Beiträge von Adrian Domingo

    Ich möchte dem geschätzten Kollegen allerdings vorschlagen, die im Rahmen der Senatsdebatte angenommene und dann dort verabschiedete Änderung der Bill hinsichtlich der Schaffung des Independent Experts Panel for Civil Rights in the Intelligence Community auch in seiner Fassung des Antrages zu übernehmen.

    Mr. Speaker,

    ich danke der Kollegin aus Assentia für diesen Hinweis und folge gerne ihrem Vorschlag. Ich bitte darum, die durch den Senat redigierte Section 4 entsprechend in der Beschlussfassung zu berücksichtigen.

    Handlung

    Erneuert den Antrag.

    Mister Speaker,

    I introduce the following Bill.

    H.R. 2024-042

    IN THE SENATE OF THE UNITED STATES

    November 16, 2024

    Mr. DOMINGO introduced the following Bill:

    A BILL

    to provide for the modernization of the Homeland Security.


    Be it enacted by the House of Representatives and the Senate and of the United States of Astor in Congress assembled:

    Section 1 - Short Title

    Dieses Bundesgesetz soll als "National and Homeland Security Act Reform Act“ zitiert werden.

    Section 2 - Revision of the National and Homeland Security Act

    Der National and Homeland Security Act vom 06. April 2017 ist aufgehoben und wird durch das folgende Bundesgesetz ersetzt, das hiermit in Kraft tritt:

    National and Homeland Security Act

    An Act to organize the Agencies and powers related to National and Homeland Security.

    Section 1 – Coordinating

    (1) Der Präsident und Oberbefehlshaber ist für die Koordinierung der Aufgaben zuständig, die die nationale Sicherheit, den Heimatschutz und die Katastrophenhilfe betreffen. Er soll dazu im Executive Office of the President of the United States ein National Security Council als Koordinierungs- und Beratungsgremium bilden. Dieses koordiniert die Zusammenarbeit der Bundesbehörden und die Zusammenarbeit des Bundes mit Behörden der Staaten, ihrer Untergliederungen sowie dem Ausland.

    (2) Die Bediensteten der National Security Council zugeordneten Bereiche bestellt der Präsident ohne Rat und Zustimmung des Senats, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt.

    Section 2 – National Intelligence and Intelligence Community

    (1) Die durch dieses Gesetz geschaffenen Nachrichtendienste der Vereinigten Staaten bilden die Intelligence Community unter Aufsicht des zuständigen Departments.

    (2) Innerhalb der Intelligence Community wird die Arbeit der beteiligten Behörden und ihre Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Behörden koordiniert.

    (3) Die Angelegenheiten der Nachrichtendienste unterliegen der Geheimhaltung, soweit nicht die zuständigen Amtsträger etwas anderes bestimmen. Die Bediensteten sind insoweit zur Verschwiegenheit verpflichtet. Über die Deklassifizierung von Angelegenheiten grundlegender Bedeutung kann nur der Präsident entscheiden. Die Geheimhaltung steht der Informationsweitergabe an andere Behörden und den Kongress nicht entgegen, wenn Vorkehrungen für ihre Wahrung getroffen werden.

    Section 3 – Domestic Intelligence

    (1) Die Funktionen des Inlandsgeheimdienstes werden durch die Abteilung Domestic Intelligence des Federal Bureau of Investigation wahrgenommen, die ein Teil der Intelligence Community ist.

    (2) Domestic Intelligence ist zuständig für inländische Spionageabwehr, die Sammlung und Auswertung von Informationen für Heimatschutz und Terrorabwehr sowie die Überwachung von damit zusammenhängenden Gefahren, insbesondere auch Terrorfinanzierung, Geldwäsche, Gefahrstoffe und Transportsicherheit.

    Section 4 – Foreign Intelligence

    (1) Der Auslandsgeheimdienst der Vereinigten Staaten ist die Central Intelligence Agency (CIA) als Teil der Intelligence Community.

    (2) Die CIA ist zuständig für die Sammlung und Auswertung von Informationen, die die äußere Sicherheit der Vereinigten Staaten und ihre Interessen im Ausland sowie die Außenpolitik betreffen. Sie ist auch zuständig für die Abwehr ausländischer Spionagetätigkeit und terroristischer Aktivitäten sowie Auslandsoperationen.

    (3) Die Leitung der CIA obliegt einem Director, den der Präsident mit Rat und Zustimmung des Senats ernennt. Der Präsident und der Secretary können weitere Bedienstete mit Leitungsaufgaben ernennen, die auch zum Teil Angehörige der Streitkräfte sein dürfen.

    Section 5 – Military Intelligence

    (1) Der Militärgeheimdienst der Vereinigten Staaten ist die Defense Intelligence Agency (DIA), die Teil der Streitkräfte, aber zugleich ein Teil der Intelligence Community ist.

    (2) Die DIA ist zuständig für die Sammlung und Auswertung aller Informationen, die die militärische Sicherheit der Vereinigten Staaten, die Sicherheit der Streitkräfte sowie die Tätigkeit fremder Militärkräfte betreffen. Er ist auch zuständig für raumbezogene Aufklärungstätigkeit, die Satellitenaufklärung und Cyber-Operationen sowie Aufklärung zur Unterstützung von Militäroperationen.

