[Gareth] Congress-Center -- Freeland Constitutional Convent, January/February 2016

Es gibt 136 Antworten in diesem Thema, welches 11.087 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Adam Denton.

  • Dann gebe es vielleicht folgende Alternative?

    (1) Kein Amtsträger des Freistaates soll die Befugnisse seines Amts oder Mandates ausüben können, ohne den nachfolgenden Eid auf die Verfassung abgelegt zu haben:

    "I do solemnly swear (or affirm) that I will support, obey and defend the Constitution of the United States and the Constitution of this Free State of Freeland and that I will discharge the duties of my office with fidelity."
    "Je jure solennellement (ou affirme) que je soutiendrai, obéir et défendre la Constitution des États-Unis et de la Constitution de ce Commonwealth et que je remplirai les devoirs de ma charge avec fidélité."


    "I swear that I will dedicate my efforts and my will to the welfare of the people of the Free State of Freeland, to protect it from harm, to promote and to protect their welfare and to fulfill my duties conscientiously with justice to all and that I will always act within the law."
    "Je jure que je vais consacrer mes efforts et ma volonté au bien-être du peuple de l'Etat libre de Freeland, que je vais écarter tout dégât, accroître et protéger son devoir/ses avantages, que je vais faire face à mes obligations, faire preuve de justice à chacun/tout le monde et que je vais toujours agir dans le cadre de la loi."


    (2) Der Eid ist entweder in der albernischen oder der barnstorvischen Sprache zu leisten.


    SimOff

    Der Eid ist auf Englisch aus der Constitution of Pennsylvania und das Französische wieder von Google-Übersetzer.

    † 12/08/2017


    former
    Governor of Freeland | Gouverneur de Frélande
    Mayor of Gareth | Mairie de Guérrehet
    Intendant Freeland Summer Concert
    Conductor in Residence of the Freeland Symphony Orchestra

  • Wenn die Übersetzung der barnstorvischen Eidesformel von Google stammt, dürfte diese wieder Grütze sein und ich werde in den kommenden Tagen eine Alternativübersetzung beisteuern.

    UZ1vvSv.png

    Governor of the Commonwealth of Freeland

    XLVIII. VP | Former Secretary of State (Z. Voerman I & II Administration) | Former Secretary of Commerce (B. Laval II Administration) | Former National Security Advisor (M.C. Lugo I & II Administration)


    i5903b4kdtk.png

  • In Ordnung, ich spreche mich für diese Variante aus:

    (1) Kein Amtsträger des Freistaates soll die Befugnisse seines Amts oder Mandates ausüben können, ohne den nachfolgenden Eid auf die Verfassung abgelegt zu haben:

    "I do solemnly swear (or affirm) that I will support, obey and defend the Constitution of the United States and the Constitution of this Free State of Freeland and that I will discharge the duties of my office with fidelity."
    "Je jure solennellement (ou affirme) que je soutiendrai, obéir et défendre la Constitution des États-Unis et de la Constitution de ce Commonwealth et que je remplirai les devoirs de ma charge avec fidélité."


    (2) Der Eid ist entweder in der albernischen oder der barnstorvischen Sprache zu leisten.


    Die albernische Version wollte sich Vice-President MacIntyre noch einmal zu Gemüte führen. :)

    † 12/08/2017


    former
    Governor of Freeland | Gouverneur de Frélande
    Mayor of Gareth | Mairie de Guérrehet
    Intendant Freeland Summer Concert
    Conductor in Residence of the Freeland Symphony Orchestra

  • Wir wären dann aktuell bei diesem Entwurf. Die Eidfrage hat sich aus meiner Sicht geklärt, lediglich die barnstorvische Version müsste noch einmal ergänzt werden.





    The CONSTITUTION of the FREE STATE of FREELAND



    We, the people of the Free State of Freeland, under the constitution and laws of the United States of Astor,
    in order to secure the benefits of self-government and to provide for an honest and accountable government
    do hereby adopt this constitution and confer upon the state the following powers, subject to the following restrictions,
    and prescribed by the following procedures and governmental structure.


    BY THIS ACTION, WE AFFIRM THE VALUES OF REPRESENTATIVE DEMOCRACY, PROFESSIONAL MANAGEMENT,
    STRONG POLITICAL LEADERSHIP, CITIZEN PARTICIPATION AND COOPERATION
    :




    ARTICLE I: FUNDAMENTIALS


    Section 1 - The Free State of Freeland
    Der Freistaat Freeland ist ein freier, unabhängiger Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Astor.


    Section 2 - Human and Civil Rights
    Der Freistaat Freeland bekennt sich zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Astor und garantiert die darin verbrieften Menschen- und Bürgerrechte unwiderruflich.


    Section 3 - State Citizenship
    Bürger von Freeland soll sein, wer die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten von Astor inne und seinen Wohnsitz in Freeland genommen hat.


    Section 4 - Separation of Powers
    Die Regierung soll dreigeteilt sein in die Gewalten der Exekutive, Legislative und Judikative. Keine Person soll ein Amt oder Mandat in mehr als einer dieser drei Gewalten im Bund oder einem der Staaten zeitgleich halten oder deren Befugnisse zur gleichen Zeit ausüben, sofern nicht ausdrücklich durch diese Verfassung vorgesehen.


