Federal Elections Improvement Act of 2021

  • Seventy-Third Congress of the United States of Astor



    Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:



    An Act

    to amend the Federal Elections Act.



    Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:


    SECTION 1. SHORT TITLE.

    (1) Dieses Bundesgesetz soll als „Federal Elections Improvement Act of 2021“ zitiert werden.


    SECTION 2. ABSTENTIONS.

    Chp. III Sec. 1 Federal Elections Act (FEA) wird folgende Subsection angefügt:

      „(4) Enthaltungen, nicht abgegebene oder ungültige Stimmen sind bei der Mehrheitsberechnung nicht zu berücksichtigen.


    SECTION 3. LEGAL BASIS FOR STATE AND OTHER ELECTIONS.

    Chp. III Sec. 4 FEA lautet neu:

      „Section 4 – Other Elections

      (1) Diese Section ist anzuwenden auf alle anderen, nicht in Sec. 2 oder 3 bezeichneten Wahlen, sofern der jeweilige Auftraggeber keine eigenen Vorschriften verfügt hat.

      (2) Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen erhalten hat.

      (3) Erreicht kein Kandidat eine Mehrheit nach Ssec. 2, so ist eine Stichwahl zwischen den zwei stimmstärksten Kandidaten durchzuführen, wobei in weiterer Folge durch Los zu entscheiden ist, wenn auch in der Stichwahl kein Kandidat eine Mehrheit nach Ssec. 2 erreicht hat.

      (4) Fällt ein Senatssitz vakant, ist binnen fünf Tagen nach Erklärung des Amtsverlustes durch den Senatspräsidenten eine Nachwahl (Special Election) einzuleiten, sofern die Verfassung und Gesetze des jeweiligen Bundesstaates keine eigenen Regelungen vorsehen.

      (5) Fällt ein Senatssitz weniger als 7 (ganze) Tage vor Beginn eines Monats mit Wahl zum Repräsentantenhaus vakant, so ist die Nachwahl zeitgleich mit dieser durchzuführen. Ist in jenem Wahlmonat ohnehin eine reguläre Senatswahl für den vakant gewordenen Sitz durchzuführen, so entfällt das Erfordernis einer Nachwahl. Auf eine Nachwahl ist überdies zu verzichten, wenn die Vakanz in einem regulären Wahlmonat eintritt. “


    SECTION 4. ELECTION WITHOUT ELECTORS.

    Chp. III FEA wird folgende Section angefügt:

      „Section 5 – Suspension and Postponement

      (1) Sind am ersten Tag des Wahlmonats keine Personen wahlberechtigt, so ist als Stichtag für die Wahlberechtigung anstelle des ersten Tages des Monats der 15. Tag festzusetzen (verspäteter Stichtag).

      (2) Die in Sec. 1 genannten Vorschriften für Fristen sind auch bei Wahlen mit verspätetem Stichtag einzuhalten.

      (3) Sind auch mit dem 15. Tag des Wahlmonats keine Personen wahlberechtigt, ist von der weiteren Durchführung der Wahl abzusehen (Suspension); sie ist im Folgemonat gänzlich neu anzukündigen (By-election).

      (4) Ssec. 3 ist auch anzuwenden, wenn alle Wähler bis zum Tag vor der Wahl ihre Wahlberechtigung verloren haben.“


    SECTION 5. ELECTORAL CERTIFICATES.

    Chp. IV Sec. 2 FEA wird folgende Subsection angefügt:

      „(7) Das USEO hat nach erfolgter gültiger Wahl eines Kandidaten diese gegenüber der zuständigen bzw. auftraggebende Stelle mittels Wahlschein (Electoral Certificate) zu bescheinigen. Die zuständige Stelle ist bei Wahlen zum Präsidenten, Vizepräsidenten und Kongress ebendieser; bei Wahlen zum Gouverneur die Legislative des jeweiligen Bundesstaates.“


    SECTION 6. FINAL PROVISION.

    Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Januar 2022 in Kraft.



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    Speaker of the House of Representatives



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    President of the Senate



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    President of the United States


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