Your Honor,
die Beweisaufnahme hat zweifelsfrei ergeben, dass der Kläger dem Beklagten die von ihm zu seiner Verteidigung vorgebrachten Tatsachen nicht widerlegen kann.
Der Kläger hat aus freien Stücken einen Simulationsstrang geschaffen, in dessen Verlauf er auf sein Betreiben hin der stationären Behandlung in einer Krankenanstalt bedurfte. Niemand hat ihm diese Simulation aufgezwungen, er hat sie selbst initiiert. Möglicherweise wollte er dadurch eine neurologische Erkrankung als Erklärung für sein psychopathologisches Verhalten - verbale Aggression, Verbreiten von Verschwörungstheorien, akustisch unverständlich Ausdrucksweise usw. - in die Simulation einführen.
Aber seine Motive sind letztlich auch irrelevant. Entscheidend sind die Freiwilligkeit und seine Eigeninitiative.
Dem steht die Situation des Zeugen Clark gegenüber. Diesem wurde - ironischerweise gerade durch eine Side-ID des Klägers - die Simulation eines tätlichen Angriffs aufgezwungen. Unfreiwillig und unabgesprochen. Dennoch ist er darauf eingegangen und hat es zur realistischen Fortsetzung dieses Simulationsstranges sogar in Kauf genommen, seine Mitarbeit im Kongress dazu unterbrechen zu müssen.
Es ist zu Gunsten des Klägers davon auszugehen, dass das eigentlich auch seine Absicht war. Denn wie die von ihm aufgerufenen Zeugen bestätigt haben, wurde er während seines stationären Spitalaufenthaltes außer angeblich in der State Assembly von Assentia bloß noch an zwei Orten gesehen: beim Bundeswahlamt als er sich als Wähler für die Wahl zum Repräsentantenhaus im Monat November 2014 registrierte und im Bundesregisteramt als er dort Neubürger begrüßte.
Der stationäre Spitalaufenthalt des Klägers endete ausweislich der vorgelegten schriftlichen Beweise am 4. November 2014 um 19:36 Uhr. Die Frist zur Eintragung in das Wählerverzeichnis hingegen endete am 9. November 2014 um 11:30 Uhr. Hier mag, auch wenn die Eintragung des Klägers den Zeitstempel 4. November 2014, 12:25 Uhr trägt in der Tat eine von ihm vorgetragene zeitliche Überlappung der Ereignisse als Erklärung dienen können. Jedenfalls ist es absolut und problemlos möglich, dass der Kläger sich trotz seines stationären Spitalaufenthaltes in der Zeit vom 25. Oktober 2014, 17:15 Uhr bis 4. November 2014 19:36 Uhr zu irgendeiner beliebigen Zeit rechtzeitig bis zum 9. November 2014, 11:30 Uhr in das Wählerverzeichnis eingetragen hat.
Unmöglich ist es hingegen, dass der Kläger an einer Abstimmung in der State Assembly von Assentia teilgenommen haben kann, die in der Zeit vom 30. Oktober 2014, 17:11 Uhr bis 3. November 2014, 17:11 Uhr stattgefunden hat. Denn dieser Zeitraum liegt vollständig innert der Spanne seines Spitalaufenthaltes. Den er, ich wiederhole mich, freiwillig herbeigeführt und dessen Folgen er auch sonst beachtet hat.
Denn selbst die von ihm benannten Zeugen haben ihn innert dieser Zeit außer im Bundeswahlamt nur noch im Bundesregisteramt gesehen. Und auch dieses liegt - der im internationalen Vergleich wohl recht "besonderen" Trennung von Sim-on und Simoff wie sie in den Vereinigten Staaten traditionell praktiziert wird geschuldet - offensichtlich eher im Sim-off.
Ich verweise dazu wiederum auf die Aussage des Zeugen Clark, der in den Vereinigten Staaten geboren ist, bei seiner Geburt die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten erworben und diese niemals verloren und/oder eine andere Staatsbürgerschaft besessen hat - dort aber dennoch einst die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten beantragt und erworben hat. Sein Zeugnis ist dabei exemplarisch, selbiges könnten von sich wahrheitsgemäß fast alle derzeit angemeldeten und aktiven Federal- und State-IDs aussagen.