    Section 5 - Local Authonomy
    (1) Die lokale Selbstverwaltung wird von den "Counties" (barnst.: "Départements") und den ihnen untergeordneten "Boroughs" (barnst.: "Arrondissement") wahrgenommen. Die Bürger sollen durch demokratische Vertretungen an der Regierung teilhaben.
    (2) Die Counties besitzen in folgenden Bereichen der Gesetzgebung Vorrechte:
    1. Infrastruktur, soweit sie von den Counties betrieben wird;
    2. Raumplanung;
    3. Verwaltung von Staats- oder Bundesfördermitteln für ein County;
    4. Notfallvorsorge und
    5. Struktur ihrer Verwaltung.
    (3) Die Boroughs nehmen alle Rechte war, die von der Natur der Sache aus auf kommunaler Ebene behandelt werden müssen. Weiter Rechte können Ihnen per Gesetz gegeben werden.
    (4) Die weitere Lokale und Regionale Selbstverwaltung wird unter Berücksichtigung der kulturellen Gegebenheiten allgemein oder einzelfallspezifisch durch Gesetz bestimmt.


    Section 6 - State Capital
    Die Hauptstadt des Freistaates soll Amada sein. Der Gouverneur, die Generalversammlung und gegebenenfalls die Obersten Gerichte des Freistaates sollen dort ihren Sitz haben.


    Section 7 - Official Languages
    Die offiziellen Amtssprachen des Freistaates sollen Albernisch und Barnstorvisch sein. Offizielle Dokumente sind auf Anforderung in beiden Sprachen bereit zu stellen.


    Section 8 - The Great Seal of the Free State of Freeland
    Das Siegel Freelands zeigt links einen Bauern mit Harke in seiner rechten Hand, rechts einen Soldaten mit Gewehr in seiner linken Hand. Zwischen ihnen ein Schild, darauf zu sehen die Sonne die hinter einem Berg aufgeht, im Vordergrund zwei Boote auf einem Fluss. Über dem Schild ist ein allsehendes Auge vor dem Hintergrund einer aufgehenden Sonne zu sehen, darüber eine Friedenstaube. Unter dem Schild ein Spruchband mit dem lateinischen Motto: "Fortes, Fortuna, Adiuvat", darunter drei Sterne, ein blauer, ein goldener und ein weißer.


    Section 9 - The Offical Flag of the Free State of Freeland
    Die Flagge Freelands zeigt auf blauem Tuch ein Siegel, darauf zu sehen die Sonne die hinter einem Berg aufgeht, im Vordergrund zwei Boote auf einem Fluss. Hinter dem Siegel kreuzen sich zwei goldene Lanzen, beide tragen die Flagge der Vereinigten Staaten von Astor. Über dem Siegel drei Sterne, ein blauer, ein goldener und ein weißer. Im Vordergrund ein Spruchband mit der Aufschrift: "Fortes Fortuna Freeland Adiuvat 1799".




    ARTICLE II: THE EXECUTIVE


    Section 1 - The Governor of the Free State of Freeland
    (1) Die Exekutive Gewalt des Freistaates wird durch den Gouverneur ausgeübt.
    (2) Der Gouverneur ist oberster Dienstherr der Staatspolizei und Oberbefehlshaber der Nationalgarde des Freistaates.
    (3) Der Gouverneur bestimmt frei über die Organisation und den Aufbau der Ämter und Behörden der Verwaltung des Freistaates im Rahmen der Gesetze.
    (4) Der Gouverneur überwacht und leitet die Verwaltung des Freistaates und sorgt für die ordnungsgemäße Ausführung der Gesetze.
    (5) Der Gouverneur kann alle für die Ausführung der Gesetze und der Verwaltung des Freistaates notwendigen Bestimmungen durch Erlass verordnen.
    (6) Der Gouverneur ernennt und entlässt alle Staatsbediensteten der Verwaltung des Freistaates, sofern durch Gesetz keine Ausnahmen oder Einschränkungen bestimmt sind.
    (7) Der Gouverneur hat das Recht, jederzeit von jedem Staatsbeamten der Verwaltung Rechenschaft über dessen Amtsführung zu verlangen und zu erhalten.


    Section 2 - Election of the Governor
    (1) Der Gouverneur des Freistaates soll für vier Monate amtieren. Eine Wiederwahl ist unbegrenzt zulässig.
    (2) Der Gouverneur soll dazu in allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen gewählt werden.
    (3) Zum Gouverneur ist gewählt, wer die absolute Mehrheit der Wählerstimmen auf sich vereint.
    (4) Aktiv und passiv wahlberechtigt ist jeder Bürger des Freistaates, sofern durch Gesetz keine weiteren Beschränkungen vorgesehen sind.
    (5) Näheres über das Wahlverfahren soll durch Gesetz bestimmt werden.


    Section 3 - The Lieutenant Governor, Succession and Substitution of the Governor
    (1) Der Gouverneur soll der Generalversammlung einen Vizegouverneur vorschlagen und nach erfolgter Zustimmung ernennen. Er soll den Gouverneur bei Abwesenheit vertreten.
    (2) Scheidet der Gouverneur vorzeitig aus dem Amt, soll der Vizegouverneur für den Rest der Amtszeit als Gouverneur vereidigt werden.
    (3) Sind die Ämter des Gouverneurs und des Vizegouverneurs zeitgleich vakant, soll der Sitzungsleiter der Generalversammlung die Amtspflichten des Gouverneurs vertretungsweise ausführen.
    (4) Tritt der Fall nach Subsection 3 ein und beträgt die Dauer der restlichen Amtszeit zumindest einen Monat, so soll ein neuer Gouverneur gewählt werden, als stünden reguläre Wahlen an.




