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  • Das gesetzlich verankerte Wesen der Demokratie lässt dem Wähler und dem Gewählten die Möglichkeit zur aktiven Beteiligung frei. Ein gesetzlicher Zwang zur aktiven Abstimmung wäre meines Erachtens nach vollkommen undemokratisch und entspricht nicht den Vorstellungen der heutigen Gesellschaft. Ein derartiger Vorstoß, Senatoren zur Abstimmung zu zwingen bzw. die Möglichkeit einer aktiven Enthaltung zu verhindern ist nicht zeitgemäß.