Beiträge von Jill Valentine


    Federal Court of Appeals for the Western Circuit


    Office of The Hon. Jill Valentine, Ad-hoc-Judge
    - Laxton, 30 May 2017 -


    In dem Verfahren

    versus

    • David Clark, U.S. Representative from New Alcantara and Speaker of the United States House of Representatives;
    • Benjamin Kingston, U.S. Representative from Astoria State;
    • Colin Cambrel, U.S. Senator from Freeland


      - Appellees -

    Decided: 30 May 2017


    concerning the


    Motion for a Writ of Certiorari


    darauf gerichtet, das Urteil des Bundesdistriktgerichts für den Distrikt von Astoria State wie folgt abzuändern:

      Das Ergebnis der Abstimmung im Senat zum Geschäftsgang H.R.2017 - Citizenship Simplifying Fixing Bill wurde korrekt festgestellt

    ergeht folgende


    Court Order:

    :

      Der Antrag auf Erteilung eines Writ of Mandamus wird zurückgewiesen.

    So wurde es angeordnet.


    R E A S O N S :


    I.
    1. Der Berufungsführer hat die Berufung form- und fristgerecht vor dem zuständigen Berufungsgericht erhoben.
    2. Der Berufungsgegner hat seinerseits keine Gründe vorgetragen, die gegen die Zulässigkeit der Berufung sprechen.
    3. Die Entscheidung des Gerichts gegen die Zulassung der Berufung erfolgt aufgrund überkommener Grundsätze der albernosassonischen Rechtstradition, hier: Mootness of the Case


    II.
    1. Die Citizenship Simplifying Fixing Bill ist zwischenzeitlich mit Beschlüssen des Repräsentantenhauses vom 17. April 2017 und des Senats vom 19. April 2017 zweifelsfrei angenommen und von der Präsidentin der Vereinigten Staaten am 23. April 2017 unterzeichnet worden und mit deren Unterschrift in Kraft getreten.
    2. Die Frage, ob und wenn ja in welcher Form Stimmabgaben im Kongress der Vereinigten Staaten nachträglich noch verändert oder zurückgenommen werden können, hat der Kongress selbst für die Zukunft entschieden durch die Annahme des Clear Voting Rules Standing Rules Amendment durch das Repräsentantenhaus am 20. Mai 2017 und den Senat am 30. Mai 2017.
    3. Der dem angegriffenen Urteil des Bundesdisktriktgerichts für den Distrikt von Astoria State zugrunde liegende Sachverhalt bedarf somit keiner gerichtlichen Entscheidung mehr.
    4. Das Gericht hat im Geiste der astorischen Tradition der Judicial Self-Restraint bewusst die Befassungen des Kongresses mit sämtlichen Vorgängen in dieser Sache abgewartet, um anschließend beurteilen zu können, inwiefern es seines Tätigwerdens noch bedarf. Die Klärung von Streitfragen und Lösung von Konflikten im Wege der verfassungsgemäßen Prozesse der vom Volk und den Staaten bestellten legislativen und exekutiven Organe hat stets Vorrang vor gerichtlichen Entscheidungen der gleichen Sache. Eine Beeinflussung der Entscheidungsfindung der Mitglieder des Kongresses durch die Gerichtsbarkeit - etwa bereits durch die Entscheidung des Antrages auf Erteilung eines Writ of Certiorari - sollte dabei bewusst nach Möglichkeit vermieden werden.


    Laxton, 30 May 2017
    Jill Valentine
    Ad-hoc-Judge of the United States

    Vielen Dank, Judge Galindo.


    Handlung

    Nimmt ihren Platz ein.


    Counselors,


    das Gericht stellt zunächst fest, dass dieses Verfahren gemäß der albernosassonischen Rechtstradition nach dem Schema Berufungsführer gg. Berufungsgegner bezeichnet wird, mithin als

      Bowler v. Clark

    Weiter erhält hiermit zunächst der Berufungsgegner bzw. dessen Prozessbevollmächtigter Gelegenheit, schriftlich Gründe vorzutragen, die aus seiner Sicht gegen die Erteilung eines Writ of Certiorari an den Berufungsführer sprechen.