    ARTICLE III: THE LEGISLATURE


    Section 1 - The General Assembly of the Free State of Freeland
    (1) Die Generalversammlung ist die gesetzgebende Gewalt des Freistaates.
    (2) Die Generalversammlung soll die Arbeit der Exekutive überwachen und über die Mittel des Staatshaushaltes bestimmen.
    (3) Die Generalversammlung steht allen Bürgern des Freistaates zur Mitarbeit offen, sofern durch Gesetz keine weiteren Mitgliedschaftsbeschränkungen vorgesehen sind.
    (4) Die Generalversammlung trifft ihre Entscheidungen grundsätzlich mit einfacher Mehrheit, sofern durch Gesetz keine strengeren Regelungen vorgesehen sind.
    (5) Die Generalversammlung tagt ständig und öffentlich, sofern durch Gesetz für Sonderfällen nichts anderes vorgesehen ist.
    (6) Die Generalversammlung soll sich durch Gesetz eine Geschäftsordnung geben, um die Vorgänge und Rahmenbedingungen ihrer Arbeit zu spezifizieren.
    (7) Die Generalversammlung soll Regelungen über die Sitzungleitung treffen. Der Sitzungsleiter soll die Geschäfte der Generalversammlung führt und diese nach außen vertritt.
    (8) Ist kein Sitzungsleiter im Amt oder dieser verhindert, soll das dienstälteste, verfügbare Mitglied der Generalversammlung vertretungsweise die Leitung übernehmen.


    Section 2 - The Process of Legislation
    (1) Gesetzesvorlagen sollen nur von Mitgliedern der Generalversammlung vorgeschlagen werden.
    (2) Verabschiedet die Generalversammlung eine Gesetzesvorlage, so soll diese durch den Sitzungsleiter an den Gouverneur übermittelt werden.
    (3) Der Gouverneur kann gegen eine übermittelte Gesetzesvorlage begründetes Veto einlegen und den Entwurf an die Generalversammlung zurück senden.
    (4) Legt der Gouverneur kein Veto ein, soll er die Vorlage unterzeichnen und verkünden.
    (5) Legt der Gouverneur Veto ein, soll die Generalversammlung erneut über die Vorlage beraten und kann das Veto mit einer Zweidrittelmehrheit überstimmen.
    (6) Wird ein Veto überstimmt oder bleibt der Gouverneur nach Übermittlung einer beschlossenen Vorlage sieben Tage lang untätig, soll der Sitzungsleiter der Generalversammlung den Antrag unterzeichnen und verkünden.
    (7) Eine Gesetzesvorlage tritt mit ihrer Verkündung in Kraft, sofern sie selbst kein späteres Inkrafttreten vorsieht.




    ARTICLE IV: THE JUDICIARY


    Only Section - Delegation of the Judiciary
    (1) Staatsgerichtshöfe des Freistaates können durch Gesetz geschaffen werden.
    (2) Wurden keine Staatsgerichtshöfe geschaffen oder ist kein Richter im Amt soll die Gerichtsbarkeit durch das jeweils zuständige Bundesgericht ausgeübt werden.
    (3) Richter des Freistaates sollen während ihrer Amtzeit kein anderes Amt oder Mandat im Bund oder einem der Staaten führen oder dessen Befugnisse wahrnehmen. Ausgenommen davon sind weitere Richterposten.




    ARTICLE V: PUBLIC OFFICERS


    Section 1 - Locality of Public Service
    Ausschließlich Personen die Staatsbürger des Freistaates sind, sollen die Möglichkeit haben ein öffentliches Amt oder Mandat innerhalb des Freistaates zu bekleiden oder dessen Befugnisse auszuüben.


    Section 2 - Integrity of Public Service
    Keine Person die wegen eines Verbrechens zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, soll die Möglichkeit haben ein öffentliches Amt oder Mandat innerhalb des Freistaates zu bekleiden oder dessen Befugnisse auszuüben.


    Section 3 - Oath to the Constitution
    (1) Kein Amtsträger des Freistaates soll die Befugnisse seines Amts oder Mandates ausüben können, ohne den nachfolgenden Eid auf die Verfassung abgelegt zu haben:
    "I do solemnly swear (or affirm) that I will support, obey and defend the Constitution of the United States and the Constitution of this Free State of Freeland and that I will discharge the duties of my office with fidelity."
    "Je jure solennellement (ou affirme) que je soutiendrai, obéir et défendre la Constitution des États-Unis et de la Constitution de ce Commonwealth et que je remplirai les devoirs de ma charge avec fidélité."
    (2) Der Eid ist entweder in der albernischen oder der barnstorvischen Sprache zu leisten.


    Section 4 - Impeachment of Public Officers
    Jeder Amtsträger des Freistaates kann seines Amtes enthoben werden, sollte er zwei Wochen lang seine Amtspflichten grob vernachlässigen.


    Section 5 - Continuity of Impeachment
    Keine Person soll ein Amt oder Mandat im Freistaat führen oder dessen Befugnisse ausüben dürfen, sollte er dessen zuvor rechtmäßig enthoben worden sein.


    Section 6 - Routinely Loss of Office
    Jeder Amtsträger des Freistaates soll sein Amt oder Mandat verlieren, wenn er die Bedingungen zu dessen Erlangung nicht mehr erfüllt oder der Tod des Amtsträgers offiziell festgestellt wird. Der Rücktritt von einem Amt oder Mandat im Freistaat ist endgültig und unwiderruflich.


    Section 7 - Declaration of Loss
    Die Feststellung über eine grobe Vernachlässigung der Amtspflichten, Nichterfüllung der Bedingungen zur Amtsführung oder Tod eines Amtsträgers und des damit einhergehenden Amtsverlustes soll das zuständige Gericht auf Antrag eines Mitglieds der Generalversammlung treffen.




    ARTICLE VI: THE CONSTITUTION


    Section 1 - Coming into Force
    Diese Verfassung tritt in Kraft, sobald ihr von drei Vierteln der Bürger des Freistaates auf dem Verfassungskonvent die Zustimmung ereilt wurde und daraufhin durch den Gouverneur oder bei dessen siebentägiger Untätigkeit durch den Präsidenten der Staatsversammlung verkündet wurde.


    Section 2 - Amending the Constitution
    Diese Verfassung soll nur durch Zusätze erweitert oder verändert werden, die der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder der Generalversammlung bedürfen.


