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Mr Blokker, die Kandidaturfrist ist gesetzlich auf genau 5 Tage festgesetzt. Nirgendwo ist aber bestimmt, dass nach ihrem Ende dieser Frist unverzüglich das Waglverfahren zu beginnen hat - sie hat nach dem Ende der gesetzlichen Frist und unter keinen Umständen vorher zu beginnen, etwa wenn es keine weiteren möglichen Kandidaten geben sollte. Dass der Beginn der Wahl nicht unverzüglich auch die Kandidaturfrist folgte, hat rein praktische Gründe in der Wahlorganisation durch das USEO und soll es f…