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  • Just askin'

    Beitrag
    Article VI, Section 5, Subsection 2, Satz 2 der Verfassung sollte die Antwort beinhalten.
  • Just askin'

    Beitrag
    (Zitat) Da war der Verfassungsgeber in der Tat außerordentlich vage. Das Bedenkliche an dieser Regelung ist in meinen Augen, dass die betroffenen Bundesbehörden solche übertragenen Aufgaben nicht einmal ablehnen könnten, denn eine entsprechende Kompetenzzuweisung wäre ja verfassungsgemäß und daher rechtmäßig und bindend. (Zitat) Ich denke, weder Mr. Rayne noch ich hätten geschrien, sondern zustimmend genickt.