    Section 3 - Revision the Constitution
    (1) Sollte es je notwendig werden, diese Verfassung als Gesamtwerk zu erneuern, so soll dies nur durch ein Verfassungskonvent möglich sein, dass sich aus allen Staatsbürgern des Freistaates zusammensetzt und vom Gouverneur geleitet wird.
    (2) Um ein Verfassungskonvent einzuberufen muss einem entsprechenden Antrag von zwei Dritteln der Generalversammlung stattgegeben werden.
    (3) Die Mitglieder des Verfassungskonvents sollen gemeinsam einen Entwurf für eine neue Verfassung erarbeiten und über Vorschläge beraten.
    (4) Eine Komplettrevision der Verfassung ist schlussendlich nur mit Zustimmung von drei Vierteln aller Mitglieder der Generalversammlung möglich. Die Abstimmung darüber findet öffentlich auf dem Verfassungskonvent statt.
    (5) Die Revision tritt auf dem üblichen durch diese Verfassung vorgesehen Weg der Gesetzgebung in Kraft. Ein Veto des Gouverneurs ist dabei ausgeschlossen.
    (6) Ein Verfassungskonvent kann sich, auf Antrag eines Mitglieds der Generalversammlung, mit einfacher Mehrheit dieser, ohne Ergebnis auflösen.


    Section 4 - Temporary Provisions
    Tritt diese Verfassung in Kraft, sollen die Mitglieder der Staatsversammlung zu Mitgliedern der Generalversammlung werden. Der Gouverneur und die übrigen Staatsbediensteten bleiben im Amt.


    Section 5 - Substitution of the United States Senator of Freeland
    Fällt das Amt des Senators vakant, so soll seine Nachfolge auf Basis der Bundesbestimmungen geregelt werden.


    † 12/08/2017


    former
    Governor of Freeland | Gouverneur de Frélande
    Mayor of Gareth | Mairie de Guérrehet
    Intendant Freeland Summer Concert
    Conductor in Residence of the Freeland Symphony Orchestra

  • Ich hätte folgendes für Sec.5 vorzuschlagen:


    Section 5 - Local Authonomy
    (1) Die lokale Selbstverwaltung wird von den "Counties" (barnst.: "Départements") und den ihnen untergeordneten "Boroughs" (barnst.: "Arrondissement") wahrgenommen. Die Bürger sollen durch demokratische Vertretungen an der Regierung teilhaben.
    (2) Die Counties besitzen in folgenden Bereichen der Gesetzgebung Vorrechte:
    1. Infrastruktur, soweit sie von den Counties betrieben wird;
    2. Raumplanung;
    3. Verwaltung von Staats- oder Bundesfördermitteln für ein County;
    4. Notfallvorsorge und
    5. Struktur ihrer Verwaltung.
    (3) Die Boroughs nehmen alle Rechte war, die von der Natur der Sache aus auf kommunaler Ebene behandelt werden müssen. Weiter Rechte können Ihnen per Gesetz gegeben werden.
    (4) Die weitere Lokale und Regionale Selbstverwaltung wird unter Berücksichtigung der kulturellen Gegebenheiten allgemein oder einzelfallspezifisch durch Gesetz bestimmt.

    † 12/08/2017


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    Intendant Freeland Summer Concert
    Conductor in Residence of the Freeland Symphony Orchestra

  • Wollen wir das nicht ganz einfach halten und einfach nur die Verwaltungsebenen anführen und dann sagen: Es kann alles gereglt werden, das den Ebenen darüber nicht zuwider läuft? Das gäbe den maximalen Spielraum.


    Not tolerating intolerance isn’t intolerance;

    it’s preserving tolerance.

  • Also dass das Recht der höheren Ebene stets das der unteren bricht?

    † 12/08/2017


    former
    Governor of Freeland | Gouverneur de Frélande
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    Conductor in Residence of the Freeland Symphony Orchestra

  • Auch ja, aber das ist mehr oder weniger selbstverständlich. Eher dass es für die untere Ebene gar nicht erst möglich ist, etwas zu regeln, das schon auf höherer Ebene geregelt ist.


    Not tolerating intolerance isn’t intolerance;

    it’s preserving tolerance.

  • Das ist doch in meiner Aussage enthalten? Was würde außerdem geschehen, wenn eine Gemeinde etwas regelt und der Staat zwei Monate später etwas anderes zum selben Thema? Soll dann das des Staates gelten? Das würde bedeuten, die Staatsebene kann alles beschließen, die untergeordneten Ebenen nur wenn es noch keine Regelungen in den Bereichen gibt?!

    † 12/08/2017


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    Mayor of Gareth | Mairie de Guérrehet
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    Conductor in Residence of the Freeland Symphony Orchestra

  • Nur wenn sich die Regelungen widersprechen. Beispiel: Wenn die State Assembly beschließt, dass es keine Atomkraftwerke in FL geben soll, dann kann das kein County oder keine Gemeinde für sich anders entscheiden und eines auf seinem Gebiet bauen lassen.


    Not tolerating intolerance isn’t intolerance;

    it’s preserving tolerance.

  • Nun gut.


    Haben sie dazu einen Formulierungsvorschlag?

    † 12/08/2017


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    Mayor of Gareth | Mairie de Guérrehet
    Intendant Freeland Summer Concert
    Conductor in Residence of the Freeland Symphony Orchestra

  • Abhängig davon, wieviele Ebenen der Gesetzgebung wir möchten. Sie haben hier ein dreistufiges System vorgeschlagen? In Laurentiana beispielsweise gibt es auch 3 Ebenen, allerdings können nur der Staat und die Gemeinden selbst Gesetze erlassen. Die Counties sind da nur eine Zwischenschicht, in der der Governor seine Befugnisse an einen Commissioner delegiert.


