Citizenship Bill

  • Madam President,


    ich beantrage die Aussprache und Abstimmung über nachstehenden Gesetzentwurf:


    Citizenship Bill


    Section 1 - Fundamentals
    (1) Dieses Gesetz regelt das Verfahren zum Ewerb und Verlust der Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten von Astor sowie die mit der Staatsbürgerschaft verbundenen grundsätzlichen Rechte und Pflichte der Bürger der Vereinigten Staaten.
    (2) Es soll zitiert werden als Citizenship Act.


    Section 2 - Types of identities
    (1) In den Vereinigten Staaten gibt es drei Arten von Identitäten: [definition=11,3]Bundesidentitäten[/definition] (Federal-IDs), [definition=12,3]Staatsidentitäten[/definition] (State-IDs) und Nebenidentitäten (Accessory-IDs).
    (2) Die [definition=11,2]Bundesidentität[/definition] ist die Hauptidentität jedes Bürgers der Vereinigten Staaten. Sie besitzt das aktive und passive Wahlrecht sowie die Ernennungsfähigkeit zu allen Ämtern nach der Verfassung und den Gesetzen der Vereinigten Staaten sowie des Bundesstaates, in welchem sie ihren Wohnsitz hat.
    (2) [definition=12,3]Staatsidentitäten[/definition] sind weitere Identitäten eines Bürgers der Vereinigten Staaten. Sie besitzen in dem Bundesstaat, in welchem sie ihren Wohnsitz haben, das aktive und passive Wahlrecht sowie die Ernennungsfähigkeit zu Ämtern nach der Verfassung und den Gesetzen des betreffenden Bundessaates, sofern dieser Entsprechendes bestimmt hat. Hat dabei eine [definition=12,2]Staatsidentität[/definition] eines Bürgers ihren Wohnsitz im selben Staat wie dessen [definition=11,2]Bundesidentität[/definition], oder haben mehrere [definition=12,3]Staatsidentitäten[/definition] eines Bürgers ihren Wohnsitz im selben Bundesstaat, so steht dem betreffenden Bürger das aktive Wahlrecht zu Ämtern nach der Verfassung und den Gesetzen dieses Staates nur einmal zu.
    (3) Nebenidentitäten sind weitere Identitäten eines Bürgers der Vereinigten Staaten ohne aktives und passives Wahlrecht zu Ämtern nach der Verfassung und den Gesetzes des Bundes oder eines Staates. Sie besitzen die Ernennungsfähigkeit zu Ämtern nach der Verfassung und den Gesetzen des Bundes sowie derjenigen Bundesstaaten, die Entsprechendes bestimmt haben.


    Section 3 - The U.S. Registration Office
    (1) Das Bundesregisteramt (U.S. Registration Office) ist die für die für die Verleihung und den Entzug der Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten und die Verwaltung des Bürgerbestandes zuständige Behörde.
    (2) Es untersteht dem Bundesministerium für Justiz (U.S. Department of Justice). Sein Leiter (Director of the U.S. Registration Office) wird auf Vorschlag des Justizministers (Attorney General) vom Präsidenten ernannt, die Ernennung bedarf der Bestätigung durch den Senat.


    Section 4 - Acquisition of citizenship
    (1) Der Antrag auf Verleihung der Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten ist öffentlich beim Bundesregisteramt zu stellen.
    (2) Er hat zu enthalten:

      - die persönliche Erklärung, dass der Antragsteller die Verleihung der Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten begehrt;
      - die Angabe des Bundesstaates, in welchem der Antragsteller seinen Wohnsitz nimmt;
      - die Bestätigung, dass der Antragsteller sich im Citizens' Net (C-Net) registriert und dort die Staatsbürgerschaft beantragt hat.

    (3) Der Eingang des Antrages ist dem Antragsteller unverzüglich durch das Bundesregisteramt zu bestätigen. Im Falle eines unvollständigen Antrages ist der Antragsteller auf die fehlenden Angaben hinzuweisen und ihm Gelegenheit zu geben, diese binnen angemessener Frist nachzureichen.
    (4) Sind die Angaben des Antragstellers vollständig und korrekt, ist er durch das Bundesregisteramt zur Ablegung des Flaggengelöbnisses aufzufordern:

      "Ich gelobe Treue an die Flagge der Vereinigten Staaten, und die Repubik, die sie symbolisiert: eine unteilbare Nation, mit Freiheit und Gerechtigkeit für alle."

    Das Hinzufügen einer religiösen Bekräftigung ist zulässig.
    (5) Nach Ablegung des Flaggengelöbnisses ist dem Antragsteller die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten unverzüglich mit Wirkung zum Tage der Antragstellung zu verleihen.