    Argumente gegen den Vortrag des Berufungsführers in der Sache können - wenn gewünscht - ebenfalls bereits schriftlich vorgebracht werden, über diese wird jedoch ggf. erst nach Erteilung des Writ of Certiorari an den Berufungsführer im mündlichen Verfahren entschieden werden.

    Ich schwöre, dass ich als gerechter Richter allezeit die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Astor getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde. So help me God.

    Your Honor,
    honorable Counselors,


    auf Grund einer Anordnung des Hohen Gerichts melde ich mich anwesend und bereit, den Fall als Ad-hoc-Richterin zu übernehmen.

    Your Honor,


    die Beweisaufnahme hat zweifelsfrei ergeben, dass der Kläger dem Beklagten die von ihm zu seiner Verteidigung vorgebrachten Tatsachen nicht widerlegen kann.


    Der Kläger hat aus freien Stücken einen Simulationsstrang geschaffen, in dessen Verlauf er auf sein Betreiben hin der stationären Behandlung in einer Krankenanstalt bedurfte. Niemand hat ihm diese Simulation aufgezwungen, er hat sie selbst initiiert. Möglicherweise wollte er dadurch eine neurologische Erkrankung als Erklärung für sein psychopathologisches Verhalten - verbale Aggression, Verbreiten von Verschwörungstheorien, akustisch unverständlich Ausdrucksweise usw. - in die Simulation einführen.


    Aber seine Motive sind letztlich auch irrelevant. Entscheidend sind die Freiwilligkeit und seine Eigeninitiative.


    Dem steht die Situation des Zeugen Clark gegenüber. Diesem wurde - ironischerweise gerade durch eine Side-ID des Klägers - die Simulation eines tätlichen Angriffs aufgezwungen. Unfreiwillig und unabgesprochen. Dennoch ist er darauf eingegangen und hat es zur realistischen Fortsetzung dieses Simulationsstranges sogar in Kauf genommen, seine Mitarbeit im Kongress dazu unterbrechen zu müssen.


    Es ist zu Gunsten des Klägers davon auszugehen, dass das eigentlich auch seine Absicht war. Denn wie die von ihm aufgerufenen Zeugen bestätigt haben, wurde er während seines stationären Spitalaufenthaltes außer angeblich in der State Assembly von Assentia bloß noch an zwei Orten gesehen: beim Bundeswahlamt als er sich als Wähler für die Wahl zum Repräsentantenhaus im Monat November 2014 registrierte und im Bundesregisteramt als er dort Neubürger begrüßte.


    Der stationäre Spitalaufenthalt des Klägers endete ausweislich der vorgelegten schriftlichen Beweise am 4. November 2014 um 19:36 Uhr. Die Frist zur Eintragung in das Wählerverzeichnis hingegen endete am 9. November 2014 um 11:30 Uhr. Hier mag, auch wenn die Eintragung des Klägers den Zeitstempel 4. November 2014, 12:25 Uhr trägt in der Tat eine von ihm vorgetragene zeitliche Überlappung der Ereignisse als Erklärung dienen können. Jedenfalls ist es absolut und problemlos möglich, dass der Kläger sich trotz seines stationären Spitalaufenthaltes in der Zeit vom 25. Oktober 2014, 17:15 Uhr bis 4. November 2014 19:36 Uhr zu irgendeiner beliebigen Zeit rechtzeitig bis zum 9. November 2014, 11:30 Uhr in das Wählerverzeichnis eingetragen hat.


    Unmöglich ist es hingegen, dass der Kläger an einer Abstimmung in der State Assembly von Assentia teilgenommen haben kann, die in der Zeit vom 30. Oktober 2014, 17:11 Uhr bis 3. November 2014, 17:11 Uhr stattgefunden hat. Denn dieser Zeitraum liegt vollständig innert der Spanne seines Spitalaufenthaltes. Den er, ich wiederhole mich, freiwillig herbeigeführt und dessen Folgen er auch sonst beachtet hat.


    Denn selbst die von ihm benannten Zeugen haben ihn innert dieser Zeit außer im Bundeswahlamt nur noch im Bundesregisteramt gesehen. Und auch dieses liegt - der im internationalen Vergleich wohl recht "besonderen" Trennung von Sim-on und Simoff wie sie in den Vereinigten Staaten traditionell praktiziert wird geschuldet - offensichtlich eher im Sim-off.


