Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 1.883 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Merkin D. Muffley.

  • Dear Mr Harris


    da mir kein Antrag im bovigo - System vorliegt, der auf den Namen "Mitch Harris" lautet, kann ich Sie leider nicht auf die Bürgerliste aufnehmen.


    *simoff*


    Ist das jetzt ernst gemeint? Du hast mir doch mehrfach geschrieben, ich soll deine ID löschen etc.pp. Hier um genau zu sein. Musste halt 'ne neue Staatsbürgerschaft beantragen. "Mitch Harris" hat ja noch nie eine beantragt.


    *simon*


    Zitat

    Original von Andrew Wilson
    Ich würde sagen es liegt an der mittlerweile schon üblichen Schlamperei des Innenministers.


    Passen Sie lieber auf, was Sie sagen, sonst drohe ich Ihnen hier ganz öffentlich mit einer Klage aufgrund von übler Nachrede.

    Best regards,
    Ansel Berber-Thayer, Republican
    Former Ambassador, Secretary, Senator and Representative

  • Sie drohen mir? Interessant.
    Erst haben Sie, um es vorsichtig auszudrücken mich beinahe um mein Wahlrecht gebracht und jetzt das.
    Als Politiker haben Sie ihren Job mit Sicherheit weit verfehlt.
    Hier ist es nötig Verantwortung zu übernehmen, aber ich habe eher den Eindruck das Sie sich schon auf ihren Ruhestand vorbereiten.

    Andrew Wilson
    Governor of the State of Peninsula
    Solicitor General

  • Zitat

    Original von Andrew Wilson
    Sie drohen mir? Interessant.


    Korrekt. Denn ich lasse mich ungern grundlos verunglimpfen. Ihnen sagt der Begriff "üble Nachrede" hoffentlich was?

    Best regards,
    Ansel Berber-Thayer, Republican
    Former Ambassador, Secretary, Senator and Representative

  • Zitat

    Original von Ansel Berber - Thayer
    Korrekt. Denn ich lasse mich ungern grundlos verunglimpfen. Ihnen sagt der Begriff "üble Nachrede" hoffentlich was?


    Dazu das nie aufgehobene Strafgesetzbuch von 2003:


    Zitat

    ß21 Üble Nachrede
    (1) Wer wider besseres Wissen über einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, oder ihn einer verächtlichen Gesinnung zeiht, um denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Monat bestraft.
    (2) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich eine Verleumdung begangen, um dessen öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von bis zu zwei Monaten.
    (3) Erweist sich die Behauptung als wahr, oder konnte der Täter zu recht von der Wahrheit ausgehen, bleibt er straflos.
    (4) Die Üble Nachrede wird nur auf Antrag verfolgt.

  • Zitat

    Original von Avitall Bloomberg
    Mann, da wurde sich ja wirklich Mühe gegeben..


    Wie meinen, junge Dame?

    Best regards,
    Ansel Berber-Thayer, Republican
    Former Ambassador, Secretary, Senator and Representative

  • Eine Regel, dass alte Gesetze außer Kraft treten, wenn sie nicht in der Law Gazette auftauchen, gibt es nicht. Bei den alten Entkräftigungsgesetzen, die noch unter der alten Verfassung verabschiedet wurden, war das StGB ausdrücklich ausgenommen, und auch in der neuen Verfassung von 2005 findet sich nichts über ein Außerkrafttreten alter Gesetze (es findet sich nichtmal eine Vorschrift, wonach die Verkündung von neu beschlossenen Gesetzen in der Law Gazette zwingend ist). Das StGB ist daher geltendes Recht (und das ist gut so, denn es ist inhaltlich ein sehr gutes Gesetz).

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