Hodges resigns from Chairmanship
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- [Press conference]
- Norman Howard Hodges
Es gibt 60 Antworten in diesem Thema, welches 1.929 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Bob O'Neill.
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Nun, dann wissen wir jetzt zumindest, wer den Präsidenten in Ermangelung eines Attorney General in dieser Frage beraten hat.
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Zitat
Original von Bob O'Neill
Nun, dann wissen wir jetzt zumindest, wer den Präsidenten in Ermangelung eines Attorney General in dieser Frage beraten hat.Ja, sein Rechtsberater vermutlich, so eine unheimliche Frechheit aber auch.
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Er sollte ihn schnellstens entlassen.
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Zitat
Original von Bob O'Neill
Er sollte ihn schnellstens entlassen.Sie sind Counsel der Republican Party und nicht des Präsidenten, Mr. O'Neill.
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Zitat
Original von Norman Howard Hodges
Sie sind Counsel der Republican Party und nicht des Präsidenten, Mr. O'Neill.
Ganz genau. Deswegen weiß ich auch, dass sich der Präsident ungern wie sein Amtsvorgänger der Gefahr eines Amtsenthebungsverfahrens aussetzen will, weil er entgegen der Verfassung Amtsträger ohne Zustimmung des Senats in Eigenregie ernennt. -
Zitat
Original von Bob O'Neill
Ganz genau. Deswegen weiß ich auch, dass sich der Präsident ungern wie sein Amtsvorgänger der Gefahr eines Amtsenthebungsverfahrens aussetzen will, weil er entgegen der Verfassung Amtsträger ohne Zustimmung des Senats in Eigenregie ernennt.Die Ernennung erfolgte zum Extraordinary Federal Prosecutor. Dieser erhält die Befugnisse eines Federal Prosecutors bis zur Erledigung des Falles. Federal Prosecutors sind der United States Solicitor General, die United States Attorneys und die Assistant United States Attorneys. Für keine dieser Gruppen sieht der Federal Prosecutors Act eine Bestätigung durch den Senat vor, im Gegenteil, das Ernennungsprozedere wird unter Auslassung eines Hearings formuliert.
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Sie haben die Verfassung offensichtlich nicht gelesen.
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Zitat
Original von Bob O'Neill
Sie haben die Verfassung offensichtlich nicht gelesen.Die Verfassung bestimmt, dass der Kongress für bestimmte Ämter vorsehen kann, dass eine Bestätigung durch den Senat nicht mehr notwendig ist. Das ist hier der Fall. In allen anderen Gesetzen für Ämter, die der Zustimmung des Senates bedürfen, ist der Passus mit der Zustimmung des Senates nämlich enthalten.
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Dann lesen Sie nochmal.
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Und?
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... danach lesen Sie den Federal Prosecutors Act nochmal.
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Ich passe mich lediglich Ihrem Diskussionsstil an: Und?
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... dann werden Sie feststellen, dass Sie die Verfassung wohl nicht verstanden haben. Und beim nächsten "Und" erkläre ich Ihnen auch das Offensichtliche.
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Tun Sie sich keinen Zwang an.
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Sie haben die Verfassung zwar nach eigenem Bekunden schon gelesen, ich zitiere zur Sicherheit aber trotzdem noch einmal Art. III, Sec. 6/2:
Im Federal Prosecutors Act ist dazu rein gar nichts gerelegt. Da es also an einer gesetzlichen Bestimmung fehlt, die den Präsidenten ermächtigt, greift die Verfassungbestimmung. Wo es eine gesetzliche Bestimmung gibt, die den Zustimmungsvorbehalt des Senats (nochmals) festlegt oder auf die Verfassung verweist, so ist das übrigens nur eine deklaratorische Regelung.Ich weise an dieser Stelle übrigens gerne darauf hin, dass sämtliche Gesetze, die einem anderen als dem Präsidenten das Recht einräumen, Amtsträger in Eigenregie zu ernennen, verfassungswidrig sind.
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Zitat
Original von Bob O'Neill
Im Federal Prosecutors Act ist dazu rein gar nichts gerelegt.Genau das sehe ich eben anders.
ZitatIch weise an dieser Stelle übrigens gerne darauf hin, dass sämtliche Gesetze, die einem anderen als dem Präsidenten das Recht einräumen, Amtsträger in Eigenregie zu ernennen, verfassungswidrig sind.
Das ist schlichtweg falsch, denn Article IV, Sec. 1, Ssec. 6 der Verfassung bestimmt:
Während die von Ihnen zitierte Passage nur sagt:
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Zitat
Original von Norman Howard Hodges
Genau das sehe ich eben anders.
Dann haben Sie Halluzinationen.ZitatDas ist schlichtweg falsch, denn Article IV, Sec. 1, Ssec. 6 der Verfassung bestimmt:
Es ist nicht schlichtweg falsch, es ist nur eine der vielen Passagen der Verfassung, die anderen Passagen widerspricht.Ich interpretiere diese Passage eher so, dass der Präsident nicht jeden Amtsträger zu ernennen hat, da z.B. die Inamtsetzung eines Speaker oder eines Vizepräsidenten nicht vom diesen Akt oder einer Ernennungsurkunde abhängig ist. Die Regelung des Art. III, Sec. 6/2 wäre ansonsten durch ein einfaches Gesetz auszuhebeln, was ich wiederum für nicht verfassungskonform halten würde.
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Zitat
Original von Bob O'Neill
Dann haben Sie Halluzinationen.Nein, eine andere Rechtsauffassung.
ZitatEs ist nicht schlichtweg falsch, es ist nur eine der vielen Passagen der Verfassung, die anderen Passagen widerspricht.
Ich interpretiere diese Passage eher so, dass der Präsident nicht jeden Amtsträger zu ernennen hat, da z.B. die Inamtsetzung eines Speaker oder eines Vizepräsidenten nicht vom diesen Akt oder einer Ernennungsurkunde abhängig ist. Die Regelung des Art. III, Sec. 6/2 wäre ansonsten durch ein einfaches Gesetz auszuhebeln, was ich wiederum für nicht verfassungskonform halten würde.
Wieso sollte das nicht verfassungskonform sein? Der Kongress kann festlegen, dass bestimmte Personalien keines Hearings bedürfen, warum sollte er da nicht bestimmen können, dass untergeordnete Amtsträger auch Beamte ernennen dürfen.
Übrigens besagt die Verfassung ausdrücklich, dass der Senat alleine Regelungen erlassen kann, die die Senatsbestätigung in bestimmten Fällen aushebeln. Bedeutet das nicht, dass alle vom gesamten Kongress beschlossenen Gesetze, die die Senatsbestätigung aushebeln, verfassungswidrig sind?
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