    Ich verweise dazu wiederum auf die Aussage des Zeugen Clark, der in den Vereinigten Staaten geboren ist, bei seiner Geburt die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten erworben und diese niemals verloren und/oder eine andere Staatsbürgerschaft besessen hat - dort aber dennoch einst die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten beantragt und erworben hat. Sein Zeugnis ist dabei exemplarisch, selbiges könnten von sich wahrheitsgemäß fast alle derzeit angemeldeten und aktiven Federal- und State-IDs aussagen.


    Dem Kläger war also sehr wohl bewusst, welche Grenzen realistischen Verhaltens in der Simulation sein selbst und freiwillig veranlasster Spitalaufenthalt im auferlegt und er hat sie auch eingehalten.


    Wie sehr er sich dessen bewusst war, das belegt auch der aus den als Beweismittel vorgelegten Protokollen vorgelegte Sim-off-Kommentar des angeblichen Mr. Timothy Ford zu seiner Stimmabgabe in der State Assembly. Ich zitiere:

      "Was tut man nicht allles gegen Schlechte Gesetze"

    Ihm war also selbst durchaus bewusst, dass dort Sim-on nicht Mr. Timothy Ford abstimmen konnte.


    Selbst sein eigener Anwalt bezeichnet ihn als "Sim-Schwein." Es läge mir fern, den Kläger selbst mit einem solchen Begriff zu belegen. Aber ich halte fest: So nennt man üblicherweise Leute, die gröblich gegen die elementaren Naturgesetze der mikronationalen Welt verstoßen und durch ihr Verhalten das in diesen simulierte Leben ad absurdum führen.


    Man darf diese Wortwahl des Anwaltes des Klägers also faktisch als spätes Geständnis werten. Als Geständnis, dass es Sim-on unmöglich der Kläger gewesen sein kann, der irgendwann innert des Zeitraumes vom 30. Oktober 2014, 17:11 Uhr bis 3. November 2014, 17:11 Uhr in der State Assembly von Assentia abgestimmt haben kann.


    Und ebenso als Geständnis, dass die vom klägerischen Anwalt ausgeführten Folgen einer Feststellung, dass der angebliche Timothy Ford der innert des Zeitraumes vom 30. Oktober 2014, 17:11 Uhr bis 3. November 2014, 17:11 Uhr in der State Assembly von Assentia abgestimmt haben soll nicht der Kläger gewesen sein kann, denklogisch falsch sind.


    Es ist richtig, dass in den Mikronationen ein vom realen Leben abweichendes Raum-Zeit-Kontinuum gilt. Manche Ereignisse finden an Orten und zu Zeiten statt, die nicht mit letzter Sicherheit zu spezifizieren sind. Manche nach realer Zeit gleichzeitige Ereignisse an bestimmbaren und unterschiedlichen Orten überlappen sich dergestalt, dass eine Person zeitgleich an mehreren Orten zugleich zu sein scheint.


    Aber dennoch gibt es auch im mikronationalen Raum-Zeit-Kontinuum bestimmte Absolute: Wer etwa an einem bestimmten Tag nachweislich verstorben ist, der kann etwa nicht später wieder erscheinen und sein Erscheinen auf einen Zeitpunkt vor seinem Tod zurückdatieren.


    Und wer sich selbst und freiwillig für einen bestimmten Zeitraum für handlungsunfähig erklärt bzw. als handlungsunfähig simuliert, der kann während dieses Zeitraumes nicht plötzlich irgendwo erscheinen und irgendwie tätig werden.


    Das weiß und versteht auch der Kläger, indem er grundsätzlich entsprechend gehandelt und sein Ausbrechen aus dieser Konsequenz selbst als "Stilbruch" kommentiert hat. Und das weiß und versteht auch der Anwalt des Klägers, indem er seinen Klienten in seinem Plädoyer dafür als "Sim-Schwein" tituliert hat.


    Wer auch immer am 31. Oktober 2014 um 19:22 Uhr - oder irgendwann zwischen dem 30. Oktober 2014, 17:11 Uhr und 3. November 2014, 17:11 Uhr - in der State Assembly von Assentia abgestimmt hat, es kann Sim-on nicht der Kläger gewesen sein.


