Transportation Regulation Amendment Bill

  • Seitend der Bundesregierung bringe ich folgenden Entwurf ein:


    Transportation Regulation Amendment Bill



    ARTICLE I - FEDERAL TRANSPORTATION INFRASTRUCTURE SYSTEM AND AUTHORITIES ACT



    Sec. 1. Introducing the Transportation Infrastructure System and Authorities Act.
    Der folgende "Transportation Infrastructure System and Authorities Act", abgekürzt als "TISA Act", wird Gesetz der Vereinigten Staaten:


      Transportation Infrastructure System and Authorities Act



      ARTICLE I - GENERAL PROVISIONS



      Sec. 1. Intention.
      Dieses Gesetz reguliert die landesweite Verkehrsinfrastruktur, ihre Verwaltung und die Aufsicht über sie.


      Sec. 2. Exclusion Clause.
      (1) Dieses Gesetz und die Zuständigkeit der in ihm definierten Behörde gilt ausschließlich für die in ihm definierten Verkehrssysteme.
      (2) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf
      1. Straßen-, Schienen-, Wasserverkehrswege unter der Verwaltung und Aufsicht von Kommunen, Counties und Bundesstaaten, insbesondere auf solche, die nicht über die Grenze von Bundesstaaten hinausgehen und nicht ganz oder teilweise aus Bundesmitteln finanziert wurden;
      2. Verkehrsfahrzeuge zur Beförderung von Personen über den Privatgebrauch hinaus, die ausschließlich oder vorrangig auf Verkehrswegen verkehren, die auf Verkehrswegen nach no. 1 verkehren und nicht ganz oder teilweise aus Bundesmitteln finanziert wurden.
      3. Verkehrs- und Transportunternehmen, die ausschließlich Verkehrswege nach no. 1 und Verkehrsfahrzeuge nach no. 2 in ausschließlich einem Bundesstaat produzieren oder betreiben;
      4. Verkehrswege und Verkehrsfahrzeuge, insbesondere solche im Dienste der Landwirtschaft, auf Privatbesitz, die ausschließlich privat genutzt werden.
      (3) Dieses Gesetz findet abweichend von par. 2 auch dann Anwendung in Kommunen, Counties und Bundesstaaten, wenn der betreffende Bundesstaat keine eigenen Regelungen zur Regulierung der durch dieses Gesetz abgedeckten Bereiche erlassen hat.
      (4) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Verkehrsfahrzeuge und Verkehrswege, die von militärischen Behörden der Vereinigten Staaten betrieben werden.



      ARTICLE II - FEDERAL TRANSPORTATION AUTHORITIES



      Sec. 1. Federal Aviation Administration.
      (1) Die Federal Aviation Adminstration (FAA) untersteht dem Weißen Haus oder dem Department of the Interior. Ihr Director wird gemäß den Bestimmungen zur Besetzung von Direktorenposten auf Bundesebene ernannt.
      (2) Der Director leitet die Federal Aviation Adminstration und bestellt ihre Angestellten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Anweisungen der Behörden, der sie unterstellt ist.
      (3) Die Federal Aviation Adminstration ist zuständig für die
      1. Flugsicherung des US-Luftraumes;
      2. Zulassung von Fluggesellschaften und Flugzeugen;
      3. Zulassung und Kategorisierung von Flughäfen und Flugplätze;
      4. Zulassung von Fluggesellschaften;
      5. Verwaltung staatlicher Fluggesellschaften und Flughäfen;
      6. Genehmigung von Überflugrechten unter Berücksichtigung politischer Sanktionen;
      7. die Untersuchung von Zwischenfällen mit Beteiligung von Flugzeugen;
      8. Aufsicht über die Astorian Airport Police (AAP).
      (4) Der Präsident der Vereinigten Staaten kann weitere Vorschriften zur Federal Aviation Adminstration im Rahmen der gesetzlichen Regelungen als Executive Order erlassen.


