateralen Beziehungen auf eine stabile und freundschaftliche Grundlage zu stellen und sich gegenseitig versichernd, die Grenzen und die territoriale Unversehrtheit des jeweils anderen anzuerkennen und zu respektieren und sich gegenseitig als souveräne Staaten anzuerkennen,
    sind wie folgt übereingekommen:



    Article I: Anerkennung
    (1) Die Unterzeichnerstaaten erkennen den anderen Staat als diplomatischen Partner an und verpflichten sich, jederzeit ein freundschaftliches Verhältnis zu wahren und zu fördern.
    (2) Der diplomatische Status zwischen den Vertragspartnern wird auf "freundschaftlich" oder etwas Sinnverwandtes gesetzt.
    (3) Sollten sich Gründe ergeben, die es einem Vertragspartner notwendig erscheinen lassen den diplomatischen Status auf Neutral oder dem sinnverwandt zu setzen, so tangiert dies nicht die Gültigkeit des restlichen Vertrages.
    (4) Die territorialen Ansprüche des Vertragspartners, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung bestehen, werden anerkannt. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, die Grenzen des anderen Staates niemals zu verletzen oder in Frage zu stellen.



    Artikel II: Diplomatische Vertretungen
    (1) Beiden Vertragspartnern steht es frei, Botschafter in das jeweils andere Land zu entsenden.
    (2) Sobald die Akkreditierung abgeschlossen ist, gewähren die Unterzeichnerstaaten dem Botschaftspersonal diplomatische Immunität.
    (3) Das Gelände einer Botschaft untersteht der Jurisdiktion des Staates, um dessen Vertretung es sich handelt.
    (4) Sollte es im Land des jeweiligen Vertragspartners gültige Gesetze oder Bestimmungen über die Anerkennung diplomatischer Immunität und/oder der Unversehrtheit des Botschaftsgeländes geben, so gelten diese anstatt der in diesem Vertrag niedergeschrieben Artikel II, Section (2) und (3).



    Article III: Reise-, Zoll- und Auslieferungsbestimmungen
    (1) Beide Vertragspartner kommen darin überein, Einreisebeschränkungen auf ein Minimum zu reduzieren und die Vergabe von Visa für die jeweils andere Seite zu vereinfachen.
    (2) Beide Vertragspartner kommen überein, Zollangelegenheiten und die Höhe von Zöllen innerhalb eines halben Jahres zu besprechen und gegebenfalls aufeinander abzustimmen. Die Vertragspartner werden in dieser Hinsicht versuchen einen reibungslosen Verkehr von Waren und Dienstleistungen fördern.
    (3) Bürger des Vertragspartners, die im Land des Vertragspartners strafrechtlich verfolgt werden und im Land des anderen Vertragspartners aufgegriffen werden, sollen auf Antrag des Vertragspartners - nach richterlicher Anordnung -, an diesen überstellt werden.



    Article IV: Vertiefung der Beziehungen und Änderungsbestimmungen
    (1) Die Vertragspartner beschließen regelmäßige Treffen von Regierungsvertretern, um die bilateralen Beziehungen zu festigen und zu vertiefen.
    (2) Dieser Vertrag kann jederzeit durch schriftliche Erklärung einer der Parteien gekündigt werden.
    (3) Änderungen an diesem Vertrag sind nur mit dem Einverständnis beider Parteien zulässig.
    (4) Der Vertrag tritt nach der in den jeweiligen Ländern vollzogenen Ratifizierung durch die zuständigen Organe in Kraft.



    Signatures


    for the United States of Astor


    Astoria City, 25.09.2009

    President of the United States


    for the Commonwealth of Melanesi


    Grassborough, 23.09.2009


    Caithlyn I.
    Queen of the Commonwealth of Melanesi



  • The United States of Astor
    The President of Congress

    Capitol Hill, Astoria City | November 2nd, 2009



    Honorable Members of Congress!


    Der folgende Antrag, der 2009/10/004 11th Election of Congress Act Amendment Bill wurde durch beide Kammern des Kongresses zum 2.November 2009 angenommen.