    Die ganze Klage ist bereits denklogisch unsinnig, die vom Kläger vorgebrachten Argumente und benannten Zeugen belegen das erst recht und in seinem Plädoyer hat sogar sein Anwalt das eingeräumt. Sie ist entsprechend abzuweisen.


    Thank you.

    Your Honor,


    ich melde mich in dieser Sache als Prozessbevollmächtigte des Beklagten und übereiche - für die Wartezeit auf den Vertreter der Klägers ;) - schon einmal folgenden Schriftsatz nebst Vollmacht:

    Statement of Defense


    In dem Prozess Libertas ./. the President of the Senate benantragt der Beklagte, die Klage

      abzuweisen.

    Reasoning:


    Der Kläger war vor 10. Dezember 2014, 0 Uhr, gemäß Article I Section 4 Subsection 2 No. 1 Federal Election Act nicht zum Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten wählbar.


    Die Verfassung der Vereinigten Staaten trifft selbst keinerlei Bestimmungen, wer zum Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten wählbar ist. Somit wäre rein von Verfassungs wegen selbst ein ausländischer Staatsangehöriger wählbar, der sich noch niemals in seinem Leben in den Vereinigten Staaten aufgehalten hat und deren Staatsgebiet zwecks seiner Angelobung überhaupt erstmals betritt.


    Das kann nicht der Willen der Verfassung sein. Es liegt vielmehr auf der Hand, dass diese davon ausgeht, dass diese hinsichtlich des passiven Wahlrechts zum Amt des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten durch einfaches Gesetz ergänzt wird. Also durch einfaches Gesetz geregelt wird, wer - ob in einer regulären Wahl, oder einer Nachwahl - zum Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten wählbar ist.


    Eine solche Regelung hat der Gesetzgeber in Gestalt des Federal Election Act getroffen, welcher bestimmt, dass zum Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten wählbar ist, wer seit mindestens 28 Tagen die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten besitzt.


    Es ist schon denklogisch nicht haltbar anzunehmen, dass der Federal Election Act als notwendiges verfassungsergänzendes Gesetz hier differenzieren will, wer unter welchen Umständen - also entweder in einer regulären Wahl durch von den Bevölkerungen der Bundesstaaten bestimmten Wahlleute oder einer Nachwahl durch den Senat der Vereinigten Staaten - zum Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten wählbar ist.


    Denn egal durch welches Verfahren ein Vizepräsident der Vereinigten Staaten in sein Amt gewählt wird, seine Aufgaben, Rechte und Pflichten sind stets die gleichen. Es wäre denklogisch widersinnig anzunehmen, dass nur ein durch von den Bevölkerungen der Bundesstaaten bestimmte Wahlleute bestimmter Vizepräsident Staatsbürger der Vereinigten Staaten und das seit mindestens einem bestimmten Zeitraum sein muss, ein auf Vorschlag des Präsidenten der Vereinigten Staaten vom Senat nachgewählter Vizepräsident jedoch jede beliebige (unterstellt aber mindestens geschäftsfähige) Person sein könnte. Für eine solche Differenzierung bietet schon die Verfassung keinen vernünftigen Grund, und ein solcher lässt sich ebenso wenig aus dem Federal Election Act als verfassungsergänzendem Gesetz herleiten.


    Vielmehr bestimmen schon Article I Section 1 Subsection 1 und 2 Federal Election Act, dass dieses Gesetz für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen auf Bundesebene gilt, und dass dazu u. a. die Wahl des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten gehört. Damit stellt dieses Gesetz klar, dass es die notwendigen und in der Verfassung nicht enthaltenen Regelungen trifft, wer genau zum Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten wählbar ist. Der Kläger erfüllt diese Bedingungen erst seit dem 10. Dezember 2014, 0 Uhr.


