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(Zitat von John Nathan Hope) Ich werde nach eingehender Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten und der daraus resultierenden Folgen davon absehen, rechtliche Schritte einzuleiten. Durch die Nennung einer Frist im Verwaltungsakt der Wahlausschreibung - die nachträgliche Änderung dieser Frist durch Gesetz - die dennoch nicht erfolgte Anpassung der Frist in der Wahlausschreibung habe ich zwar mit Hinblick auf den aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Vertrauensschutz erhebliche Zweifel an der Rec…
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Wahlkampf nach Öffnung der Wahllokale ist aufgrund der besonderen Chronologie diesmal aber die einzige Chance auf Wahlkampf, Mr. President. Wobei erfahrungsgemäß die beiden Parteien hier ohnehin nicht sonderlich viel Leidenschaft investieren.. . Was das Klagen angeht hätte ich die Klage dann angestrengt, wenn es um die Klärung eine grundegenden Frage und nicht nur um einen Einzelfall ginge. Aber es handelt sich hier wohl tatsächlich um einen Einzelfall.
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Mr. Vice President, das ist eine dieser Fragen nach Recht und Gerechtigkeit. Ich habe die erste Frist verpasst - ärgerlich - mein Fehler. Von der zweiten Frist habe ich nichts gewusst. Hätte man darauf nochmal extra hinweisen müssen? Ich denke ja, aber ich hätte es natürlich auch wissen können. Ich glaube also dass es einen Formfehler gab. Von Unrecht würde ich in diesem Zusammenhang aber nicht sprechen wollen. Und ich glaube nicht, dass man zwingend wegen jedem Formfehler klagen muss - das tut …