Instruments of Foreign Relations Amendment

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    Section 1 - Purpose
    Dieses Gesetz ändert den United States Diplomacy Act.


    Section 2 - Amendment
    In Art. III, Sec. 1 wird wie folgt neugefasst:

      Sec. 1 - Recognition of Foreign States
      (1) Der Präsident der Vereinigten Staaten kann mit ausländischen Regierungen Exekutivabkommen oder Verträge über die gegenseitige staatliche Anerkennung abschließen.
      (2) Exekutivabkommen bedürfen für ihre Gültigkeit nicht die Zustimmung des Kongresses, dürfen aber maximal Bestimmungen über die gegenseitige Anerkennung und den Botschafteraustausch beinhalten.
      (3) Das erste völkerrechtliche Dokument bei der Kontaktaufnahme zwischen den Vereinigten Staaten und einem anderen Staat ist stets ein Exekutivabkommen. Auf diesem bauen die weitergehenden Vertragswerke auf.


    Section 3 - Final Provision
    Dieses Gesetz tritt gemäß der verfassungsrechtlichen Regelungen in Kraft.

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