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Sie haben die Verfassung zwar nach eigenem Bekunden schon gelesen, ich zitiere zur Sicherheit aber trotzdem noch einmal Art. III, Sec. 6/2: Section 6 [Exclusive Competences of the Chambers] [...] (2) Die vom Präsidenten der Vereinigten Staaten zu ernennenden Bundesbeamten und sonstigen Amtsträger bedürfen der Bestätigung ausschließlich durch den Senat. Dieser kann ohne Mitwirkung des Repräsentantenhauses gesetzliche Regelungen erlassen, welche es dem Präsidenten der Vereinigten Staaten ermöglich…
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(Zitat) Dann haben Sie Halluzinationen. (Zitat) Es ist nicht schlichtweg falsch, es ist nur eine der vielen Passagen der Verfassung, die anderen Passagen widerspricht. Ich interpretiere diese Passage eher so, dass der Präsident nicht jeden Amtsträger zu ernennen hat, da z.B. die Inamtsetzung eines Speaker oder eines Vizepräsidenten nicht vom diesen Akt oder einer Ernennungsurkunde abhängig ist. Die Regelung des Art. III, Sec. 6/2 wäre ansonsten durch ein einfaches Gesetz auszuhebeln, was ich wie…