    Zur Begründung einer Ausnahme von den Bestimmungen gemäß Article I Section 2 Subsection 2 No. 1 Federal Election Act kann er sich dabei aus zweierlei Gründen nicht auf frühere entsprechende Entscheidungen des Kongresspräsidiums berufen:


    Denn erstens ist dieses gemäß der Verfassung der Vereinigten Staaten gar nicht befugt, Recht zu schöpfen. Das können nur der Kongress als Ganzes durch den Beschluss von förmlichen Gesetzesvorschlägen, die Administration und ihr nachgeordnete Stellen im Rahmen der Gesetze durch Exekutivanordnungen sowie nach den Prinzipien des Gemeinen Rechts die Gerichte durch die Schaffung von Präzedenzfällen, soweit kein gesetzlich kodifiziertes Recht entgegensteht. Das Kongresspräsidium allein kann durch Entscheidungen zum Geschäftsgang keine Präzedenzfälle setzen, und der Kongress kann solche auch nicht konkludent bestätigen, indem er über einen rechtswidrige Beschlussvorschlag abstimmt. Nur der Kongress als Ganzes kann Recht setzen, indem er eine nach dem im Zeitpunkt der Abstimmung fömnlich zulässige Beschlussvorlage mit der erforderlichen Mehrheit annimmt, oder die Gerichte, indem sie eine Rechtsfrage entscheiden, die gesetzlich nicht kodifiziert ist.


    Und zweitens gibt es - auch gestützt auf das verfassungsrechtliche Prinzip der Gleichheit aller vor dem Gesetz - keine "Gleichheit im Unrecht." Selbst wenn 99 nach dem Gesetz nicht zum Amt des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten wählbare Personen dem Senat oder auch dem Volk zur Wahl gestellt wurden, kann die 100. nach dem Gesetz ebenso wenig wahlberechtigte und darum als Kandidat zurückgewiesene Person gestützt auf diese Vorgänge nicht verlangen, ebenso zur Wahl gestellt zu werden.


    Gemäß dem Gleichheitsgrundsatz darf niemandem verwehrt werden, was einem anderen gewährt wurde und das ihm gemäß dem Gesetz ebenso zusteht. Niemand kann gestützt auf dieses Prinzip jedoch verlangen, dass ihm gewährt wird, was ihm gemäß dem Gesetz nicht zusteht, nur weil es anderen, denen es ebenso nicht zustand, gewährt wurde. Denn dabei wird nicht zu seinen Ungunsten das Gesetz gebrochen, sondern wurde das Gesetz zu Gunsten anderer gebrochen. Das hebt das Gesetz jedoch nicht auf. Niemand hat Anspruch darauf, durch Unrecht begünstigt zu werden, weil zuvor bereits andere durch Unrecht begünstigt wurden.


    Der Beklagte hat mit seiner Entscheidung so gehandelt, wie Verfassung und Gesetze ihn alternativlos zu handeln verpflichten. Die Klage ist somit abzuweisen.



    Jill Valentine
    Attorney-at-Law

    POWER OF ATTORNEY


    Hiermit bevollmächtige ich


    Attorney-at-law Jill Valentine


    mich in der Angelegenheit


    Libertas vs. the President of the Senate


    in vollem Umfang rechtlich zu vertreten.



    Daryll K. Sanderson
    President of the Senate


    December 9th, 2014

    Petition for a Writ of Mandamus


    The Plaintiff:


    The Congress of the United States,
    represented by:


    - Rep. David Clark, Speaker of the House of Representatives and President of Congress
    - Sen. Daryll K. Sanderson, President of the Senate and Vice President of Congress


    The Defendant:


    The President of the United States, Mrs. Tünde Mária Varga


    Motion:


    Es wird beantragt, dem Kläger einen Writ of Mandamus zur Eröffnung des Hauptverfahrens über seine Klage zu erteilen, die darauf gerichtet ist festzustellen:

      Die von der Beklagten am 31. Dezember 2014 vorgenommene Ernennung des Mr. Martin Ford zum Acting Director of the United States of the Electoral Office ist rechtswidrig und nichtig wegen Verstoßes gegen Article I Section 3 Subsection 6 Federal Election Act.

    Venue:


    Kläger ist der Kongress der Vereinigten Staaten, Beklagte ist die Präsidentin der Vereinigten Staaten. Prozessgegenstand ist eine Rechtsfrage zwischen diesen einzelnen Organen der Vereinigten Staaten betreffend den Umfang ihrer Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten.