    Not tolerating intolerance isn’t intolerance;

    it’s preserving tolerance.

  • In der Tat, dreistufig. Bei uns in Freeland sollen Counties, geht es nach mir, in Zukunft auch eine deutlich wichtigere Rolle einnehmen, da wir hier mit verschiedenen Bevölkerungsgruppen zu tun haben. Man könnte so, falls einmal nötig, gewisse Sondervorrechte an einzelne Counties geben. Das sollte eventuell dann auch noch aufgenommen werden.

    † 12/08/2017


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    Conductor in Residence of the Freeland Symphony Orchestra

  • Handlung

    Blickt spektisch drein:


    Sonderrechte? Welche Art von Sonderrechten?



    Ich schlage folgende Formulierung vor:


    Section 5 - Local Authonomy
    (1) Der Freistaat unterteilt sich in Counties/Départements, welche sich ihrerseits in Boroughs/Arrondissements gliedern.
    (2) Über die Einteilung des Freistaates in Counties und Boroughs, sowie die Zuordnung von Boroughs zu Counties soll die Generalversammlung durch Gesetz entscheiden.
    (3) Jede Verwaltungseinheit hat das Recht auf seinem Gebiet Gesetze zu erlassen, die denen der übergeordneten Verwaltungseinheit jedoch nicht zuwider laufen dürfen.
    (4) Eine Verwaltungseinheit trifft seine Entscheidungen über Abstimmungen durch die Mehrheit seiner wahlberechtigen Einwohner, sofern durch diese nichts Abweichendes beschlossen wird.


    Not tolerating intolerance isn’t intolerance;

    it’s preserving tolerance.

  • Naja, sie wissen schon: Gewisse Autonomierechte, falls wir feststellen sollten, dass eine Volksgruppe seit Jahren unterdrückt wurde und daher nun etwas Selbstverwirklichungsraum benötigt.


    Der Formulierung kann ich so nur zustimmen. Ich bitte die anderen Konventsmitglieder sich ebenfalls zu äußern.

    † 12/08/2017


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  • Gewisse Autonomierechte, falls wir feststellen sollten, dass eine Volksgruppe seit Jahren unterdrückt wurde und daher nun etwas Selbstverwirklichungsraum benötigt.


    Handlung

    Kann beim besten Willen nicht feststellen, ob die Aussage des Gouverneurs sarkastisch gemeint war.


    Not tolerating intolerance isn’t intolerance;

    it’s preserving tolerance.

  • Handlung

    Kann beim besten Willen nicht feststellen, ob die Aussage des Gouverneurs sarkastisch gemeint war.


    Handlung

    Würde dem President versichern, dass er die Aussage schon ernst meinte, wenn auch mit etwas sarkastischem Unterton.

    † 12/08/2017


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    Conductor in Residence of the Freeland Symphony Orchestra

  • Da wir gerade eine ähnliche Lage haben: Was hielten die Teilnehmer davon, einen Abschnitt zum Staatsnotstand einzufügen? Oder sollte soetwas ihrer Meinung nach durch seperates Gesetz beschlossen werden?

    † 12/08/2017


    former
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    Intendant Freeland Summer Concert
    Conductor in Residence of the Freeland Symphony Orchestra

  • Ich kann mir gut vorstellen das in die Verfassung mit aufzunehmen. Haben Sie an eine bestimmte Formulierung gedacht?



    Ich habe noch den ein oder anderen Rechtschreibfehler ausgebessert:





    The CONSTITUTION of the FREE STATE of FREELAND



    We, the people of the Free State of Freeland, under the constitution and laws of the United States of Astor,
    in order to secure the benefits of self-government and to provide for an honest and accountable government
    do hereby adopt this constitution and confer upon the state the following powers, subject to the following restrictions,
    and prescribed by the following procedures and governmental structure.


    BY THIS ACTION, WE AFFIRM THE VALUES OF REPRESENTATIVE DEMOCRACY, PROFESSIONAL MANAGEMENT,
    STRONG POLITICAL LEADERSHIP, CITIZEN PARTICIPATION AND COOPERATION
    :




    ARTICLE I: FUNDAMENTIALS


    Section 1 - The Free State of Freeland
    Der Freistaat Freeland ist ein freier, unabhängiger Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Astor.


    Section 2 - Human and Civil Rights
    Der Freistaat Freeland bekennt sich zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Astor und garantiert die darin verbrieften Menschen- und Bürgerrechte unwiderruflich.


    Section 3 - State Citizenship
    Bürger von Freeland soll sein, wer die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten von Astor inne und seinen Wohnsitz in Freeland genommen hat.


    Section 4 - Separation of Powers
    Die Regierung soll dreigeteilt sein in die Gewalten der Exekutive, Legislative und Judikative. Keine Person soll ein Amt oder Mandat in mehr als einer dieser drei Gewalten im Bund oder einem der Staaten zeitgleich halten oder deren Befugnisse zur gleichen Zeit ausüben, sofern nicht ausdrücklich durch diese Verfassung vorgesehen.


    Section 5 - Local Authonomy
    (1) Der Freistaat unterteilt sich in Counties/Départements, welche sich ihrerseits in Boroughs/Arrondissements gliedern.
    (2) Über die Einteilung des Freistaates in Counties und Boroughs, sowie die Zuordnung von Boroughs zu Counties soll die Generalversammlung durch Gesetz entscheiden.
    (3) Jede Verwaltungseinheit hat das Recht auf seinem Gebiet Gesetze zu erlassen, die jenen der übergeordneten Verwaltungseinheit jedoch nicht zuwider laufen dürfen.
    (4) Eine Verwaltungseinheit trifft seine Entscheidungen per Abstimmung durch die Mehrheit seiner wahlberechtigen Einwohner, sofern durch diese nichts Abweichendes beschlossen wird.


