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Nein. Sie (die "Anderson Group", über deren Geschäfte Sie ja gut Bescheid wissen) haben sowohl die Vermögenssteuer als auch die Gewinnsteuer umgangen. Dass Sie (die "Anderson Group") wenige Tage, nachdem die Vermögenssteuer technisch außer Kraft gesetzt wurde, wieder sämtliches Geld auf einem Konto zusammengeführt haben, spricht Bände.