2014/3/1 Alcoholic Beverages Bill
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- [Debate]
- Amrian Dali Abzianidze
- Geschlossen
Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 454 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Amrian Dali Abzianidze.
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Mr. Speaker,
Mit diesem Gesetz schaffen wir eine rechtliche Grundlage alkoholische Getränke betreffend die zum einen den Genuss solcher Getränke erlaubt, zum anderen aber auch wichtige Restriktionen setzt und den Staat verpflichtet sich mittels Präventionskampagnen für einen massvollen Alkoholkonsum einzusetzen.
Alkohol ist im Gegensatz zu anderen Drogen ein in der Gesellschaft tiefverwurzeltes Genussmittel mit deutlich kalkulierbareren Risiken als dies bei anderen Substanzen der Fall ist. Dennoch ist es wichtig gerade für jugendliche Restriktionen zu setzen und so zu einem verantwortungsvollen Konsumverhalten zu erziehen.
Ich ersuche die ehrenwerten Mitglieder des General Court um Zustimmung.
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Mr. Speaker,
Dieses Gesetz wird meine Zustimmung erhalten.
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Mr. Speaker,
ich lehne dieses Gesetz entschieden ab. Ich bin für ein Alkoholverbot für Menschen bis zum 18. Lebensjahr und für ein Fahrverbot unter Alkoholeinfluss. Alles darüber hinaus und damit der Großteil dieses Gesetz gehen mir aber viel zu weit und sind eine unrechtmäßige Beeinflussung der persönlichen und unternehmerischen Freiheit.
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Mr. Speaker,
die grundlegende Intention des Entwurfs, klare Regeln für den Umgang mit Alkohol zu schaffen ist absolut begrüßenswert.
Ich frage mich allerdings, ob der Entwurf an einigen Stellen nicht unnötig aufgebläht ist.
Beispielsweise Section 6, SubSec 2,:ZitatDer Verkauf alkoholischer Getränke in zugelassenen Betrieben des Einzelhandels unterliegt keinen anderen Beschränkungen als nach Sec. 4. Insbesondere dürfen alkoholische Getränke mengenmäßig unbeschränkt, in allgemein zugänglichen Verkaufsräumen, an jedem Kalendertag und zu jeder Uhrzeit verkauft, der Verkauf alkoholischer Getränke beworben, und alkoholische Getränke im Rahmen von Sonderangeboten oder anderen Verkaufsaktionen zu verbilligten Preisen verkauft werden.
Der erste Satz definiert klar die Grenzen. Alles ab "Insbesondere dürfen..." ist daher meiner Ansicht nach unnötig, da der erste Satz all dies bereits klar stellt.
Desweiteren bin ich mit dem Verbot von "Happy Hours" nicht sonderlich glücklich. Da wir mit den Altersbeschränkungen bereits sicherstellen, dass nur erwachsene Bürger Alkohol trinken dürfen, halte ich die Bevormundung eben dieser, durch diese Einschränkung der unternehmerischen Freiheit, für unnötig.
Als weiteren Punkt möchte ich die "mindestens 4 günstigere alkoholfreie Getränke"-Klausel ansprechen.
Es gibt Betriebe, die tatsächlich üblicherweise nur alkoholische Getränke anbieten, beispielsweise Weinverkostungsstätten, Verköstigungen beim Produzuenten selbst (Bierprobe bei einer Brauerei etc.).
Deren Betrieb durch eine solche Klausel zu erschweren hielte ich für falsch. Einzig eine reduzierte Klausel auf ein günstigeres alkoholfreies Getränke hielte ich hier für überlegenswert, da die zugrunde liegende Idee natürlich nicht falsch ist.Und wieso sollte es verboten werden, dass ich in beispielsweise meinem geparkten Wohnmobil ein Bier trinke? Diese Klausel macht höchstens bei fahrenden Fahrzeugen Sinn. Aber auch hier stellt sich die Frage, ob dadurch nicht beispielsweise Limousinendienste oder private Busunternehmen ,die Fahrten zu Sportveranstaltungen durchführen, dadurch übermäßig einschränkt werden.
