2010/12/6 - Economy & Budget Bill

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  • « patria spei gloriaeque »
    Peninsula Republic



    The State Assembly of Peninsula
    D. Hayward, Chairman
    21st of December, 2010
    Freeport City, PA



    Honorable Assemblymen,


    Governor Anthony J. Davenport hat beantragt, Aussprache und Abstimmung über den im Anhang dargelegten Entwurf.


    Governor Davenport hat das Wort. Die Aussprache dauert vorerst 48 Stunden.



    Anhang:
    -----------------------------------



    Economy & Budget Act



    Section I [Fundamentals]
    (1) Der Zweck dieses Gesetzes ist, die Förderung von Rohstoffen im Staat Peninsula neu zu regeln. Zudem regelt es die Budgethoheit durch die State Assembly.
    (2) Ein Rohstoff im Sinne dieses Gesetzes, ist jede Ware, die nicht ihrerseits aus anderen Waren hergestellt wird und sich im Besitz des State of Peninsula befindet.
    (3) Der Abbau und Verkauf von Rohstoffen erfolgt durch den Staat Peninsula, oder durch private Unternehmer, die Konzessionen hierzu erworben haben.
    (4) Bei der Vergabe von Konzessionen und Abnahmeverträgen sollen Unternehmen aus Peninsula vorrangig bedacht werden.
    (5) Der State of Peninsula verfügt über folgende Rohstoffe (Menge pro Tag, maximale Qualitätsstufe):

    • Schweine (6 Stück, Q4)
    • Rohreis (115 Kg, Q5)
    • Fisch (30 Kg, Q3)
    • Tabak (50 Kg, Q10)
    • Holz (456 kg, Q6)
    • Sand (100 Kg, Q6)
    • Öl (238 Liter, Q4)
    • Kupfer (168 Kg, Q9)
    • Eisenerz (399 Kg, Q8)
    • Weintrauben (66 Kg, Q3)
    • Obst (25 Kg, Q3)


    Section II [State Budget]
    (1) Die Regierung des State of Peninsula ist dazu verpflichtet, der State Assembly jedes Monat ein Budget für den vergangenen Monat vorzulegen.
    (2) Das Budget soll alle Einnahmen und Ausgaben des betreffenden Monats beinhalten, sowie den Kontostand zu Monatsbeginn und Monatsende.
    (3) Die Budgetangaben sollen im Peninsula State Archive, öffentlich einsehbar, aufbewahrt werden.



    Section III [State-owned Enterprises]
    (1) Die Regierung ist zuständig für die Errichtung und Führung von staatseigenen Betrieben.
    (2) Staatseigene Betriebe dürfen nur zur Förderung von Rohstoffen nach diesem Gesetz Verwendung finden.
    (3) Die gewonnenen Rohstoffe sollen auf dem öffentlichen Markt verkauft werden.
    (4) Der Staat soll nie mehr als 2 Betriebe, zur Förderung desselben Rohstoffes, zur gleichen Zeit in Betrieb haben.
    (5) Die Gewinne fließen der Staatskasse zu.


    Section IV [Concessions]
    (1) Der Abbau von Rohstoffen durch Unternehmen ist möglich, erfordert jedoch eine Konzession durch die Regierung.
    (2) Konzessionen sollen öffentlich ausgeschrieben und durch Auktionen vergeben werden.
    (3) Eine Auktion beginnt mit dem Mindestgebot von 21% des Betriebswertes und dauert ab diesem Zeitpunkt 96 Stunden. Die Konzession geht an den Höchstbietenden, der im Folgenden als Konzessionsnehmer bezeichnet wird.
    (4) Die Überweisung des Höchstbetrags durch den Konzessionsnehmer berechtigt diesen, die Abbau des betreffenden Rohstoffes für die Dauer von 3 Monaten. Konzessionsbeginn ist grundsätzlich der Tag nach der Betriebsübergabe, spätestens jedoch am 3. Tag nach Auktionsende, wenn die die Verzögerung durch den Konzessionsnehmer verschuldet ist.
    (5) Ein Rücktritt von der Konzession ist möglich, der gebotene Betrag bleibt jedoch auf jeden Fall geschuldet bzw. wird nicht zurückerstattet. Ein Rücktritt hat öffentlich zu erfolgen.
    (6) Spätestens 3 Tage nach Ablauf der Konzession, muss der Betrieb zurück an die Regierung gehen. Geschieht dies nicht, soll der Betrieb, auf Antrag der Staatsregierung, durch die technische Administration an diese übertragen werden. Der Konzessionsnehmer hat in diesem Fall einen Strafbetrag von 7 Prozent des Betriebswerts an den Staat Peninsula zu entrichten.
    (7) Erweiterungen von staatseigenen Betrieben durch den Konzessionsnehmer sind verboten.
    (8) Die Erlöse durch Konzessionen gehen an die Staatskasse.


    Section VI [Final Provisions]
    (1) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes, wird der bisherige Economy & Budget Act aufgehoben.
    (2) Das Gesetz tritt nach den Bestimmungen der peninsulischen Verfassung in Kraft.


    Douglas Cornelius "Doug" Hayward
    Lieutenant Colonel des U.S. Marine Corps (Ret.)
    Serena Democrat

  • Assemblyman


    Ich will mich kurz halten. Diese Gesetzesänderung hat nur eines im Sinn: Vereinfachung.


    Ich habe hier die Konsumentenverträge gestrichen, denn ich finde, die vom Staat produzierten Waren sollen auf die freien Markt verkauft werden, und zwar nur dort.


    Des Weiteren will ich von zeitlich aufwendigen Vertragsverhandlungen bezüglich Konzessionen weg.


