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  • Freut mich, dass das angesprochen wird. Dass die neue Verfassung nun schon seit fast einem Jahr in Kraft ist und die Verpflichtung zur gesetzlichen Regelungen von Volkspetitionen immer noch aussteht, ist ein großes Versäumnis, durch das das astorische Volk eines verfassungsmäßigen Rechtes beraubt wird.
  • Mr Davenport, verfassungswidrig ist allenfalls die Weigerung des Kongresses, ein Gesetz zu verabschieden, der den Vorgaben der Verfassung gerecht wird. Ich sage nicht, dass es mein Entwurf hätte sein müssen. Aber wenn der Kongress einen ihm vorgelegten Entwurf ablehnt, ist es ihm verdammt nochmal zuzumuten, einen eigenen zu entwickeln und zu debattieren. Das hält dieses Hohe Haus anscheinend nicht für erforderlich.,
  • (Zitat) Die Verfassung verlangt ein Gesetz über Volkspetitionen, sie gestattet es nicht nur. Die Weigerung des Kongresses, ein solches Gesetz zu erlassen - was nicht allzu schwer sein kann - führt dazu, dass dem Volk ein verfassungsmäßiges Recht vorenthalten wird.