Reform of Questioning Amendment Bill

  • Hiermit beantrage ich Aussprache und Abstimmung zu folgendem Gesetzesentwurf.


    [doc]Reform of Questioning Amendment Bill


    Sec. 1 - Purpose
    Dieses Gesetz ändert den Congressional Investigations and Questioning Act.


    Sec. 2 - Amendment
    Article IV wird wie folgt neugefasst:

      Article IV – Questioning


      Section 1 - Extent of Questioning
      (a) Jedes Kongressmitglied darf einmal pro Woche eine Befragung an ein Mitglied der Federal Administration gemäß Section 1 (2) dieses Gesetzes einleiten. Eine Befragung der Administration als Ganzes ist unzulässig.
      (b) Jede Befragung ist schriftlich beim Kongresspräsidium einzureichen. Das Kongresspräsidium hat den Befragten umgehend über die Befragung zu informieren.
      (c) Jede Befragung darf höchstens 5 Einzelfragen umfassen.
      (d) Es ist dem Fragestellern und den anderen Kongressmitgliedern erlaubt während der Befragung Nachfragen zu stellen, um präzisere Antworten zu erlangen.
      (e) Es dürfen pro Kongressmitglied höchstens drei Nachfragen gestellt werden.


      Section 2 - Duty of response
      (a) Der Befragte ist verpflichtet auf Befragungen innerhalb von 168 Stunden nach der Übermittlung der Fragen an das Mitglied der Administration durch das Kongresspräsidium öffentlich zu antworten, sofern nicht besondere Umstände eine Verlängerung der Antwortfrist notwendig machen.
      (b) Das Kongresspräsidium hat dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechenden Rederechte vergeben werden.
      (c) Das Nichtantworten auf eine Befragung durch den Befragten innerhalb der entsprechenden Frist ist eine grobe Vernachlässigung seiner Dienstpflichten gemäß Art. IV, Sec. 6 der Verfassung der Vereinigten Staaten.


      Section 3 - Exceptions
      (a) Den Mitgliedern der Federal Administration ist es erlaubt die Beantwortung einzelner Fragen zu verweigern, wenn die Beantwortung die Nationale Sicherheit oder laufende, geheimdienstliche Unternehmungen gefährden würden.
      (b) Die Mitglieder der Federal Administration müssen die Beantwortung von Fragen verweigern, wenn sie ansonsten gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen würden.


      Section 4 – Executive Privilege
      (1) Der Präsident der Vereinigten Staaten ist jederzeit berechtigt, eine Befragung gemäß diesem Artikel, welche in den Kernbereich der Exekutive eingreifen würde, abzulehnen. Der Eingriff in den Kernbereich der Exekutive ist zu begründen.
      (2) Mitglieder der Exekutive sind in diesem Falle nicht berechtigt, die Frage vor dem Kongress zu beantworten.
      (3) Der Kongress hat das Recht, die Berufung auf das Executive Privilege im Wege des Trial Organstreitverfahrens anzufechten.


    Sec. 3 - Final Provisions
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.

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