Sogut es ihr natürlich möglich ist. Wir wissen sehr wohl um die Bundesstaatengesetzgebungskompetenz bescheid.
Aber!
Zitat- alles Weitere, das von der Natur der Sache her Angelegenheit des Bundes ist, sowie alles, das geeignet und notwendig ist, um die aufgeführten Kompetenzen wirksam ausüben zu können.