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  • Wenn Bundesbehörden keine Aufgaben an die Bundesstaaten delegieren können, kann ein Bundesstaat trotzdem Aufgaben an Bundesbehörden übertragen? Wenn ja, warum? Ich bedanke mich im Voraus für kundige Antworten.
  • Vielen Dank, President O'Neill. Beim Lesen der Passage drängt sich doch der Eindruck auf, die Verfassungsväter wären an dieser Stelle von der Lust verlassen worden: "bestimmte Kompetenzen" ohne eine Bestimmung ebendieser Kompetenen ist jedenfalls eine eigenwillige Formulierung. Ich bezog mich auf die Notstandsgesetzgebung in Savannah, Mr. Rayne. Um zu verhindern, dass irgendjemand gleich wieder Zeter und Mordio schreit, hatte ich den Verweis zunächst ausgelassen.
  • (Zitat) Indeed, das war auch mein Gedanke. Vorstellbar wäre für mich stattdessen, dass der Bund durch Gesetzgebung bestimmte Bereiche definieren kann, in denen die Staaten ihm Kompetenzen zuweisen können, beispielsweise eben in Notstandsfällen. Dafür bedürfte es allerdings eines Amendments.
  • (Zitat) Ich ziehe das noch mal hoch und hoffe, dass es weitere Meinungen gibt. Ich würde dann, gerne auch in Zusammenarbeit mit anderen, einen entsprechenden Vorschlag erarbeiten.
  • (Zitat) Offenbar ist nicht klar geworden, wie mein Vorschlag eigentlich lautet. Meine Idee war, dass dem Bund in einem Amendment das Recht eingeräumt wird, die Bereiche zu definieren, in denen er zum Tragen dieser Last bereit ist. Ein Gesetz ist schnell geändert, wenn es dafür die Mehrheit gibt. Gibt es diese Mehrheit nicht, sollte der Bund in meinen Augen auch nicht von den Staaten gezwungen werden können, ihre Aufgaben zu übernehmen.
  • (Zitat) Das Amendment würde es dem Bund erlauben, ein Gesetz zu erlassen. Erst in diesem Gesetz selbst würden die Bereiche definiert. Ich halte nichts davon, die Verfassung mit einer weiteren Auflistung zu belasten. Wir haben bereits einen Kompetenzkatalog, der unvollständig und stellenweise hinderlich ist; davon will ich nicht noch einen.