    Section 6 - State Capital
    Die Hauptstadt des Freistaates soll Amada sein. Der Gouverneur, die Generalversammlung und gegebenenfalls die Obersten Gerichte des Freistaates sollen dort ihren Sitz haben.


    Section 7 - Official Languages
    Die offiziellen Amtssprachen des Freistaates sollen Albernisch und Barnstorvisch sein. Offizielle Dokumente sind nach Möglichkeit in beiden Sprachen bereit zu stellen.


    Section 8 - The Great Seal of the Free State of Freeland
    Das Siegel Freelands zeigt links einen Bauern mit Harke in seiner rechten Hand, rechts einen Soldaten mit Gewehr in seiner linken Hand. Zwischen ihnen ein Schild, darauf zu sehen die Sonne die hinter einem Berg aufgeht, im Vordergrund zwei Boote auf einem Fluss. Über dem Schild ist ein allsehendes Auge vor dem Hintergrund einer aufgehenden Sonne zu sehen, darüber eine Friedenstaube. Unter dem Schild ein Spruchband mit dem Motto: "Fortes, Fortuna, Adiuvat", darunter drei Sterne, ein blauer, ein goldener und ein weißer.


    Section 9 - The Offical Flag of the Free State of Freeland
    Die Flagge Freelands zeigt auf blauem Tuch ein Siegel, darauf zu sehen die Sonne die hinter einem Berg aufgeht, im Vordergrund zwei Boote auf einem Fluss. Hinter dem Siegel kreuzen sich zwei goldene Lanzen, beide tragen die Flagge der Vereinigten Staaten von Astor. Über dem Siegel drei Sterne, ein blauer, ein goldener und ein weißer. Im Vordergrund ein Spruchband mit der Aufschrift: "Fortes Fortuna Freeland Adiuvat 1799".




    ARTICLE II: THE EXECUTIVE BRANCH


    Section 1 - The Governor of the Free State of Freeland
    (1) Die Exekutive Gewalt des Freistaates wird durch den Gouverneur ausgeübt.
    (2) Der Gouverneur ist oberster Dienstherr der Staatspolizei und Oberbefehlshaber der Nationalgarde des Freistaates.
    (3) Der Gouverneur bestimmt, im Rahmen der Gesetze, frei über die Organisation und den Aufbau der Ämter und Behörden der Verwaltung des Freistaates.
    (4) Der Gouverneur überwacht und leitet die Verwaltung des Freistaates und sorgt für die ordnungsgemäße Ausführung der Gesetze.
    (5) Der Gouverneur kann alle für die Ausführung der Gesetze und der Verwaltung des Freistaates notwendigen Bestimmungen durch Erlass verordnen.
    (6) Der Gouverneur ernennt und entlässt alle Staatsbediensteten der Verwaltung des Freistaates, sofern durch Gesetz keine Ausnahmen oder Einschränkungen bestimmt sind.
    (7) Der Gouverneur hat das Recht, jederzeit von jedem Staatsbeamten der Verwaltung Rechenschaft über dessen Amtsführung zu verlangen und zu erhalten.


    Section 2 - Election of the Governor
    (1) Der Gouverneur des Freistaates soll für vier Monate gewählt werden. Eine Wiederwahl ist unbegrenzt zulässig.
    (2) Der Gouverneur soll dazu in allgemeinen, freien, gleichen und geheimen Wahlen bestimmt werden.
    (3) Zum Gouverneur ist der Kandidat gewählt, der die absolute Mehrheit der Wählerstimmen auf sich vereint.
    (4) Aktiv und passiv wahlberechtigt ist jeder Bürger des Freistaates, sofern durch Gesetz keine weiteren Beschränkungen vorgesehen sind.
    (5) Näheres zum Wahlverfahren soll durch Gesetz bestimmt werden.


    Section 3 - The Lieutenant Governor, Succession and Substitution of the Governor
    (1) Der Gouverneur soll der Generalversammlung einen Vizegouverneur vorschlagen und nach erfolgter Zustimmung ernennen. Dieser soll den Gouverneur in Abwesenheit vertreten.
    (2) Scheidet der Gouverneur vorzeitig aus dem Amt, soll der Vizegouverneur für den Rest der Amtszeit als Gouverneur vereidigt werden.
    (3) Sind die Ämter des Gouverneurs und des Vizegouverneurs zeitgleich vakant, soll der Sitzungsleiter der Generalversammlung die Amtspflichten des Gouverneurs vertretungsweise ausführen.
    (4) Tritt der Fall nach Subsection 3 ein und beträgt die Dauer der restlichen Amtszeit zumindest einen Monat, so soll ein neuer Gouverneur gewählt werden, als stünden reguläre Wahlen an.




    ARTICLE III: THE LEGISLATURE


    Section 1 - The General Assembly of the Free State of Freeland
    (1) Die Generalversammlung ist die gesetzgebende Gewalt des Freistaates.
    (2) Die Generalversammlung soll die Arbeit der Exekutive überwachen und über die Mittel des Staatshaushaltes bestimmen.
    (3) Die Generalversammlung steht allen Bürgern des Freistaates zur Mitarbeit offen, sofern durch Gesetz keine weiteren Mitgliedschaftsbeschränkungen vorgesehen sind.
    (4) Die Generalversammlung trifft ihre Entscheidungen grundsätzlich mit einfacher Mehrheit, sofern durch Gesetz keine strengeren Regelungen vorgesehen sind.
    (5) Die Generalversammlung tagt ständig und öffentlich, sofern durch Gesetz für Sonderfällen nichts anderes vorgesehen ist.
    (6) Die Generalversammlung soll sich durch Gesetz eine Geschäftsordnung geben, um die Vorgänge und Rahmenbedingungen ihrer Arbeit zu spezifizieren.
    (7) Die Generalversammlung soll Regelungen über die Sitzungleitung treffen. Der Sitzungsleiter soll die Geschäfte der Generalversammlung führt und diese nach außen vertritt.
    (8) Ist kein Sitzungsleiter im Amt oder dieser verhindert, soll das dienstälteste, verfügbare Mitglied der Generalversammlung vertretungsweise die Leitung übernehmen.


