H.R. 2015-78 Second June 2015 Standing Rules Amendment

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  • Honorable Senators!


    Stimmen Sie der Verabschiedung des angehängten Entwurfs zu?


    Bitte stimmen Sie mit Yea oder Nay, oder bekunden Sie Ihre Anwesenheit mit Present.


    Die Abstimmung dauert gemäss Standing Rules 96 Stunden.
    Sie kann vorzeitig beendet werden falls alle Berechtigten ihre Stimme abgegeben haben
    oder eine Mehrheit für oder gegen die Beschlussvorlage nicht mehr erreicht werden kann.




    Kevin Baumgartner
    President of the Senate



    Second June 2015 Standing Rules Amendment


    Sec. 1 - Chairmanship Reform
    Section 6 der Standing Rules erhält folgende Fassung:

    Sec. 6 – Chairmanship of Congress
    (1) Der Sprecher des Repräsentantenhauses und der Senatspräsident oder ihre jeweiligen amtsführenden Stellvertreter bilden das Präsidium des Kongresses. Sie vertreten den Kongress nach außen, leiten seine Sitzungen in unparteiischer und gerechter Weise und sorgen für die Einhaltung dieser Geschäftsordnung. Sie haben die Wahrnehmung ihrer Amtsaufgaben eindeutig von persönlichen Stellungnahmen als Kongressmitglieder zu trennen.
    (2) Das Präsidium hat im Rahmen dieser Geschäftsordnung Weisungsbefugnis gegenüber den Kongressmitgliedern, sofern dies den Fortgang der Arbeit und die Ordnung des Hauses betrifft.
    (3) Ein Mitglied des Präsidiums wird in erster Linie durch das dienstälteste Mitglied seiner jeweiligen Kammer, das nicht Mitglied des Präsidiums ist, vertreten. Es steht dem Präsidiumsmitglied frei, einen anderen Stellvertreter zu benennen. Steht der Dean nicht zur Verfügung, so tritt an seine Stelle das dienstälteste verfügbare Mitglied der Kammer. Die Vertretung soll ersatzweise dem Präsidiumsmitglied der anderen Kammer oder dessen jeweiligen Vertreter obliegen. Soweit eine Vertretung auch dadurch nicht sichergestellt ist, soll jedes Mitglied des Kongresses, das sich bereit erklärt, die Vertretung übernehmen.
    (4) Die Vertreterregelung tritt in Kraft, sofern der zu vertretende dies anzeigt, das Amt vakant ist oder eine offizielle Amtshandlung seit mehr als 24 Stunden aussteht. Der Dean der jeweiligen Kammer amtiert auch während der Wortmeldungen des jeweiligen Präsidiumsmitgliedes in seiner Kammer als Sitzungsleiter und kann Sanktionen aussprechen.


    Sec. 2 - Forms of Adress Reform
    Section 12 der Standing Rules erhält folgende Fassung:


    Sec. 12 - Forms of Adress
    (1) Der Vorsitzende des Repräsentantenhauses führt die Amtsbezeichnungen "Speaker of the House of Representative" und "President of Congress", der Vorsitzende des Senats die des "President of the Senate" und "Vice President of Congress". Das dienstälteste Kammermitglied, das nicht Mitglied des Präsidiums ist, führt den Titel "Dean of the House of Representatives" oder "Dean of the Senate.", sofern es die Amtsgeschäfte des Vorsitzenden wahrnimmt, soll es die Amtsbezeichnung des Kammervorsitzenden mit dem Zusatz "pro tempore" führen. Amtiert ein anderes Kammermitglied als Sitzungsleiter, soll diese Amtsbezeichnung unter Voranstellung von "Acting" führen. Die Vorsitzenden von Ausschüssen führen die Amtsbezeichnung "Chairman of [Gremium]".
    (2) Die Kongressmitglieder wenden sich zu Beginn ihrer Wortmeldungen immer an das für sie zuständige Mitglied des Präsidiums unter Verwendung der passenden Amtsbezeichnung, das Präsidium wendet sich in offiziellen Angelegenheiten an die Mitglieder des Kongresses unter Verwendung der Anrede als "Honorable Members of Congress" und an die Mitglieder der Kammern als "Honorable Representatives" oder "Honorable Senators", ansonsten an das jeweils andere Mitglied des Präsidiums.
    (3) Mitglieder des Repräsentantenhauses werden als "The honorable [Representative/Congressman/Congresswoman] from [Wohnort], [Anrede und Name]" oder als "[Representative/Congressman/Congresswoman] [Name]" angesprochen, Senatoren als "The Honorable Senator for [Bundesstaat]" oder "Senator [Name]" angesprochen. An die Stelle dieser Anreden kann auch eine andere kollegiale Anrede treten.
    (4) Bei Anhörungen können sich Mitglieder des Kongresses entweder an den Sitzungsleiter oder an den Befragten wenden, der Befragte richtet seine Antwort an den Sitzungsleiter, bei Nachfragen kann er sich auch unmittelbar an den Fragesteller richten.
    (5) Die Sitzungsleiter achten auf die Wahrung der Anrederegeln als Teil der parlamentarischen Höflichkeit.


