[WIP] Local Government Act


  • Entry into Force: June 11, 2018
    - Signed into law by Governor Eric M. ANTONY

    Amendments
    - none -


    Local Government Act
    An Act to provide for a Government for the people, by the people and close to the people.


    Chapter I – General Provisions


    Section 1 – Position of Local Government
    (1) Der Bundesstaat Astoria bekennt sich zur lokalen Selbstverwaltung im Einklang mit dem Recht des Staates. Bildung, Status und Auflösung der Körperschaften sowie die Regelung ihrer Zuständigkeiten bleiben dem Staatsrecht vorbehalten.
    (2) Durch besonderes Staatsgesetz (Assembly Charter) kann einer lokale Regierung eine andere Verfasstheit als die nach diesem Gesetz vorgesehene gegeben werden.



    Section 2 – Manner of Local Elections
    (1) Auf lokaler Ebene wahlberechtigt und wählbar ist jeder Staatsbürger der Vereinigten Staaten, der seinen Wohnsitz innerhalb des Wahlgebiets hat und das 16. Lebensjahr vollendet hat. Durch Gesetz kann bestimmt werden, dass bestimmte Bedingungen erfüllt werden müssen. Das Wahlrecht kann nicht ausüben, wem es wegen Unmündigkeit oder als Folge eines strafrechtlichen Schuldspruchs aberkannt wurde.
    (2) Wahlen sollen mit einer Kandidaturfrist und in einem Wahlgang von jeweils fünf Tagen abgehalten werden. Erreicht kein Kandidat die absolute Mehrheit, ist eine Stichwahl zwischen den beiden führenden Kandidaten durchzuführen, in der die größte Anzahl der Stimmen entscheidet, im Falle des Stimmgleichstandes das Los.
    (3) Durch die lokale Regierung können abweichende und weitergehende Bestimmungen erlassen werden, insbesondere auch die Ernennung anstelle der Wahl. Soweit keine Bestimmungen getroffen sind, bestimmt der Governor die für die Wahldurchführung zudständige Stelle.


    Chapter II – Organisation and Powers


    Section 1 – General Rights and Organisation
    (1) Die Gebietskörperschaften haben den Status einer juristischen Person. Jede Gebietskörperschaft hat das Recht, Eigentum und Vermögen zu erwerben, zu verwalten und zu verwenden sowie eigene Bedienstete zu bestellen und deren Status zu regeln. Die Körperschaften haften für ihre Verbindlichkeiten und das Handeln ihrer Bediensteten in der Ausübung ihres Dienstes.
    (2) Die legislative Gewalt der Gebietskörperschaft hat das Recht, die ausschließlichen Angelegenheiten der lokalen Selbstverwaltung zu regeln. Insbesondere kann durch eine Charter die Organisation grundlegend geordnet und die Erhebung von Abgaben auf Tätigkeiten innerhalb ihres Gebietes, von Person mit Wohnsitz innerhalb ihres Gebietes sowie von Gebühren Gebühren für Verwaltungstätigkeiten vorsehen werden.


    Section 2 – Counties and Independent Cities
    (1) Die oberste Ebene der lokalen Selbstverwaltung sind die Counties.
    (2) Die folgenden Counties werden entsprechend der traditionellen Grenzen gebildet:
    i) Alberry County mit dem Verwaltungssitz Francistown,
    ii) Astoria County mit dem Verwaltungssitz Hudsonboro,
    iii) Carsten County mit dem Verwaltungssitz Westchester,
    iv) Drake County mit dem Verwaltungssitz Wallboro,
    v) McSmith County mit dem Verwaltungssitz Redford,
    vi) Thomson County mit dem Verwaltungssitz New Virgine,
    vii) York County mit dem Verwaltungssitz Flint.
    (3) Für die traditionellen Gebiete wird die Konsolidierung des Counties mit der City angeordnet, die im übrigen einer Assembly Charter vorbehalten bleibt:
    viii) City of Greenville,
    ix) City of Astoria.


    Section 3 – Authority of a County
    (1) Die Counties sind zuständig für alle Angelegenheiten, die nicht den Vereinigten Staaten vorbehalten sind, soweit die Staatsorgane nicht tätig geworden sind. Sind die Staatsorgane zur Vollziehung des Rechts berufen, kann diese den Counties übertragen werden.
    (2) Die Counties sollen - vorbehaltlich des Tätigwerdens des Staates in Fällen von staatsweiter oder grundlegender Bedeutung - insbesondere zuständig sein für
    a) den Unterhalt von Infrastruktur und sonstigen öffentlichen Einrichtungen in ihrem Besitz sowie die Versorgung des Gebietes mit Energieträgern und Wasser,
    b) die Regulierung des Bauwesens, die regionale Raumplanung und das öffentliche Bauwesen insbesondere zur Minderung der Wohnungsnot,
    c) die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich des Brandschutzes, der Haftanstalten für die Verbüßung von Freiheitsstrafen von weniger als 1 Jahr sowie der Verkehrssteuerung,
    d) die Förderung der öffentlichen Gesundheit durch Unterhaltung von Rettungsdiensten, Friedhöfen und Krankenhäusern, die Unterstützung der Jugend und von Bedürftigen, Rentnern und Behinderten sowie die Lebensmittelhygiene und die Verhinderung der Ausbreitung von Krankheiten,
    e) die Förderung des öffentlichen Wohlbefindens und des Tourismus durch die Unterhaltung von Parkanlagen, Kultureinrichtungen und öffentlichen Verkehrsmitteln,
    f) die Förderung der Bildung durch den Unterhalt von Schulen, Bibliotheken und anderen Einrichtungen,
    g) die Förderung der Wirtschaft,
    h) die Bürgerdienste und die Koordinierung ihrer Untergliederungen.


