Election Act, Article II, Section 1, (2)

  • Nach dem Hinweis des Electoral Office beantrage ich entsprechend Article II, Section 1, (2) des Election Act die Aussprache und anschließende Abstimmung über die Anzahl der zu vergebenen Mandate im Repräsentantenhaus für die folgende Legislaturperiode.


    Ich selber schlage die Beibehaltung von sieben Mandanten vor.

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