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  • Mister Justice gestatten Sie mir bitte noch einmal eine Nachfrage zu der Entscheidung des Supreme Court. Welche Verfahrenspartei hat in dem Verfahren um die Amtsenthebung von Präsident O'Neill beantragt, die Vereinbarkeit des Federal Judiciary Act als Ganzes oder in Teilen mit der Bundesverfassung zu prüfen und darüber zu entscheiden? Ich frage dies vor dem Hintergrund von Artikel V Section 3 Subsection 2 unserer Bundesverfassung, welcher den Obersten Gerichtshof daraufhin beschränkt, dass er au…
  • Mr. Justice, entschuldigen Sie bitte, aber ich kann über Ihre Auslegung der Subsections 1 bis 3 der Section 3 des Artikels V der Verfassung nur den Kopf schütteln und muss leider an Ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenz, ja sogar an Ihrem Rechtsstaatsverständnis zweifeln. Die Subsection 1 regelt abschließend, in welchen Fällen der Supreme Court überhaupt berechtigt ist, zu entscheiden und die Subsection 2 schließt die Eigeninitiative des Supreme Court eindeutig und unmissverständlich "in jedem …
  • Mr. Baumgartner, Präsidentin Stackhouse ist ein Verfassungsorgan und diesem muss es schon gestattet sein, öffentlich die Arbeit eines anderen Verfassungsorgans zu bewerten und notwendigenfalls auch zu kritisieren. Ich sehe das keinesfalls als bedenklich an, sondern als Teil des astorischen Systems von checks and balances der drei Staatsgewalten. Auch unser drittes Verfassungsorgan, der US Congress kann und sollte sich damit beschäftigen, wenn es sieht, dass jenes Verfassungsorgan seine Kompetenz…
  • Congressman Clark, gut dass Sie Ihre Einschätzung unter den Vorbehalt "als Nichtjurist" abgegeben haben. Denn jedem Juristen müssen bei dem Urteil und der Erläuterungen durch Justice Libertas die Haare zu Berge stehen und er muss am juristischen Sachverstand und der Verfassungstreue des derzeitigen Supreme Court massive Zweifel empfinden. Und wenn Sie der Meinung sind, dass man besser über die Vermeidung solcher unerhörter Zustände in Zukunft diskutieren sollte, bin ich etwas ratlos. Die Bundesv…
  • Mr. Xanathos, es tut mir leid, aber ich kann auch Ihre Darlegungen nur kopfschüttelnd zur Kenntnis nehmen. Über den Inhalt des Urteils habe ich nicht geurteilt, weil ich mir dies keinesfalls anmaße. Was ich als schändlich und offen verfassungswidrig einschätze, ist die Tatsache DASS der Supreme Court entschieden hat. Schaffen Sie doch einfach Artikel V Section 3 Subsection 2 der Bundesverfassung ab und alles ist in Butter. Dann hat der Supreme Court die uneingeschränkte Möglichkeit, alle Rechtsn…