    Section 2 - The Process of Legislation
    (1) Gesetzesvorlagen sollen nur von Mitgliedern der Generalversammlung vorgeschlagen werden.
    (2) Verabschiedet die Generalversammlung eine Gesetzesvorlage, so soll diese durch den Sitzungsleiter an den Gouverneur übermittelt werden.
    (3) Der Gouverneur kann gegen eine übermittelte Gesetzesvorlage begründetes Veto einlegen und den Entwurf an die Generalversammlung zurück senden.
    (4) Legt der Gouverneur kein Veto ein, so soll er die Vorlage unterzeichnen und verkünden.
    (5) Legt der Gouverneur Veto ein, soll die Generalversammlung erneut über die Vorlage beraten und kann das Veto mit einer Zweidrittelmehrheit überstimmen.
    (6) Wird ein Veto überstimmt oder bleibt der Gouverneur nach Übermittlung einer beschlossenen Vorlage sieben Tage lang untätig, soll der Sitzungsleiter der Generalversammlung den Antrag unterzeichnen und verkünden.
    (7) Eine Gesetzesvorlage tritt mit ihrer Verkündung in Kraft, sofern sie selbst kein späteres Inkrafttreten vorsieht.




    ARTICLE IV: THE JUDICIARY


    Only Section - Delegation of the Judiciary
    (1) Staatsgerichtshöfe des Freistaates können durch Gesetz geschaffen werden.
    (2) Wurden keine Staatsgerichtshöfe geschaffen oder ist kein Richter im Amt soll die Gerichtsbarkeit durch das jeweils zuständige Bundesgericht ausgeübt werden.
    (3) Richter des Freistaates sollen während ihrer Amtzeit kein anderes Amt oder Mandat im Bund oder einem der Staaten führen oder dessen Befugnisse ausüben. Ausgenommen davon sind weitere Richterposten innerhalb des Freistaates oder auf Bundesebene.




    ARTICLE V: PUBLIC OFFICERS


    Section 1 - Oath to the Constitution
    (1) Kein Amtsträger des Freistaates soll die Befugnisse seines Amts oder Mandates ausüben können, ohne den nachfolgenden Eid auf die Verfassung abgelegt zu haben:
    "I do solemnly swear (or affirm) that I will support, obey and defend the Constitution of the United States and the Constitution of this Free State of Freeland and that I will discharge the duties of my office with fidelity."
    (2) Der Eid kann alternativ in der barnstorvischen Variante geleistet werden:
    "Je jure solennellement (ou affirme) que je soutiendrai, obéir et défendre la Constitution des États-Unis et de la Constitution de ce Commonwealth de Frélande et que je remplirai les devoirs de ma charge avec fidélité."


    Section 2 - Locality of Public Service
    Ausschließlich Personen die Staatsbürger des Freistaates sind, sollen die Möglichkeit haben ein öffentliches Amt oder Mandat innerhalb des Freistaates zu bekleiden oder dessen Befugnisse auszuüben.


    Section 3 - Integrity of Public Service
    Keine Person die wegen eines Verbrechens zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, soll die Möglichkeit haben ein öffentliches Amt oder Mandat innerhalb des Freistaates zu bekleiden oder dessen Befugnisse auszuüben.


    Section 4 - Impeachment of Public Officials
    Jeder Amtsträger des Freistaates kann seines Amtes enthoben werden, sollte er zwei Wochen lang seine Amtspflichten grob vernachlässigen. Die Mitgliedschaft in der Gerneralversammlung ist hiervon ausgenommen.


    Section 5 - Continuity of Impeachment
    Keine Person soll ein Amt oder Mandat im Freistaat führen oder dessen Befugnisse ausüben dürfen, sollte er dessen zuvor rechtmäßig enthoben worden sein.


    Section 6 - Routinely Loss of Office
    Jeder Amtsträger des Freistaates soll sein Amt oder Mandat verlieren, wenn er die Bedingungen zu dessen Erlangung nicht mehr erfüllt oder der Tod des Amtsträgers offiziell festgestellt wird. Der Rücktritt von einem Amt oder Mandat im Freistaat ist endgültig und unwiderruflich.


    Section 7 - Declaration of Loss
    Die Feststellung über eine grobe Vernachlässigung der Amtspflichten, Nichterfüllung der Bedingungen zur Amtsführung oder Tod eines Amtsträgers und des damit einhergehenden Amtsverlustes soll das zuständige Gericht auf Antrag eines Mitglieds der Generalversammlung treffen.




    Article VI: State of Emergency


    Section 1 - Cause and Duration
    (1) Der Gouverneur kann im Falle einer unmittelbaren, außergewöhnlichen Gefährdung für den Staat oder seine Bevölkerung, den Notstand ausrufen.
    (2) Der Notstand kann für den gesamten Staat oder einen oder mehrere seiner Bezirke erklärt werden.
    (3) Der Notstand soll zeitlich beschränkt, für maximal einen Monat, ausgerufen werden. Eine vorzeitige Beendung des Notstandes durch den Gouverneur ist jederzeit zulässig.


    Section 2 - Emergency Powers of the Governor
    Wurde der Notstand ausgerufen,
    - geht das Oberkommando sämtlicher Polizeibehörden, Milizen und aller anderen bewaffneter Organisationen, innerhalb des Gebiets in dem der Notstand ausgerufen wurde, temporär auf den Gouverneur über;
    - ist der Gouverneur berechtigt, temporär für die Dauer des Notstandes, durch Notstandsverordnungen sämtliche Maßnahmen zu bestimmen, die notwendig sind den Notstand zu beheben;
    - ist der Gouverneur berechtigt, ohne Zustimmung der Generalversammlung finanzielle Mittel aus dem Staatshaushalt zu verwenden, die notwendig sind den Notstand zu beheben.