    (3) Die Leitung der DIA obliegt einem Commander, den der Präsident mit Rat und Zustimmung des Senats ernennt und der zu mindestens den Rang eines Major General innehat. Der Präsident oder der Secretary können weitere Bedienstete mit Leitungsaufgaben ernennen, die auch zum Teil Zivilisten sein dürfen.

    Section 6 – Disaster Relief

    (1) Das Office for Emergency Management and Response ist eine nachgeordnete Bundesbehörde, die für die Koordinierung der Katastrophenhilfe des Bundes, Prävention und Frühwarnung verantwortlich ist. Es verwaltet auch einen Fonds für Notfallhilfe und Entschädigung und die Programme des Zivilschutzes.

    (2) Eine Katastrophe ist jedes Ereignis, das Leib und Leben, Hab und Gut oder andere wesentliche Rechtsgüter einer großen Anzahl an Personen bedroht oder beschädigt. Der Präsident kann eine National Emergency erklären, wenn er darum ersucht wird oder die Katastrophe mehrere Bundesstaaten, das Ausland oder Zuständigkeiten und Interessen des Bundes betrifft.

    (3) Maßnahmen der Katastrophenhilfe sind Such- und Rettungsmaßnahmen, Versorgung und Betreuung, Aufrechterhaltung notwendiger Infrastruktur und Wiederaufbau.

    (4) Die Aufgaben des Office for Emergency Management and Response werden in Zusammenarbeit mit anderen Bundesbehörden, den staatlichen, lokalen und ausländischen Stellen erfüllt. Es werden hauptamtliche Kräfte eingesetzt, es können auch Soldaten zur Unterstützung abgeordnet werden und sollen auch ehrenamtliche Kräfte insbesondere durch Schulung, Ausrüstung und Kompensation des Verdienstausfalls gefördert und koordiniert werden. Es können auch private Organisationen einbezogen und gefördert werden.

    Section 7 - Public Health Security

    (1) Das Center for Disease Control and Health Emergency Prevention ist eine nachgeordnete Bundesbehörde, welche die Prävention und Bewältigung von Gesundheitsnotlagen verantwortet und Forschungen in diesem Bereich fördert oder durchführt.

    (2) Im Rahmen der Bewältigung von Katastrophenfällen im Bereich der Gesundheit arbeitet das Center for Disease Control and Health Emergency Prevention mit dem Office for Emergency Management and Response zusammen oder nimmt dessen Befugnisse selbst wahr, soweit es sich um eine reine Gesundheitsnotlage handelt.

    (3) Die Aufgaben des Center for Disease Control and Health Emergency Prevention werden in Zusammenarbeit mit anderen Bundesbehörden, den staatlichen, lokalen und ausländischen Stellen erfüllt. Es werden hauptamtliche Kräfte eingesetzt, es können auch Soldaten zur Unterstützung abgeordnet werden und sollen auch ehrenamtliche Kräfte insbesondere durch Schulung, Ausrüstung und Kompensation des Verdienstausfalls gefördert und koordiniert werden. Es können auch private Organisationen einbezogen und gefördert werden.

    Section 3 - Department of Homeland Security

    (1) Dem Department of Homeland Security wird die Aufsicht über die Intelligence Community insoweit übertragen, als nicht das National Security Council und sein Stab im Auftrag des Präsidenten unmittelbar verantwortlich sind. Darüber hinaus überwacht das Department of Homeland Security die zentralen Aufgaben der Nachrichtendienste, insbesondere die Kommunikationsüberwachung und Befragung von Terrorverdächtigen.

    (2) Dem Department of Homeland Security wird das Office for Emergency Management and Response unterstellt, wobei

    1. das Center for Disease Control and Health Emergency Prevention eine selbstständige Einrichtung wird; soweit es bisher Aufgaben der allgemeinen Gesundheitsvorsorge übernommen hat, sollen diese stattdessen dem Geschäftsbereich des für Gesundheit zuständigen Departments zugewiesen werden,

    2. das National Emergency Management Institute und das Office of Public Awareness and Civil Defense Training zu Einrichtungen des gesamten Departments werden sollen, deren Aufgabenbereich auf das gesamte Aufgabenfeld erweitert wird.

    (3) Auf das Department of Homeland Security wird die Homeland Security Division des Department of Justice über.

    (4) Keine Bestimmung dieses Gesetzes beschränkt

    1. die Befugnis des Präsidenten der Vereinigten Staaten, durch Executive Order,

    2. die Befugnisse der Behördenleitung oder einer übergeordneten Behörde nach dem Federal Administration Act und anderen Vorschriften, weitere oder andere Zuweisungen anzuordnen und organisatorische Festlegungen zu treffen.

    Section 4 - Coming-into force

    (1) Dieses Bundesgesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.

    (2) Die zuständigen Bundesbehörden sind ermächtigt, die im Zuge des Übergangs zu regelnden Angelegenheiten, insbesondere hinsichtlich des Personals und des Budgets vorzunehmen. Andere bundesrechtliche Vorschriften sollen als gegenstandslos angesehen werden, soweit sie dem mit diesem Gesetz verfolgten Zweck entgegenstehen.