    Ich finde Auktionen hier deutlich effizienter. Einerseits ist es eine Entlastung für die Staatsverwaltung. Andererseits ist es für Interessenten jederzeit ersichtlich, was und wann verfügbar ist. Ich bin hier noch etwas weiter gegangen als andere Staaten: es soll nur eine Konzessionsart geben (3 Monate) die mit einer einmaligen Zahlung erworben wird.


    Warum sich das Leben komplizierter machen? Die bsecosim ist für Einsteiger komplex genug, wir als Staat, sollten ihnen nicht noch mehr Steine in den Weg legen.

  • Assemblyman


    Aufgrund dieser Liste möchte ich noch folgende Änderung vorschlagen:



    Economy & Budget Act



    Section I [Fundamentals]
    (1) Der Zweck dieses Gesetzes ist, die Förderung von Rohstoffen im Staat Peninsula neu zu regeln. Zudem regelt es die Budgethoheit durch die State Assembly.
    (2) Ein Rohstoff im Sinne dieses Gesetzes, ist jede Ware, die nicht ihrerseits aus anderen Waren hergestellt wird und sich im Besitz des State of Peninsula befindet.
    (3) Der Abbau und Verkauf von Rohstoffen erfolgt durch den Staat Peninsula, oder durch private Unternehmer, die Konzessionen hierzu erworben haben.
    (4) Bei der Vergabe von Konzessionen und Abnahmeverträgen sollen Unternehmen aus Peninsula vorrangig bedacht werden.
    (5) Der State of Peninsula verfügt über folgende Rohstoffe (Menge pro Tag, maximale Qualitätsstufe):

    • Schweine (6 Stück, Q4)
    • Rohreis (115 Kg, Q5)
    • Fisch (30 Kg, Q3)
    • Tabak (50 Kg, Q10)
    • Holz (456 kg, Q6)
    • Sand (100 Kg, Q6)
    • Öl (238 Liter, Q4)
    • Kupfer (168 Kg, Q9)
    • Eisenerz (399 Kg, Q8)
    • Weintrauben (66 Kg, Q3)
    • Obst (25 Kg, Q3)
    • Eier (130 Stück, Q9)
    • Geflügel (20 Stück, Q9)


    Section II [State Budget]
    (1) Die Regierung des State of Peninsula ist dazu verpflichtet, der State Assembly jedes Monat ein Budget für den vergangenen Monat vorzulegen.
    (2) Das Budget soll alle Einnahmen und Ausgaben des betreffenden Monats beinhalten, sowie den Kontostand zu Monatsbeginn und Monatsende.
    (3) Die Budgetangaben sollen im Peninsula State Archive, öffentlich einsehbar, aufbewahrt werden.



    Section III [State-owned Enterprises]
    (1) Die Regierung ist zuständig für die Errichtung und Führung von staatseigenen Betrieben.
    (2) Staatseigene Betriebe dürfen nur zur Förderung von Rohstoffen nach diesem Gesetz Verwendung finden.
    (3) Die gewonnenen Rohstoffe sollen auf dem öffentlichen Markt verkauft werden.
    (4) Der Staat soll nie mehr als 2 Betriebe, zur Förderung desselben Rohstoffes, zur gleichen Zeit in Betrieb haben.
    (5) Die Gewinne fließen der Staatskasse zu.


    Section IV [Concessions]
    (1) Der Abbau von Rohstoffen durch Unternehmen ist möglich, erfordert jedoch eine Konzession durch die Regierung.
    (2) Konzessionen sollen öffentlich ausgeschrieben und durch Auktionen vergeben werden.
    (3) Eine Auktion beginnt mit dem Mindestgebot von 21% des Betriebswertes und dauert ab diesem Zeitpunkt 96 Stunden. Die Konzession geht an den Höchstbietenden, der im Folgenden als Konzessionsnehmer bezeichnet wird.
    (4) Die Überweisung des Höchstbetrags durch den Konzessionsnehmer berechtigt diesen, die Abbau des betreffenden Rohstoffes für die Dauer von 3 Monaten. Konzessionsbeginn ist grundsätzlich der Tag nach der Betriebsübergabe, spätestens jedoch am 3. Tag nach Auktionsende, wenn die die Verzögerung durch den Konzessionsnehmer verschuldet ist.
    (5) Ein Rücktritt von der Konzession ist möglich, der gebotene Betrag bleibt jedoch auf jeden Fall geschuldet bzw. wird nicht zurückerstattet. Ein Rücktritt hat öffentlich zu erfolgen.
    (6) Spätestens 3 Tage nach Ablauf der Konzession, muss der Betrieb zurück an die Regierung gehen. Geschieht dies nicht, soll der Betrieb, auf Antrag der Staatsregierung, durch die technische Administration an diese übertragen werden. Der Konzessionsnehmer hat in diesem Fall einen Strafbetrag von 7 Prozent des Betriebswerts an den Staat Peninsula zu entrichten.
    (7) Erweiterungen von staatseigenen Betrieben durch den Konzessionsnehmer sind verboten.
    (8) Die Erlöse durch Konzessionen gehen an die Staatskasse.


    Section VI [Final Provisions]
    (1) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes, wird der bisherige Economy & Budget Act aufgehoben.
    (2) Das Gesetz tritt nach den Bestimmungen der peninsulischen Verfassung in Kraft.


  • Honorable Assemblymen,


    die Aussprache ist beendet. Die Abstimmung wird in Kürze eröffnet.

    Douglas Cornelius "Doug" Hayward
    Lieutenant Colonel des U.S. Marine Corps (Ret.)
    Serena Democrat

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