Effective Defense of the United States Bill

  • Mister Speaker,

    I introduce the following Bill:


    HR. 2023-___


    IN THE HOUSE OF REPRESENTATIVES OF THE UNITED STATES


    December 18, 2023


    Mr. GLENWOOD introduced the following bill:


    A BILL


    to amend the Nuclear Strike Act in order to safeguard U.S. territory, population and soldiers with the full force of the U.S. Armed Forces.



    Be it enacted by the House of Representatives and the Senate and of the United States of Astor in Congress assembled:


    SECTION 1. SHORT TITLE.

    Dieses Bundesgesetz soll als „Effective Defense of the United States Act“ zitiert werden.


    SECTION 2. AMENDING THE NUCLEAR STRIKE ACT.

    Article II Section 1 des Nuclear Strike Act vom 12.01.2010, der zuletzt geändert durch den No First Strike Act vom 11.01.2015 geändert wurde, wird wie folgt neu gefasst:

    Sec. 1 Strike Modes

    (1) Angriffe mit Nuklearwaffen sind nur im Rahmen des Nuklearkommandos möglich.

    (2) Ein Nuklearkommando kann eingerichtet werden, wenn

    a) das Territorium oder die Streitkräfte der Vereinigten Staaten angegriffen wurde oder den Vereinigten Staaten der Krieg erklärt wurde,
    b) das Territorium eines Verbündeten der Vereinigten Staaten angegriffen wurde oder diesem Verbündeten der Krieg erklärt wurde und die Vereinigten Staaten Beistand zu leisten haben,

    c) sonstige aggressive militärische Operationen gegen die Vereinigten Staaten begonnen wurden.

    (3) Unzulässig ist die Einrichtung eines Nuklearkommandos

    a) mit dem Ziel des Einsatzes nuklearer Waffen gegen einen Staat, der nicht Konfliktpartei oder Verbündeter einer Konfliktpartei ist, von der eine ernstzunehmende, nicht anders abwendbare Bedrohung für die Sicherheit der Vereinigten Staaten ausgeht,

    b) als Erstschlag, auch soweit ein Angriff (ausgenommen ein nuklearer Angriff) unmittelbar bevorsteht.
    (4) Die Einrichtung eines Nuklearkommandos soll nur nach angemessener Abwägung aller militärischen Optionen und Notwendigkeiten erfolgen und das Ziel der Vereinigten Staaten berücksichtigen, den Einsatz nuklearer Waffen nach Möglichkeit zu vermeiden beziehungsweise die Auswirkungen eines solchen Einsatzes möglichst gering zu halten. Diese Abwägung obliegt allein dem Oberbefehlshaber.


    SECTION 3. FINAL PROVISION.

    (1) Dieses Bundesgesetz tritt nach den verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.

    (2) Es findet auch Anwendung auf alle Angriffe, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gegenwärtig sind sowie alle Kriegszustände, die zu diesem Zeitpunkt fortdauern.

    Jacob Andrew Glenwood MPharm (R-NA)

    U.S. Representative

    Former Senior Counselor to the President (Jones Administration) | Former U.S. Secretary of Commerce (Montgomery & Conway Administrations)
    Former Senior Vice President Health of Glenwood Medical and Care Centers Inc.

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