    Section 4 – Cities, Towns, Villages and Boroughs; Special-Purpose Districts
    (1) Innerhalb der Counties sollen die traditionellen Cities, Towns und Villages weiter bestehen. Innerhalb eines konsoldierten Counties sollen die traditionellen Boroughs bestehen. Die lokalen Regierungen können Neugliederungen vornehmen. Gebiete, die keiner solchen Gliederung angehören (Unincorporated Areas), sollen direkt durch das jeweilige County verwaltet werden.
    (3) Die Counties sollen die Untergliederungen als Selbstverwaltung organisieren und Zuständigkeiten übertragen. Sie sollen dies insbesondere in Erwägung ziehen für
    a) die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor Ort,
    b) die Unterhaltung von Einrichtungen für die lokale Gemeinschaft und das Marktwesen,
    c) das öffentliche Park- und Friedhofswesen.
    Der Umfang der übertragenen Zuständigkeiten kann ganz oder teilweise zwischen verschiedenen Untergliederungen variiert werden.
    (4) Counties können darüber hinaus Sonderbezirke (Districts) für bestimmte Aufgaben als Selbstverwaltung organisieren und Zuständigkeiten übertragen. Sie sollen dies insbesondere in Erwägung ziehen für
    a) das Schulwesen,
    b) das Feuerwehrwesen,
    c) das Verkehrswesen.
    (5) Über alle Untergliederungen und Sonderbezirke soll das County die Aufsicht ausüben und seine Rechtsakte sollen den Rechtsakten ebendieser vorgehen. Übt ein Amtsträger seine Aufgaben beharrlich pflichtwidrig oder gar nicht aus, kann er durch das County seines Amtes enthoben werden. Sind die Positionen in der exekutiven oder legislative Gewalt nicht besetzt, fallen die Funktionen den Counties zu. Der County Executive kann einen Administrator für exekutive Aufgaben berufen.


    Section 5 – Legislative Power
    (1) Die legislative Gewalt einer Selbstverwaltung hat das Recht, Gesetze (Local Ordinances) zu erlassen und die Ausübung der exekutiven Gewalt überwachen. Sie soll entweder ausgeübt werden durch ein
    a) Bord of Supervisors, dessen Mitglieder in einzelnen Wahlbezirken oder
    b) Council, dessen Mitglieder in Verhältniswahl
    auf nicht mehr als 6 Monate gewählt werden. Auf anderer Ebene als der der Counties und Districts kann die legislative Gewalt anstelle der verfassten Organe auch einer Versammlung der wahlberechtigten Bürger (Citizens Assembly) übertragen sein.


    Section 6 – Executive Power
    (1) Die Exekutivgewalt eines Countys wird durch einen County Executive und seine Beauftragten ausgeübt, die Exekutivgewalt eines konsoldierten Counties durch einen Mayor und seine Beauftragten. Die exekutive Gewalt kann im Rahmen der Local Ordinance Vorschriften (Executive Orders) erlassen.
    (2) Die Exekutivgewalt einer Untergliederung und eines Sonderbezirks wird entweder durch
    a) die verfasste Legislative selbst gemeinschaftlich,
    b) den Vorsitzenden der legislativen Gewalt,
    c) den County Supervisor, der für diese Untergliederung durch das County bestimmt ist,
    d) einen von der legislativen Gewalt ernannten Manager,
    e) einen von den Bürgern gewählten Superintendent (für die Districts) oder Mayor (für die Untergliederungen)
    und seinen Beauftragten ausgeübt.


    Chapter III – Relationship to State Government


    Section 1 – Rights of State Government
    (1) Der Governor und seine Beauftragten sind berufen, die Übereinstimmung der lokalen Regierung mit der Verfassung, dem Recht von Astoria State und den Interessen des Staates und der Bürger in seiner Gesamtheit sicherzustellen. Sie sind berechtigt, die dafür erforderlichen Anordnungen zu treffen. Sie sind auch berechtigt, jeden Amts- und Mandatsträger einer lokalen Regierungen seines Amtes zu entheben, der seine Amtspflichten beharrlich nicht oder pflichtwidrig ausführt.
    (2) Eine lokale Regierung, die von Anordnungen nach Ssc. 1 betroffen ist, die aufgrund eines Gesetzes ergehen, kann dagegen das zuständige Gericht anrufen. Ergehen die Anordnungen aber in Ausübung der Exekutivgewalt, so soll, soweit das Gericht nicht zuständig ist, die State Assembly durch Resolution entscheiden.


    Section 2 – Counties under Supervision
    (1) Sind die Positionen in der exekutiven oder legislative Gewalt eines Counties nicht besetzt, fallen die Funktionen der Staatsregierung zu. Es kann ohne Zustimmung der Assembly ein Administrator für die exekutiven Aufgaben berufen werden.
    (2) Bewirbt sich ein Kandidat um ein Amt in einem solchen County, soll die Administration die erforderlichen Wahlen veranlassen.


    Section 3 – Execution of State Laws in Home Rule
    (1) Soweit ein Staatsgesetz oder ein Exekutiv- oder Administrativerlass bestimmt, dass einer Ebene der Lokalregierung eine bestimmte Aufgabe überragen wird und dies nicht ausschließt, hat ein County das Recht, diese Aufgabe nach eigenen Vorschriften auszuführen oder stattdessen ganz oder teilweise einer anderen Ebene zu übertragen. Durch eine solche Ausführung oder Übertragung sollen jedoch die Vorschriften, die Rechte der Staatsregierung und die Pflichten der beauftragten Ebene nicht eingeschränkt werden.


    Section 4 – State Archive to maintain Local Archives
    Das Staatsarchiv soll auch die Akte der lokalen Regierungen offiziell verzeichnen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!