    Section 5 - Rejection of citizenship applications
    (1) Ein Antrag auf Verleihung der Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten ist abzulehnen, wenn der Antragsteller:

      - einen unvollständigen Antrag nicht binnen einer Frist von 120 Stunden ab Aufforderung dazu vervollständigt;
      - das Flaggengelöbnis nicht binnen einer Frist von 120 Stunden ab Aufforderung dazu ablegt;
      - bereits mit einer anderen [definition=11,2]Bundesidentität[/definition] die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten besitzt;
      - innerhalb der letzten 60 Tage vor Antragstellung wegen einer Mehrfachanmeldung nach diesem Gesetz gerichtlich verurteilt wurde;
      - innerhalb der letzten 180 Tage vor Antragstellung wegen einer wiederholten Mehrfachanmeldung nach diesem Gesetz gerichtlich verurteilt wurde;
      - mit einer ausländischen Identität in den Vereinigten Staaten zur Persona non grata erklärt wurde;
      - unter dem Verdacht steht, die Staatsbürgerschaft zum Zwecke der Spionage oder in sonst feindlicher oder schädlicher Absicht gegen die Vereingten Staaten zu beantragen.

    (2) Eine erneute Antragstellung auf Verleihung der Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten ist jederzeit möglich, die Voraussetzungen für eine Ablehnung des Antrages sind in diesem Falle erneut zu prüfen.
    (3) Gegen die Ablehnung eines Antrages auf Verleihung der Staatsbürgerschaft ist der Rechtsweg gegeben.


    Section 6 - Registration of further identities
    (1) Mit Verleihung der Staatsbürgerschaft wird die Identität, mit der die Staatsbürgerschaft beantragt wurde, die [definition=11,2]Bundesidentität[/definition] des betreffenden Bürgers.
    (2) Nach Verleihung der Staatsbürgerschaft an die [definition=11,2]Bundesidentität[/definition] können beim Bundesregisteramt [definition=12,3]Staatsidentitäten[/definition] unter Angabe ihres Wohnsitzes und der zugehörigen [definition=11,2]Bundesidentität[/definition] angemeldet und im Citizens' Net registriert werden. Diese sind besonders als solche gekennzeichnet in das öffentliche Bürgerverzeichnis aufzunehmen und erwerben mit ihrer Aufnahme und Registrierung im Citizens' Net die Ernennungsfähigkeit zu Ämtern nach der Verfassung und den Gesetzen des Bundes sowie das aktive und passive Wahlrecht in dem und die Ernennungsfähigkeit zu Ämtern des Bundesstaates, in welchem sie ihren Wohnsitz haben, sofern dieser Bundesstaat in seiner Verfassung oder seinen Gesetzen Entsprechendes bestimmt hat.
    (3) Nach Verleihung der Staatsbürgerschaft an die [definition=11,2]Bundesidentität[/definition] können beim Bundesregisteramt Nebenidentitäten unter Angabe ihres Wohnsitzes und der zugehörigen [definition=11,2]Bundesidentität[/definition] angemeldet werden. Diese sind besonders als solche gekennzeichnet in das öffentliche Bürgerverzeichnis aufzunehmen und erwerben mit ihrer Aufnahme die Ernennungsfähigkeit zu Ämtern nach der Verfassung und den Gesetzen des Bundes und des Bundesstaates, in welchem sie ihren Wohnsitz haben, sofern dieser Bundesstaat in seiner Verfassung oder seinen Gesetzen Entsprechendes bestimmt hat.


    Section 7 - Relocation of identities
    Bundes-, Staats- und Nebenidentitäen haben jeden Wechsel ihres Wohnsitzes unverzüglich dem Bundesregisteramt anzuzeigen, der Wechsel erlangt mit der unverzüglich zu erteilenden Bestätigung des Bundesregisteramtes Rechtswirksamkeit.


    Section 8 - Change of identity status
    (1) Der Status einer Identität als Bundes-, Staats- oder Nebenidentität kann jederzeit durch entsprechende Anzeige beim Bundesregisteramt getauscht werden. Der Tausch erlangt mit der unverzüglich zu erteilenden Bestätigung des Bundesregisteramtes Rechtswirksamkeit.
    (2) Eine neue [definition=11,2]Bundesidentität[/definition] hat ihren Wohnsitz automatisch in jenem Bundesstaat, in welchem die vorherige [definition=11,2]Bundesidentität[/definition] ihren Wohnsitz hatte. Die Anzeige des Tauchs des Status einer Identität kann mit der Anzeige eines Wohnsitzwechsels nach Sec. 7 verbunden werden.


