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Es gibt Tatsachen. Und es gibt ihre Wirkung. Sogar ein Beweis ist der Würdigung ausgesetzt. Ein Gericht kann an Tatsachen nichts ändern, aber es vorschreiben, wie Tatsachen zu handhaben sind. Aber allen voran gilt die Verfassung in Art. III Sec. 3 Ssec. 3: Das neugewählte Repräsentantenhaus soll stets am ersten Tage des Monats zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentreten, der auf den Monat seiner Wahl folgt, und die Funktionsperiode des bisherigen Hauses soll stets an diesem Tag enden. Sowe…