    2009/10/004 11th Election of Congress Act Amendment Bill / House of Representatives
    2009/10/004 11th Election of Congress Act Amendment Bill / Senate



    signed


    Craig Hsiao
    Speaker of the House of Representatives



    11th Election of Congress Act Amendment Bill


    Article I - Changing Article I
    (1) Section 3 wird wie folgt ersetzt:

      "Section 3 Realization of Elections
      (1) Wahlen zum House of Representatives finden immer in den Monaten März, Juli und November statt. Sie sind 21 Tage vor Wahlbeginn anzukündigen, sollen 5 Tage dauern und am dritten Sonntag des Wahlmonats enden.
      (2) Wahlen zum Senat sind 21 Tage vor Wahlbeginn anzukündigen.
      (3) Ist der Leiter des USEO offiziell abgemeldet, so soll die Ankündigung einer Wahl nach Subsection 1 und 2 später oder früher erfolgen, jedoch mit einer Abweichung von höchstens 5 Tagen.
      (4) Bei der Wahl muss sich der Bürger eindeutig identifizieren."

    (2) Section 6, Subsection (3) wird folgendes angefügt:

      "Wird innerhalb von 7 Tagen kein Nachrücker bestimmt, gilt das Mandat als vakant und soll gemäß Article II, Section 1 Subsection (4) dieses Gesetzes neu besetzt werden."


    Article II - Changing Article II
    (1) Section 2 (1) wird wie folgt geändert:

      "Die Listen werden spätestens eine Woche vor Wahlbeginn öffentlich am dem vom USEO vorgesehenen Ort bekannt gegeben."

    (2) In Section 3 wird die folgende Subsection angefügt:

      "(6) Entfallen auf eine Liste mehr Sitze als Kandidaten auf der Liste vorhanden sind, gelten die überzähligen Sitze als vakant im Sinne von Article II, Section 1 (3)."


    Article III - Changing Article III
    (1) Section 2 (1) wird wie folgt geändert:

      "Kandidaturen für das Senatorenamt werden spätestens eine Woche vor Wahlbeginn öffentlich am dem vom USEO vorgesehenen Ort bekannt gegeben."

    (2) Section 2 werden die folgende Subsections angefügt:

      "(4) Findet sich innerhalb der Frist kein Kandidat, so wird die Wahl unverzüglich erneut ausgeschrieben; Subsection 1 findet keine Anwendung. Die so erneut ausgeschriebene Wahl soll fünf Tage dauern und spätestens am letzten Tag des Wahlmonats enden; das bereits angelegte Wählerverzechnis behält seine Gültigkeit.
      (5) Findet sich auch bei einer nach Subsection 4 ausgeschriebenen Wahl kein Kandidat, so ist der vakante Senatsitz gemäß dem Recht des betroffenen Bundesstaates neu zu besetzen. Hat ein Bundesstaat keine rechtlichen Regelungen für die Neubesetzung eines vakanten Senatssitzes geschaffen, wird das Wahlverfahren innerhalb einer Woche gemäß Section 1 neu ausgeschrieben."

    (3) Section 4 (2) wird wie folgt neu gefasst:

      "(2) Nachwahlen und Stichwahlen können abweichend von Article III, Section 4 (1) auch an anderen Tagen enden."


    Article IV - Coming into Force
    Dieses Gesetz, auf dem durch die Verfassung bestimmten Weg, in Kraft.


  • The United States of Astor
    The President of Congress

    Capitol Hill, Astoria City | November 2nd, 2009



    Honorable Members of Congress!


    Der folgende Antrag, der 2009/10/005 Anti-piracy treaty between the United States and Futuna Ratification Bill wurde durch beide Kammern des Kongresses zum 2.November 2009 angenommen.


    2009/10/005 Anti-piracy treaty between the United States and Futuna Ratification Bill / House of Representatives
    2009/10/005 Anti-piracy treaty between the United States and Futuna Ratification Bill / Senate



    signed


    Craig Hsiao
    Speaker of the House of Representatives



    Anti-piracy treaty between the United States and Futuna Ratification Bill


    Article 1
    Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ratifiziert den Vertrag über die Bekämpfung von Piraterie und Wirtschaftskriminalität am Kap des Schweigens zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Schahtum Futuna vom 23. Oktober 2009 in angehangener Fassung und billigt ihn.


    Article 2
    Der Präsident der Vereinigten Staaten wird beauftragt, eine Ratifikationsurkunde über die Annahme des Vertrages auszustellen und der zuständigen Behörde des Schahtums Futuna zu übermitteln.