    Section 9 - Loss of citizenship
    (1) Die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten erlischt mit der Erklärung des Verzichts auf diese gegenüber dem Bundesregisteramt, der Verzicht erlangt mit der unverzüglich zu erteilenden Bestätigung des Bundesregisteramtes Rechtswirksamkeit.
    (2) Die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten erlischt ferner, wenn ein Bürger mit seiner [definition=11,2]Bundesidentität[/definition] über einen ununterbrochenen Zeitraum von achtundzwanzig vollen Kalendertagen keinen Beitrag im öffentlichen, innersimulativen Teil des Astorian Politics Centers geschrieben hat, das Erlöschen der Staatsbürgerschaft ist durch das Bundesregisteramt festzustellen und erlangt mit Bekanntgabe der Feststellung Rechtswirksamkeit. Bei der Bemessung dieses Zeitraumes bleiben Tage außer Betracht, für die der betreffende Bürger sich öffentlich abwesend gemeldet hat. Beginn und Ende der Abwesenheit sind unter Angabe des Kalendertages und -monats genau anzugeben.
    (3) Die Staatsbürgerschaft ist durch das Bundesregisteramt zu entziehen, wenn sie zum Zeitpunkt ihrer Verleihung nach Sec. 5, SSec. 1, erster, zweiter, vierter, fünfter oder sechster Spiegelstrich nicht hätte erteilt werden dürfen.
    (4) Wird ein Staatsbürger der Vereinigten Staaten wegen einer Mehrfachanmeldung nach diesem Gesetz, oder wegen einer strafbaren Handlung gegen den Bestand, die äußere Sicherheit der Vereinigten Staaten oder ihre Freiheit von fremder Botmäßigkeit verurteilt, und kommt das Gericht dabei zu der Überzeugung, dass die Staatsbürgerschaft zum Zwecke der Begehung dieser Handlung erworben wurde, so ist dem betroffenen Staatbürger die Staatsbürgerschaft durch das Gericht zu entziehen.
    (5) Die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten ist ferner durch Gerichtsbeschluss auf Antrag der Bundesregierung der Vereinigten Staaten zu entziehen, wenn eine ausländische Identität eines Bürgers in den Vereinigten Staaten zur Persona non grata erklärt wird und die Bundesregierung Tatsachen glaubhaft macht, die für die Vermutung sprechen, der betroffene Bürger wird seine Staatsbürgerschaft künftig zu Zwecken der Spionage oder Handlungen in sonstiger feindseliger oder schädlicher Absicht gegen die Vereinigten Staaten missbrauchen.
    (6) Mit dem Erlöschen oder Entzug der Staatsbürgerschaft verlieren auch die Staats- und Nebenidentitäten ihren jeweils registrierten Status.
    (7) Gegen die Feststellung des Erlöschens der Staatsbürgerschaft nach SSec. 2 oder den Entzug der Staatsbürgerschaft nach SSec. 3 ist der Rechtsweg gegeben.


    Section 10 - Restitution of citizenship
    (1) Sind seit dem Eintreten der Voraussetzungen für das Erlöschen der Staatsbürgerschaft nach Sec. 9, SSec. 1 oder 2, nicht mehr als 60 volle Kalendertage verstrichen, so ist die Staatsbürgerschaft des betreffenden Bürgers auf seinen Antrag durch das Bundesregisteramt wiederherzustellen. Der Antrag auf Wiederherstellung der Staatsbürgerschaft kann mit der Benennung einer neuen [definition=11,2]Bundesidentität[/definition] verbunden werden, die Inhaberschaft der bisherigen [definition=11,2]Bundesidentität[/definition] ist dabei gegenüber dem Bundesregisteramt nachzuweisen.
    (2) Bezüglich seines aktiven und passiven Wahlrechts wird ein Bürger bei Wiederherstellung seiner Staatsbürgerschaft so gestellt, als hätte diese ununterbrochen weiterbestanden. Eine Wiedereinsetzung in durch das Erlöschen der Staatsbürgerschaft verlorene Ämter seiner Bundes-, Staats- und Nebenidentitäten erfolgt nicht.


    Section 12 - Penal provisions
    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu 30 Tagen wird bestraft, wer die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten beantragt, obwohl er

      - diese im Zeitpunkt der Antragstellung bereits mit einer anderen [definition=11,2]Bundesidentität[/definition] besitzt;
      - nach Sec. 5, SSec. 1, vierter bis sechster Spiegelstrich von deren Erwerb ausgeschlossen ist und die entsprechenden Umstände bei seiner Antragstellung durch Vorspiegelung falscher oder Entstellung oder Unterdrückung wahrer Umstände zu verschleichern versucht.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer einen Antrag nach Sec. 10, SSec. 1, unter Vorspiegelung falscher oder Entstellung oder Unterdrückung wahrer Umstände stellt.
    (3) Mit Freiheitsstrafe zwischen 30 Tagen und 90 Tagen wird bestraft, wer eine Tat nach SSec. 1 oder 2 begeht und binnen der letzten 180 Tage vor Begehung der Tat bereits wegen einer solchen Tat rechtskräftig verurteilt worden ist.
    (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu 15 Tagen wird bestraft, wer eine Tat nach Sec. 1 oder 2 fahrlässig begeht.


    Section 13 - Replacement of the February 1, 2011 Citizenship Act
    Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt der Citizenship Act vom 1. Februar 2011 außer Kraft.


    Section 14 - Coming into force
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.

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