    Sec. 3 - Sanctions Reform
    Section 14 der Standing Rules erhält folgende Fassung:


    Sec. 14 – Sanctions against Members of Congress
    (1) Das Präsidium übt die Sanktionsgewalt gegen Mitglieder des Kongresses aus.
    (2) Das Präsidium kann Mitglieder aufgrund von Verstößen gegen die Grundsätze der parlamentarischen Ordnung zur Ordnung rufen, auffordern, ihr Verhalten zu verändern, zurückzunehmen oder sich zu entschuldigen oder ermahnen. Das Präsidium spricht Verwarnungen aus, wenn
    1. ein Kongressmitglied gegen die in dieser Geschäftsordnung niedergelegten Regeln, insbesondere die Hausordnung, verstößt und ein Verstoß entweder wiederholt auftritt oder besonders schwerwiegend ist oder
    2. ein Kongressmitglied wiederholt und unentschuldigt seine Pflicht zur Teilnahme am Geschäftsgang versäumt.
    Eine Verwarnung ist vom Präsidium öffentlich bekanntzumachen und zu begründen.
    (3) Wird ein Kongressmitglied zum wiederholten Mal innerhalb eines Monats verwarnt oder ist der Verstoß besonders schwerwiegend, kann das Präsidium ihm das Rederecht im Kongress für bis zu eine Woche entziehen.
    (4) Wird ein Kongressmitglied zum dritten Mal innerhalb von vier Monaten verwarnt oder ist der Verstoß so schwerwiegend, dass er diesen Schritt rechtfertigt, kann diejenige Kammer des Kongresses, dem das betreffende Kongressmitglied angehört, ein Hausverbot zwischen fünf und dreißig Tagen verhängen. Das Kongresspräsidium gewährt dem betroffenen Kongressmitglied die Möglichkeit, in seinen Räumlichkeiten den Nachweis zu erbringen, dass es an den Geschäften des Kongresses teilnimmt.
    (5) Das Präsidium kann anstelle oder ergänzend zu anderen Sanktionen eine Geldstrafe gegen ein Mitglied verhängen, die sich in Tagessätzen an der Besoldung der Mitglieder orientiert und für wohltätige Zwecke zu spenden ist.
    (6) Der Kongress oder eine seiner Kammern können ein Mitglied für sein Verhalten tadeln oder rügen und zur Besserung oder Entschuldigung aufrufen.


    Sec. 4 - Coming-into force
    Die Änderung tritt mit Zustimmung beider Kammern in Kraft.

  • Yea

    There is many a boy here today who looks on war as all glory, but, boys, it is all hell. You can bear this warning voice to generations yet to come. I look upon war with horror.




    Former Commandant of the United States Marine Corps;
    Former Chairman of the Joint Chiefs of Staff;


    Marines never die, they just go to hell to regroup.


    McQueen Petroleum

  • Yea

    [align=center]Mosby M. Parsons


    Former Senator for Laurentiana
    Former Governor of Laurentiana
    Former Member of the House of Representatives
    Former Lieutenant General (NG) and
    Commandant of the Laurentiana National Guard

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