    Section 3 - Emergency Powers of the General Assembly
    (1) Die Generalversammlung soll unmittelbar durch den Gouverneur über die Erklärung des Notstandes oder dessen Ende informiert werden.
    (2) Die Generalversammlung kann einen Notstandes mit Zweidrittelmehrheit über die Dauer von einem Monat hinaus verlängern. Eine mehrmalige Verlängerung ist zulässig.
    (3) Die Generalversammlung kann den Notstand mit Zweidrittelmehrheit vorzeitig beenden oder mit einfacher Mehrheit Notstandsverordnungen des Gouverneurs aufheben.
    (4) Ein Veto des Gouverneurs, sowie eine erneute Ausrufung des selben Notstandes oder eine erneute Notstandsverordnung mit selbem Inhalt sind bei Maßnahmen nach dieser Section ausgeschlossen.




    ARTICLE VII: ABOUT THIS CONSTITUTION


    Section 1 - Coming into Force
    Diese Verfassung tritt in Kraft, sobald ihr von drei Vierteln der Bürger des Freistaates auf dem Verfassungskonvent die Zustimmung ereilt wurde und daraufhin durch den Gouverneur und den Präsidenten der Staatsversammlung unterzeichnet sowie verkündet wurde.


    Section 2 - Amending the Constitution
    Diese Verfassung soll nur durch Zusätze erweitert oder verändert werden, die der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder der Generalversammlung bedürfen.


    Section 3 - Revising the Constitution
    (1) Sollte es je notwendig werden, diese Verfassung als Gesamtwerk zu erneuern, so soll dies nur durch ein Verfassungskonvent möglich sein, dass sich aus allen Staatsbürgern des Freistaates zusammensetzt und vom Gouverneur geleitet wird.
    (2) Um ein Verfassungskonvent einzuberufen muss einem entsprechenden Antrag von zwei Dritteln der Generalversammlung stattgegeben werden.
    (3) Die Mitglieder des Verfassungskonvents sollen gemeinsam einen Entwurf für eine neue Verfassung erarbeiten und über Vorschläge beraten.
    (4) Eine Komplettrevision der Verfassung ist schlussendlich nur mit Zustimmung von drei Vierteln aller Mitglieder der Generalversammlung möglich. Die Abstimmung darüber findet öffentlich auf dem Verfassungskonvent statt.
    (5) Die Revision tritt auf dem üblichen durch diese Verfassung vorgesehen Weg der Gesetzgebung in Kraft. Ein Veto des Gouverneurs ist dabei ausgeschlossen.
    (6) Ein Verfassungskonvent kann sich, auf Antrag eines Mitglieds der Generalversammlung, mit einfacher Mehrheit dieser, ohne Ergebnis auflösen.


    Section 4 - Temporary Provisions
    Tritt diese Verfassung in Kraft, sollen die Mitglieder der Staatsversammlung zu Mitgliedern der Generalversammlung werden. Der Gouverneur und die übrigen Staatsbediensteten bleiben im Amt.



    Not tolerating intolerance isn’t intolerance;

    it’s preserving tolerance.

  • Ich habe entsprechende Regelungen aufgesetzt, bin mir aber noch nicht ganz sicher ob ich damit zufrieden bin:



    Article VI: State of Emergency


    Section 1 - Cause and Duration
    (1) Der Gouverneur kann im Falle einer unmittelbaren, außergewöhnlichen Gefährdung für den Staat oder seine Bevölkerung, den Notstand ausrufen.
    (2) Der Notstand kann für den gesamten Staat oder einen oder mehrere seiner Bezirke erklärt werden.
    (3) Der Notstand soll zeitlich beschränkt, für maximal einen Monat, ausgerufen werden. Eine vorzeitige Beendung des Notstandes durch den Gouverneur ist jederzeit zulässig.


    Section 2 - Emergency Powers of the Governor
    Wurde der Notstand ausgerufen,
    - geht das Oberkommando sämtlicher Polizeibehörden, Milizen und aller anderen bewaffneter Organisationen, innerhalb des Gebiets in dem der Notstand ausgerufen wurde, temporär auf den Gouverneur über;
    - ist der Gouverneur berechtigt, temporär für die Dauer des Notstandes, durch Notstandsverordnungen sämtliche Maßnahmen zu bestimmen, die notwendig sind den Notstand zu beheben;
    - ist der Gouverneur berechtigt, ohne Zustimmung der Generalversammlung finanzielle Mittel aus dem Staatshaushalt zu verwenden, die notwendig sind den Notstand zu beheben.


    Section 3 - Emergency Powers of the General Assembly
    (1) Die Generalversammlung soll unmittelbar durch den Gouverneur über die Erklärung des Notstandes oder dessen Ende informiert werden.
    (2) Die Generalversammlung kann einen Notstandes mit Zweidrittelmehrheit über die Dauer von einem Monat hinaus verlängern. Eine mehrmalige Verlängerung ist zulässig.
    (3) Die Generalversammlung kann den Notstand mit Zweidrittelmehrheit vorzeitig beenden oder mit einfacher Mehrheit Notstandsverordnungen des Gouverneurs aufheben.
    (4) Ein Veto des Gouverneurs, sowie eine erneute Ausrufung des selben Notstandes oder eine erneute Notstandsverordnung mit selbem Inhalt sind bei Maßnahmen nach dieser Section ausgeschlossen.


    Not tolerating intolerance isn’t intolerance;

    it’s preserving tolerance.

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