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  • (Zitat von US Supreme Court) Mehr eine Anmerkung: Ich frage mich nämlich, aus welcher Stelle der Verfassung oder des Federal Judiciary Act der Supreme Court seine Kompetenz herausliest, erstens ohne jeden Antrag ein zweitens ihm nirgendwo als Kompetenz zugewiesenes abstraktes Normenkontrollverfahren durchzuführen? Hier empfehle ich dem Kongress dringend, sich mit den erforderlichen Mitteln und Wegen auseinanderzusetzen, dem Supreme Court klar die Schranken seiner Zuständigkeit zu weisen!
  • Richtig, Justice, eine streitentscheidende Rechtsnorm. Die vom Supreme Court aufgehobene Rechtsnorm war aber nicht streitentscheidend, vielmehr hat der Supreme Court sich selbst die Kompetenz zugesprochen, nach Gusto anhand der Verfassung über seine Zusammensetzung und sein Verfahren zu bestimmen, ohne dass eine der Parteien die entsprechenden gesetzlichen Regelungen gerügt hätte. Damit hat der Supreme Court sowohl die Stellung des Kongresses als der gesetzgebenden Staatsgewalt, als auch seine e…
  • Ja, auch meinerseits noch eine Anmerkung bzw. Erwiderung: (Zitat von Gaius Libertas) Ich finde es bemerkenswert, wie selektiv der Supreme Court hier die Verfassung gelesen hat, indem er sich einzig an das in der Verfassung nicht näher definierte Attribut des "Obersten" Richters klammert, und dieses so auslegt, als dass darunter nicht Richter zu verstehen sein, die per Gesetz - und sei es im Wege einer Vertretungsregelung - zu einer Tätigkeit am Obersten Gerichtshof berufen sind, sondern ausschli…
  • Ein bemerkenswertes Schlusswort, Justice: (Zitat von Gaius Libertas) In anderen Worten: Iudicium locuta, causa finita. Oder, für Nicht-Bildungsbürger: We are the law, and you better believe it! Es bleibt festzuhalten, dass der Oberste Gerichtshof aus eigener Initiative in die verfassungsmäßigen Zuständigkeiten des Kongresses eingegriffen, und sich unter zweifelhafter bis schlicht falscher Auslegung der Verfassung das Recht zugesprochen hat, selbst über seine Besetzung für den Fall zu bestimmen, …
  • Vielen Dank, Justice, aber ich habe die Entscheidung tatsächlich gelesen. Und es ist in Wahrheit alles sehr viel einfacher, als Sie es offenbar sehen, oder zumindest darzustellen versuchen. Die Verfassung bestimmt allein: - es gibt einen Obersten Gerichtshof; - dieser ist mit mindestens einem Vorsitzenden Richter besetzt; - ist er mit mehreren Richtern besetzt, entscheiden diese per Mehrheitsbeschluss, bei Stimmengleichstand gibt das Votum des Vorsitzenden den Ausschlag. Alles andere zu regeln o…
  • Antagonistische Sichtweisen? Nein, Justice, ich sage seit Anbeginn der Diskussion das gleiche: Der Oberste Gerichtshof hat ohne jeden Antrag einer Partei eine Bestimmung eines nicht verfahrensgegenständlichen Gesetzes für verfassungswidrig erklärt, und sich dabei hinsichtlich der Regelung seiner Organisation über seine Bindung an den Willen des Kongresses hinweggesetzt, und sich selbst die Kompetenz zuerkannt, über den Rahmen der Überprüfung der ihn betreffenden verfassungsmäßigen Garantien hina…
  • Wir drehen uns im Kreis, Justice, wie Sie ja sinngemäß auch bereits ganz richtig festgestellt haben. Sie verrennen sich in einem formalistischen und partikularistischen Kleinklein, aus welchem Sie eine Zuständigkeit des Obersten Gerichtshofes als "Supergesetzgeber" herauslesen wollen, der wann immer es ihm beliebt Passagen eines in einem Verfahren auch nur zitierten oder erwähnten Gesetz aufzuheben, und haben diese Sichtweise bereits dazu genutzt, dem Obersten Gerichtshof effektiv ein Mitsprache…
  • Ich danke Mr. Sandoval für seine Nachfrage an den ehrenwerten Justice, die inmitten dessen ganzer "Paragraphenreiterei" - die ich eigentlich vermeiden will - die für jedermann verständliche und relevante Frage noch einmal herausstellt: Seit wann ist der Oberste Gerichtshof ein Verfassungsorgan mit eigenem Willen, das auf eigene Initiative tätig wird? Darum geht es, und darauf liefert der ehrenwerte Justice leider keine Antwort, sondern versucht offenbar, die Bürger in diesem Land mittels "Fachch…
  • Die grundsätzlichen Kompetenzen des Obersten Gerichtshofes sind in der Verfassung festgelegt, und für den Gesetzgeber ganz so einfach also nicht auszuhebeln. Zudem geht es ja auch nicht um die Frage, ob der Oberste Gerichtshof die Kompetenz haben soll, einfache Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung zu überprüfen, sondern bloß darum, in welchen Fällen er dies tut. Hätte in einem Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof eine Partei gerügt, dieser sei nicht vorschriftsgemäß besetzt, weil …
  • Ich hatte zwar eigentlich versucht, diese Diskussion im Interesse ihrer Allgemeinverständlichkeit ohne einen "Zitierkritik" rechtlicher Normen zu führen, aber wenn Sie es so genau wissen wollen, Congressman. Art. V, Sec. 3, SSec. 2, der Verfassung besagt: "In jedem Fall soll der Oberste Gerichtshof nur auf Anrufung und nicht durch Eigeninitiative tätig werden." Was war vorliegend "der Fall", d. h., worüber zu befinden ist der Oberste Gerichtshof angerufen worden? Ob der frühere Präsident O'Neill…
  • Das hat Ihr Daddy schon gesagt, Mr. Baumgartner. Sie brauchen es nicht noch mal nachzuplappern.