    Zuständig für solche Rechtsstreitigkeiten ist gemäß Chapter 2 Article I Section 2 Subsection 2 No. 1 Federal Judiciaiy Act in erster und letzter Instanz der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten.


    Wenngleich in öffentlicher Diskussion über die in dieser Sache bereits ergangene einstweilige Verfügung des Gerichts bereits moniert wurde, die zwischen den Parteien streitbefangene Zuständigkeit ergäbe sich nicht unmittelbar aus der Verfassung der Vereinigten Staaten, sondern mit dem Federal Election Act nur aus einem einfachen Gesetz und somit sei in erster Instanz ein Bundesdistriktgericht zuständig, so ist diese Theorie dennoch falsch.


    Die Verfassung weist dem OGH die erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit für Streitigkeiten zwischen einzelnen Organen und Körperschaften der Vereinigten Staaten hinsichtlich deren Kompetenzen und etwaiger Überschreitungen schlechthin zu. Nicht nur wenn die streitbefangenen Kompetenzen sich unmittelbar aus der Verfassung ergeben.


    Und selbst wenn dies so wäre, bedeutete das nur, dass der einfache Gesetzgeber solche Streitigkeiten in jedenfalls letzter Instanz keinem anderen von ihm errichteten Gericht zuweisen dürfte. In einer Erweiterung der Zuständigkeit des OGH auf die erst- und letztinstanzliche Entscheidung über Streitigkeiten zwischen einzelnen Organen und Körperschaften der Vereinigten Staaten hinsichtlich deren sich aus einfachen Gesetzen ergebenden Kompetenzen und etwaiger Überschreitungen wäre der einfache Gesetzgeber immer noch frei.


    Reasoning:


    Am 19. Dezember 2014 trat die Independent United States Electoral Office Bill gemäß Article III Section 7 Subsection 4 U.S. Constitution in Kraft, indem der Kongress mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen in beiden Kammern das am 7. Dezember 2014 von der Präsidentin eingelegte Veto gegen den erstmaligen Beschluss dieses Gesetzesvorschlages durch den Kongress vom 3. Dezember 2014 überstimmt hatte.


    Beweismittel:

    Nach der seither geltenden Rechtslage wird der Director of the Electoral Office jeweils mit der bedingten Mehrheit der abgegebenen Stimmen von beiden Kammern des Kongresses gewählt und der Gewählte vom Kongresspräsidium ernannt.


    Ist spätestens am siebenten Tag vor dem Beginn eines regulären Wahlmonats (jeder ungerade Monat eines Kalenderjahres) weder ein vom Kongress gewählter Director noch Deputy Director of the United States Electoral Office im Amt, so soll gemäß Article I Section 3 Subsection 6 Federal Election Act (in der seit 19. Dezember 2014 geltenden Fassung) der Präsident der Vereinigten Staaten im Einvernehmen mit dem Präsidium des Kongresses einen Acting Director of the United States Electoral Office ernennen.


    Gemäß Article I Section 3 Subsection 6 Federal Election Act soll der Präsident der Vereinigten Staaten im Einvernehmen mit dem Präsidium des Kongresses einen Acting Director of the United States Electoral Office ernennen, wenn das Amt des Director of the Electoral Office höchstens sieben Tage vor Beginn einer Wahlvorbereitung vakant ist.


    Dieser Umstand trat am 25. Dezember 2014 um 0 Uhr ein, da der Kongress bis zu diesem Zeitpunkt noch keinen Director oder Deputy Director of the United States Electoral Office gewählt hatte, im Monat Jänner 2015 jedoch reguläre bundesweite Wahlen stattzufinden haben.


    Die Präsidentin unterließ es dennoch, beim Kongresspräsidium um dessen Zustimmung zur Ernennung eines Acting Director of the United States Electoral Office nachzusuchen.


    Ab dem 28. Dezember 2014 begannen - auch in Reaktion auf die Untätigkeit der Präsidentin - Beratungen zwischen mehreren Mitgliedern des Kongresses darüber, der Präsidentin eine Kandidatin für das Amt des Director of the United States Electoral Office zu benennen, deren Ernennung das Kongresspräsidium zuzustimmen bereit war und die die Präsidentin nur noch hätte zu ernennen brauchen. Über diesen Vorgang war auch die Präsidentin informiert.