    Article 3
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


    Vertrag über die Bekämpfung von Piraterie und Wirtschaftskriminalität am Kap des Schweigens


    Wissend, dass die Wasserstraßen am Kap des Schweigens und nahe den Westlichen Inseln zu den wichtigsten der Welt gehören;
    Im Bewusststein, dass eine Gefährdung dieses Gebietes durch Wirtschaftskrimalität und Piraterie die legitimen wirtschaftlichen Interessen aller souveränen Staaten und deren Volkwirtschaften nachhaltig schädigt;


    Beschließen die Vereinigten Staaten von Astor und das Schahtum Futuna


    1. die Einrichtung einer gemeinsamen Militärbasis am Kap des Schweigens.
    2. die Stationierung einer begrenzten militärischen Eingreiftruppe von nicht mehr als insgesamt 500 Soldaten pro Vertragspartner unter einem kooperativen gemeinsamen Kommando sowie entsprechender militärischer Gerätschaften. Die Details soll ein formloses Abkommen zwischen den zuständigen Ministern klären.
    3. die Überwachung und Sicherung der umliegenden Wasserstraßen und Handelsrouten.
    4. die Bekämpfung von Schmuggel und Piraterie und entsprechende Stützpukte krimineller Banden in diesen Gewässern.


    Die Vereinigten Staaten von Astor und das Schahtum Futuna erkennen an, dass


    1. die Demokratische Union, die Volksrepublik Grasonce sowie die Republik Tolanica zur Wahrung ihrer legitimen Sicherheitsinteressen das Recht haben, die Basis nach vorheriger Anmeldung zu inspizieren.
    2. dieses Mandat nicht dahingehend ausgelegt werden kann, souveräne Staaten in ihrem Handel mit legalen Waren zu hindern.
    3. das Gebiet der Basis kein Teil eines Staatsgebietes darstellt.


    Die Vereinigten Staaten von Astor und das Schahtum Futuna verständigen sich darauf, dass


    1. jeder der beiden Staaten diesen Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen einseitig aufkündigen kann. Die Berechtigungen und Verpflichtungen die sich aus diesem Vertrag ergeben erlöschen nach Ablauf der Frist. Innerhalb der Frist kann eine ausgesprochene Kündigung des Vertrages rückgängig gemacht werden.
    2. eine Ausweitung dieses Mandates und der beteiligten Staaten nur einstimmig erfolgen kann.


    Astoria City, den 23.10.2009
    Für die Vereinigten Staaten von Astor


    Timor, den 22.10.2009 n.T.
    Für das Shahtum Futuna

  • The United States of Astor
    The President of Congress

    Capitol Hill, Astoria City | November 2nd, 2009



    Honorable Members of Congress!


    Der folgende Antrag, der 2009/10/006 National Intelligence Act Amendment Bill wurde durch beide Kammern des Kongresses zum 2.November 2009 angenommen.


    2009/10/006 National Intelligence Act Amendment Bill / House of Representatives
    2009/10/006 National Intelligence Act Amendment Bill / Senate



    signed


    Craig Hsiao
    Speaker of the House of Representatives




    National Intelligence Act Amendment Bill


    Article I - Amending the National Intelligence Act


    Article II, Section 3 des National Intelligence Act wird wie folgt geändert:

    Section 3 – Constitution
    (a) Dem NIC gehören die Leiter der folgenden Geheimdienst- und Sicherheitsbehörden der Vereinigten Staaten an:
    a) Director of the Central Intelligence Service
    b) Director of the Federal Bureau of Investigations
    c) General Commander of the Military Intelligence
    d) Director of the United States Secret Service
    (b) Ständige Mitglieder sind zudem:
    a) der Präsident der Vereinigten Staaten
    b) der Vizepräsident der Vereinigten Staaten
    c) der Secretary of Defense
    (c) Der Director of the Central Intelligence Service übernimmt als Director of National Intelligence die Koordination der Arbeit des NIC.
    (d) Ist der Posten des Director of the Central Intelligence Service vakant, so rücken die Leiter der anderen Behörden in der Reihenfolge in der sie in (a) genannt sind nach.
    (e) Die Behörden, deren Leiter in Subsection (a) aufgeführt sind, bilden die National Intelligence Community.
    (f) Der Secretary of Defense, der Präsident der Vereinigten Staaten oder der Koordinator des NIC können weitere Personen für Sitzungen des NIC zulassen unter der Vorraussetzung dass zwei Drittel der Teilnehmer dem zustimmen.


    Article II - Entry into force


    Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Verkündung in Kraft.

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