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  • Madam President, egal ob wir nun dieses Urteil befürworten oder ob wir das nicht tun, müssen wir uns an die aktuelle Rechtslage halten. Die Auslegung von Justice Libertas scheint mir logisch und sachlich fundiert, denn die verfassungswidrige Norm war - zugegeben über einige Ecken - Bestandteil des Verfahrens und der Supreme Court musste sie für das Verfahren anwenden.
  • Senator, das sehe ich anders. Es gibt dem Supreme Court keine Legislativrechte, höchstens eine sehr begrenzte negative Gesetzgebungskompetenz in ihn betreffenden Fragen. Gesetzgebung und die Aufhebung von Normen sind grundverschiedene Dinge. Letztere ist notwendig und vertretbar zum Schutze der Interessen des Gerichtshofes. Ansonsten könnte der Gesetzgeber wiederum die Kompetenzen des SC aushebeln, das wäre dann ganz bestimmt nicht im Sinne der checks and balances.
  • Wo sehen Sie spezifiziert, dass die Norm Gegenstand und nicht nur Bestandteil eines Antrages sein muss, Madam President? Ich sage nicht, dass ich die Art und weise dieser Nichtigkeitserklärung unterstütze, aber derzeit scheint sie mir legal.
  • Madam President, als Nichtjurist komme ich zu folgender Einschätzung: Erstens: Der Supreme Court ist auf Anrufung, nicht durch Eigeninitiative tätig geworden, das vermag ich zu einhundert Prozent zu sagen, denn ich war im Verfahren einer der Antragsteller. Zweitens: Die Norm, die die Besetzung des Supreme Court regelt kommt in dem Verfahren zur Anwendung. Drittens: Deswegen ist die Norm Bestandteil des Verfahrens. Viertens: Deswegen wird der Supreme Court im Rahmen des Verfahrens und damit auf A…
  • Da bin ich mit Senator Powell einer Meinung. Es bedarf dieser Resolution nicht, um das zu erreichen, was sie vorsieht - das haben wir bereits erreicht. Mr Sandoval, ich muss Ihnen widersprechen: Die Richter des Supreme Court wurden einer eingehenden Befragung durch den Senat unterzogen und haben dort eindeutig juristischen Sachverstand gezeigt. Das es dann zu einer solchen Interpretation gekommen ist, mag man kritisieren, aber es ist sicherlich weder ein Grund, den Richtern jede Kompetenz abzusp…