    Beweismittel:

      Zeugnis des Rep. David Clark, Speaker of the House of Representatives and President of Congress
      Zeugnis des Sen. Daryll K. Sanderson, President of the Senate and Vice President of Congress
      Zeugnis des Rep. Adam Denton
      Zeugnis der Sen. Natalie Holland

    Die Präsidentin ignorierte das Bemühen des Kongresspräsidiums sowie weiterer Kongressmitglieder um eine Lösung der Situation jedoch und ernannte erst am späten Nachmittag des 31. Dezembers 2014 ohne Zustimmung des Kongresspräsidiums Mr. Martin Ford zum Acting Director of the United States Electoral Office.


    Beweismittel:

    In ihrer rund sechseinhalb Stunden später beim Kongresspräsidium eingereichten State of the Union Address, die sie zudem am 1. Jänner 2015 um 0 Uhr über den ihrem Ehemann gehörden Fernsehsender "Varga TV" verbreiten ließ, geißelte die Präsidentin die am 19. Dezember 2014 in Kraft getretene Fassung des Federal Election Act als gescheitert und den Kongress als verwerflich untätig, während sie sich selbst für ihre vermeintliche "Rettungstat" der Ernennung eines Acting Director of the United States Electoral Office rühmte.


    Beweismittel:

    Selbst wenn das Gericht zu dem Ergebnis kommen sollte, dass die Ernennung eines Acting Director of the United States Electoral Office entgegen dem Wortlaut des Gesetzes trotzdem zulässig sein sollte, wenn weder wenigstens ein Mitglied des Kongresspräsidiums noch dessen geschäftsordnungsgemäßer Stellvertreter auf einen Vorschlag reagieret - hier war diese Bedingung nicht erfüllt.


    Ist am siebenten Tag vor dem Beginn eines regulären Wahlmonats weder ein Director noch ein Deputy Director of the United States Electoral Office im Amt, so ist es zunächst die Pflicht des Präsidenten, einen Acting Director of the United States Electoral Office auszuwählen und dem Kongresspräsidium vorzuschlagen. Das hat die Präsidentin wie dargelegt nicht getan.


    Obwohl es nicht einmal seine gesetzliche Pflicht ist, hat vorliegend das Kongresspräsidium die Initiative ergriffen und der Präsidentin eine Kandidatin benannt, deren Ernennung es zugestimmt hätte und die die Präsidentin nur noch hätte ernennen müssen. Die Präsidentin hat diese Handreichung über die gesetzliche Verpflichtung des Kongresspräsidiums hinaus ignoriert.


    Stattdessen hat sie "auf dem letzten Drücker" eine Ernennung ohne Zustimmung des Kongresspräsidiums vorgenommen, den Kongress und sein Präsidium anschließend öffentlich verleumdet und sich als vorgebliche "Retterin" vor dessen angeblicher Untätigkeit und Verantwortungslosigkeit geriert.


    Die Präsidentin hat sich nicht über den Wortlaut eines Gesetzes hinweggesetzt, um ein wichtiges Rechtsgut der Verfassung - freie, faire und termingerechte Wahlen - zu gewährleisten. Sie hat durch eigenes, absichtliches Verschulden eine Krise herbeigeführt, um diese dann scheinbar zu lösen und die Verantwortung einer anderen Staatsgewalt in die Schuhe zu schieben.


    Eine unter solchen Umständen vorgenommene Ernennung kann niemals rechtmäßig gewesen sein. Der Klage ist stattzugeben.



    Jill Valentine
    Attorney-at-Law

    Mr. Sandoval,


    Sie scheinen bei Ihrer Kritik mit Verlaub den Sinn und das Ziel eines Antrages auf eine einstweilige Verfügung aus den Augen zu verlieren.


    Mit diesem soll eine Angelegenheit schnell und vorübergehend geregelt werden, weil anderenfalls die plausible Gefahr besteht, das Rechte des Antragsstellers bei Antragsstellung noch abwendbaren akuten Schaden nehmen.