      Sec. 2. Federal Maritime Commission.
      (1) Die Federal Maritime Commission (FMC) untersteht dem Weißen Haus oder dem Department of the Interior. Ihr Commissioner wird gemäß den Bestimmungen zur Besetzung von Direktorenposten auf Bundesebene ernannt.
      (2) Der Commissioner leitet die Federal Maritime Commission und bestellt ihre Angestellten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Anweisungen der Behörden, der sie unterstellt ist.
      (3) Die Federal Maritime Commission ist zuständig für die
      1. Verwaltung von See- und Binnenhäfen;
      2. Zulassung privater Häfen;
      3. Zulassung von Reedereien;
      4. Genehmigung von Anlaufverträgen ausländischer Reedereien unter Berücksichtigung politischer Sanktionen;
      5. Zulassung von Schiffen unter US-Flagge;
      6. Untersuchung von Zwischenfällen mit Beteiligung von Schiffen oder Booten;
      7. Aufsicht über die Astorian Coast Guard (ACG).
      (4) Der Präsident der Vereinigten Staaten kann weitere Vorschriften zur Federal Maritime Commission im Rahmen der gesetzlichen Regelungen als Executive Order erlassen.


      Sec. 3. Federal Railroad Adminstration.
      (1) Die Federal Railroad Adminstration (FRA) untersteht dem Weißen Haus oder dem Department of the Interior. Ihr Director wird gemäß den Bestimmungen zur Besetzung von Direktorenposten auf Bundesebene ernannt.
      (2) Der Director leitet die Federal Railroad Adminstration und bestellt ihre Angestellten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Anweisungen der Behörden, der sie unterstellt ist.
      (3) Die Federal Railroad Adminstration ist zuständig für die
      1. Verwaltung und den Ausbau des US-Schienennetzes im Besitz der Vereinigten Staaten;
      2. die Erteilung von Erschließungsgenehmigungen für neue Bahnstrecken für private Schienenverkehrsunternehmen;
      3. die Verwaltung staatseigener Bahngesellschaften;
      4. die Untersuchung von Zwischenfällen mit Beteiligung von Schienenfahrzeugen;
      5. Aufsicht über die Astorian Railroad Police (ARP).
      (4) Der Präsident der Vereinigten Staaten kann weitere Vorschriften zur Federal Railroad Adminstration im Rahmen der gesetzlichen Regelungen als Executive Order erlassen.


      Sec. 4. Federal Highway Adminstration.
      (1) Die Federal Highway Adminstration (FHA) untersteht dem Weißen Haus oder dem Department of the Interior. Ihr Director wird gemäß den Bestimmungen zur Besetzung von Direktorenposten auf Bundesebene ernannt.
      (2) Der Director leitet die Federal Highway Adminstration und bestellt ihre Angestellten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Anweisungen der Behörden, der sie unterstellt ist.
      (3) Die Federal Highway Adminstration ist zuständig für die
      1. Verwaltung und den Ausbau der Federal Highways;
      2. Erteilung von Erschließungsgenehmigungen für neue Straßenwege für private Straßenverkehrsunternehmen;
      3. Aufsicht über die Astorian Highway Police (AHP).
      (4) Der Präsident der Vereinigten Staaten kann weitere Vorschriften zur Federal Highway Adminstration im Rahmen der gesetzlichen Regelungen als Executive Order erlassen.


      Sec. 5. Cooperation and Responsibility.
      (1) Die Directors und Commissioners sind verpflichtet, die Bundesstaaten zu informieren und nach Möglichkeit auf deren Bedürfnisse und Einwände einzugehen.
      (2) Die in diesem Gesetz bestimmten Behörden haben insbesondere dann die Aufsichts- und Planungshoheit, wenn Verkehrswege und Verkehrsfahrzeuge ganz oder teilweise aus Bundesmitteln finanziert werden, unabhängig von sonstigen Bestimmungen dieses Gesetzes.
      (3) Die in diesem Gesetz bestimmten Behörden informieren die Öffentlichkeit regelmäßig über die Ergebnisse ihrer Arbeit.



    ARTICLE II - FINAL PROVISIONS



    Sec. 1. Abolishing the National Transportation Act.
    (1) Der National Transportation Act wird aufgehoben.
    (2) Die unter dem National Transportation Act erteilten Bescheide behalten ihre Gültigkeit bei. Die Angestellten der Behörden bleiben im Amt.


    Sec. 2. Entry Into Force.
    Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.

    scriptatore.png

    Chief Justice of the Supreme Court of the United States of Astor

    13th and 24th President of the United States of Astor


    Bearer of the Presidential Honor Star


    Former Governor of New Alcantara
    Theta Alpha Member


    seal-supreme-klein.gif

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!