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Mr. Speaker,
Was den von Mr. Barlow eingebrachten Einwand zu Section 6, Ssec 2 angeht, so mag dieser gerechtfertigt sein. Bei der Erstellung des Entwurfes erachtete ich weitere Präzisierungen als vorteilhaft, allerdings denke ich mittlerweile in der Tat dass die Passage auch in gekürzter Form genügend deutlich wäre. Ich werde diese Section vor der Schlussabstimmung also noch entsprechend anpassen.
Das Verbot von Happy Hours halte ich für sinnvoll. Eine sogenannte Happy Hours hat den Zweck durch Preisnachlass zu übermässigem Konsum zu verleiten und leistet daher den negativen Auswüchsen des Alkoholkonsums Vorschub.
Was die Abgabe von günstigeren alkoholischen Getränken angeht, so bin ich durchaus kompromissbereit. Vier Getränke habe ich gewählt um eine gewisse Auswahl zu ermöglichen, der Einwand aber mit den Verkostungsstätten ist berechtigt. Insofern könnte ich auch mit zwei günstigeren alkoholfreien Getränken leben, bspw. eines mit und eines ohne Kohlensäure, oder Mineralwasser und Fruchtsaft. Dadurch gäbe es doch noch eine minimale Wahlmöglichkeit abseits des Alkohols.
Was den Einwand mit privaten Busunternehmen angeht, so scheinen wir hier unterschiedliche Definitionen im Auge zu haben. Mit privat meine ich zur privaten sprich persönlichen Nutzung, für die gewerbliche Nutzung kommt Sec 8, Ssec 4 zum tragen. Allerdings liesse sich dies vielleicht noch etwas deutlicher hervorheben. Was das geparkte Wohnmobil angeht: In der Führerkabine sollte schlicht kein Alkohol getrunken werden, im Wohnbereich hingegen möchte ich es nicht grundsätzlich ausschliessen, wobei dort die Abgrenzung je nach Fahrzeugtyp überaus schwierig ist.
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Mr. Speaker,
ich schließe mich der Kritik der Kollegin Black an und werde den Antrag ablehnen.
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Mr. Speaker,
ich sehe sogenannte Happy Hours eher als legitimes Mittel Gäste beispielsweise zum frühzeitigen Besuch anzuregen oder allgemein als Möglichkeit den Gästen etwas besonderes zu bieten.
Ich traue den Bürgern durchaus zu, damit verantwortungsbewusst umzugehen.
Eine "Alkohol-Flatrate" dagegen sehe ich ja auch kritisch und wäre hier mit einem Verbot einverstanden.Bezüglich des Konsums in Fahrzeugen: Für im Personentransport gewerblich genutzte Verkehrsmittel sollte dann Sec 8 SSec 4 auf jeden Fall erweitert bzw. umformuliert werden, den aktuell spricht sie explizit nur von "öffentlichen Verkehrsmitteln des Staates Laurentiana".
Eine Abgrenzung nach Fahrzeugtyp wäre hier natürlich wenig sinnvoll. Deshalb schlage ich vor die Klausel nur auf fahrende Fahrzeuge anzuwenden. Hier kann sie wirklich Ablenkungen des Fahrers und somit Gefährdungen des Straßenverkehrs verhindern.
In einem geparkten Fahrzeug sehe ich in der Klausel aber eine unnötige Bevormundung. Schließlich gibt es auch andere Gründe als die Absicht des Fahrens für den Aufenthalt in meinem Fahrzeug, wie Schutz vor Wind und Wetter, ungestörte Gespräche, usw. -
Handlung
Denkt bei der Begründung für den Aufenthalt in einem geparkten Fahrzeug zuerst an etwas anderes, dass man demnächst auch reglementieren sollte.