    Wenn der Antragssteller, der seiner Meinung sofortigen Rechtsschutzes bedarf erst einen Antrag auf Zulassung des Verfahrens in der Hauptsache zu stellen hätte, dann der Antragsgegner zum Zulassungsantrag Stellung nimmt, dann das Gericht den Antrag prüft, dann der Antragsgegner wenn der Antrag zugelassen wurde sich in der Sache äußert, dann das Gericht noch allfällige Rückfragen an eine oder beide der Parteien hat - dann braucht der Antragssteller möglicherweise bis höchstwahrscheinlich keine einstweilige Verfügung zum Schutz seiner Rechte mehr, weil der ihm drohende Schaden zwischenzeitlich längst eingetreten ist.


    Der OGH hat in seinem Beschluss ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Antragsgegnerin jederzeit zu diesem Stellung nehmen und damit eine Überprüfung veranlassen kann. Ebenso kann der OGH dem Antragssteller jederzeit eine Frist setzen, die Zulassung seines Antrages in der Hauptsache zu beantragen, wenn er den Verdacht einer Verschleppung des weiteren Verfahrens hegt.


    Aber bis dahin - nicht länger und nicht kürzer - gilt die auf Grund des vom OGH für zulässig, wahrheitsgemäß und logisch befundenen Vorbringens von diesem erlassene einstweilige Verfügung. Und nur unter dieser Voraussetzung nützt sie dem Antragssteller auch überhaupt. Wenn der OGH erst entschieden hätte, nachdem die Wahlen schon angelaufen wären, wäre es zu spät gewesen.

    Man kann sich aber auch anstellen.


    Schließlich muss sich auch der ein oder andere Österreicher anhören, dass er ein Schluchtenpinkler ist. ;)


    Ich meinte mit den "Piefkes" auch nicht pauschal alle Deutschen. Sondern nur solche ungebildeten und intoleranten Typen wie Ford, die noch nichts vom Konzept einer plurizentrischen Sprache gehört haben. ;)


    Was würde der eigentlich machen, wenn er Brite wäre und im TV täglich amerikanische Serien im Original zu sehen bekäme, ohne dass für ihn ungebräuchliche englische Vokabeln dort übersetzt worden wären? :kritischguck

    Leckt mich doch an einem Körperteil eurer Wahl ... :crazy


    Wenn ich irgendwo das Wort "Januar" lese, verstehe ich auch was gemeint ist. Obwohl ich es niemals benütze und es in meinem realen Leben nirgendwo vorkommt. Also werdet ihr Piefkes wohl auch das Wort "Jänner" verstehen können, oder?


    :sith

    Sonst hät's wohl nicht geklappt ;)


    Ich weiß nicht, welche Vorstellung von Anwälten dir irgendwelche Filme, Serien, die Boulevardpresse o. ä. eingepflanzt haben.


    Aber:


    Wenn in einem Rechtsstaat die Gegenseite im Recht ist und alles richtig macht, dann hat der fähigste Anwalt der Welt keine Chance.


    Die Kunst des guten Anwalts besteht gerade darin, Fehler der Gegenseite zu erkennen und im Interesse seines Klienten ausnützen zu können.

    Vielleicht liegt es auch einfach daran, dass du der einzige Anwalt neben Libertas bist. Und da der in der Regierung ist...


    Na und? Valentine hat eine 100%-ige Erfolgsquote. Sie hat selbst Testar frei bekommen, und wenn der auf sie gehört hätte, wäre er heute immer noch frei, anstatt voraussichtlich für den Rest seiner Tage hinter Gittern zu schmoren.


    Willst du dem Kongresspräsidium jetzt vorwerfen, dass dieses sich eine gute Anwältin nimmt und/oder dieser, dass sie ein lukratives Mandant annimmt? :D

    @Holland: Anwälte müssen Klagen nicht annehmen ;) Also fällt's auf dich zurück


    Hallo?!


    Wenn eine Anwältin einen Auftrag vom Kongresspräsidium der Vereinigten Staaten bekommt - was heißt, die gesetzlichen Vertreter eines Verfassungsorgans der Vereinigten Staaten vertrauen ihr fachlich und charakterlich - und sie deren Begehren zudem für begründet und darum aussichtsreich hält - warum sollte sie das ablehnen? Das ist für sie abseits aller Politik rein beruflich ein Riesenjackpot! =)