Dem Kläger war also sehr wohl bewusst, welche Grenzen realistischen Verhaltens in der Simulation sein selbst und freiwillig veranlasster Spitalaufenthalt im auferlegt und er hat sie auch eingehalten.
Wie sehr er sich dessen bewusst war, das belegt auch der aus den als Beweismittel vorgelegten Protokollen vorgelegte Sim-off-Kommentar des angeblichen Mr. Timothy Ford zu seiner Stimmabgabe in der State Assembly. Ich zitiere:
Ihm war also selbst durchaus bewusst, dass dort Sim-on nicht Mr. Timothy Ford abstimmen konnte.
Selbst sein eigener Anwalt bezeichnet ihn als "Sim-Schwein." Es läge mir fern, den Kläger selbst mit einem solchen Begriff zu belegen. Aber ich halte fest: So nennt man üblicherweise Leute, die gröblich gegen die elementaren Naturgesetze der mikronationalen Welt verstoßen und durch ihr Verhalten das in diesen simulierte Leben ad absurdum führen.
Man darf diese Wortwahl des Anwaltes des Klägers also faktisch als spätes Geständnis werten. Als Geständnis, dass es Sim-on unmöglich der Kläger gewesen sein kann, der irgendwann innert des Zeitraumes vom 30. Oktober 2014, 17:11 Uhr bis 3. November 2014, 17:11 Uhr in der State Assembly von Assentia abgestimmt haben kann.
Und ebenso als Geständnis, dass die vom klägerischen Anwalt ausgeführten Folgen einer Feststellung, dass der angebliche Timothy Ford der innert des Zeitraumes vom 30. Oktober 2014, 17:11 Uhr bis 3. November 2014, 17:11 Uhr in der State Assembly von Assentia abgestimmt haben soll nicht der Kläger gewesen sein kann, denklogisch falsch sind.
Es ist richtig, dass in den Mikronationen ein vom realen Leben abweichendes Raum-Zeit-Kontinuum gilt. Manche Ereignisse finden an Orten und zu Zeiten statt, die nicht mit letzter Sicherheit zu spezifizieren sind. Manche nach realer Zeit gleichzeitige Ereignisse an bestimmbaren und unterschiedlichen Orten überlappen sich dergestalt, dass eine Person zeitgleich an mehreren Orten zugleich zu sein scheint.
Aber dennoch gibt es auch im mikronationalen Raum-Zeit-Kontinuum bestimmte Absolute: Wer etwa an einem bestimmten Tag nachweislich verstorben ist, der kann etwa nicht später wieder erscheinen und sein Erscheinen auf einen Zeitpunkt vor seinem Tod zurückdatieren.
Und wer sich selbst und freiwillig für einen bestimmten Zeitraum für handlungsunfähig erklärt bzw. als handlungsunfähig simuliert, der kann während dieses Zeitraumes nicht plötzlich irgendwo erscheinen und irgendwie tätig werden.
Das weiß und versteht auch der Kläger, indem er grundsätzlich entsprechend gehandelt und sein Ausbrechen aus dieser Konsequenz selbst als "Stilbruch" kommentiert hat. Und das weiß und versteht auch der Anwalt des Klägers, indem er seinen Klienten in seinem Plädoyer dafür als "Sim-Schwein" tituliert hat.
Wer auch immer am 31. Oktober 2014 um 19:22 Uhr - oder irgendwann zwischen dem 30. Oktober 2014, 17:11 Uhr und 3. November 2014, 17:11 Uhr - in der State Assembly von Assentia abgestimmt hat, es kann Sim-on nicht der Kläger gewesen sein.
Die ganze Klage ist bereits denklogisch unsinnig, die vom Kläger vorgebrachten Argumente und benannten Zeugen belegen das erst recht und in seinem Plädoyer hat sogar sein Anwalt das eingeräumt. Sie ist entsprechend abzuweisen.
Thank you.