Apostolische Nuntiatur in Astor
Ein päpstlicher Gesandter bzw. Nuntius, der zugleich eine Vertretung bei Staaten gemäß den Normen den völkerrechtlichen Usancen ausübt, hat die besondere Aufgabe, das Verhältnis zwischen dem Apostolischen Stuhl und fremden Staaten zu fördern und zu pflegen,
Fragen zu behandeln, welche die Beziehungen zwischen Kirche und Staat betreffen; und sich in besonderer Weise mit Konkordaten und anderen bilateralen Vereinbarungen zu befassen, sofern solche abzuschließen und zur Durchführung zu bringen sind.
Des Weiteren ist es Aufgabe des Nuntius, die Verbindung zwischen den Landeskirchen und dem Apostolischen Stuhl zu stärken, so nimmt der Nuntius immer an der Eröffnungssitzung einer Vollversammlung der Bischofskonferenz teil.
Außerdem wirkt er bei der Suche nach Bischofskandidaten mit.
Päpstliche Gesandte bzw. Nuntien sind Bischöfe (für gewöhnlich Titularerzbischöfe) und werden vom Papst ernannt.
Der Apostolische Nuntius ist seit dem W. Kongress (1815) in den meisten Staaten bis heute „geborener Doyen“ des Diplomatischen Corps.
Er genießt mit seiner Akkreditierung die übliche diplomatische Immunität im Gastland. Die korrekte Anredeform für einen Nuntius ist: „Seine Exzellenz“.