Mr. Speaker,
Ich werde die Reglung betreffend des Konsums in Fahrzeugen entsprechend dem Vorschlag von Mr. Barlow überarbeiten. Am Verbot der sogenannten Happy Hours möchte ich jedoch aus präventionstechnischer Sicht festhalten. Solche Angebote sind dazu angetan gerade jüngere Besucher zu übermässigem Konsum anzuhalten.
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Mr. Speaker,
auf welcher Grundlage stellt der Gouverneur die tiefe gesellschaftliche Verwurzelung des Alkohols im Gegensatz zu anderen Genussmitteln fest? In der astorischen Gesellschaft sind der Konsum von Marihuana und Morphinen mindestens genauso verbreitet, möchte ich meinen - wieso denn auch nicht, sind beide Stoffe doch schon immer frei erhältlich.
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Mr. Speaker,
sind beide Stoffe doch schon immer frei erhältlich.
gewesen.Rauschgift fand in der Tat breite Verbreitung. Abschreckenstes Beispiel ist da wohl New Beises. Dennoch ist das Feierabend-Bier kulturell tiefer verwurzelt als ein Schuss Heroin. Kommt dazu dass Alkoholika in den meisten Fällen aufgrund ihres Geschmackes und nicht primär aufgrund der Rauschwirkung konsumiert werden.
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Mr. Speaker,
der Gouverneur stellt hier Thesen in den Raum, die er schlicht nicht untermauern kann. In meinem Job habe ich mit vielen, ganz unterschiedlichen Menschen zu tun. Gerade beim Beispiel Marihuana sind mir sehr viele Konsumenten persönlich bekannt, vermutlich ähnlich viele wie beim Alkohol. Die Schädigung des Körpers ist bei beiden Stoffen bei vernünftigem Konsum wohl ähnlich. Wenn der Gouverneur nun Gesellschaft als seine Person definiert, könnten seine Thesen hinkommen - ansonsten bleibt er eines Beleges für seine Annahmen schuldig. Die Bill kann ich in dieser Form nicht unterstützen, ignoriert sie doch die gesellschaftliche Realität in Astor.
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Mr. Speaker,
Und wo belegen Sie, Mr. LeCoeur Ihre Thesen? Richtig, gar nicht!
Übrigens darf man erfahren was Sie nun wieder spontan zur Mitarbeit im General Court gebracht hat? So kurz nach dem Sie es trotzig niederlegten?
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Mr. Speaker,
der hier verbreitete Unfug hat mich ungestimmt.
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Übrigens darf man erfahren was Sie nun wieder spontan zur Mitarbeit im General Court gebracht hat? So kurz nach dem Sie es trotzig niederlegten?
Mr. Speaker,
ich möchte sowohl den Gouverneur, als auch die Sitzungsleitung fragen, inwieweit der soeben zitierte Absatz zum Inhalt der Debatte beiträgt, ob er nicht sogar im Gegenteil dazu geneigt ist, die Geschäftstätigkeit des Court zu stören.
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Mr. Speaker,
In diesem Fall sollte auch diese Äusserung untersucht werden:
Mr. Speaker,
der hier verbreitete Unfug hat mich ungestimmt.Aber zurück zum eigentlichen Thema. Ich bringe die folgende Neufassung ein:
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Mr.LeCoeur,
Sie sind hiermit verwarnt.
Sie haben erneut Ihren Amtseid zu leisten bevor Sie Ihre Tätigkeiten wieder aufnehmen, denn mit Ihrer Niederlegung sind Sie bis dato kein Mitglied des General Courts mehr.Die Verwarnung wird nicht ausdiskutiert.
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Mr. Speaker,
Der Entwurf ist auch in seiner neusten Form annehmbar und wird dementsprechend meine Zustimmung finden.
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Honorable Members of the GC,
Die Aussprache ist hiermit beendet.
Die Abstimmung wurde eingeleitet.
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