Mal zu einem ganz anderen "Wunsch:" Ich hätte gerne das aktuelle Passwort für die Case Files of the U.S. Solicitor General, das letzte mir bekannte Passwort muss anscheinend irgendwie verstellt worden sein?
Beiträge von Tash Baumgart
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Praktischerweise direkt bei mir.
Sie können auch beim FBI, den Marshals oder dem Justizministerium erstattet werden, aber sie landen zur Bearbeitung sowieso bei mir.
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Your Honor,
da die Verteidigung sich anscheinend außer Stande dazu sieht, teilt hiermit die Anklage dem Gericht mit, dass der Angeklagte am 11. Oktober 2013 verstorben ist, und beantragt entsprechend die Einstellung des Verfahrens.
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Mr. Parsons,
dann machen wir es eben so herum:
Wer, der Bund oder die Staatspolizei von Laurentiana, war nach dem am 25. und 26. Juli 2013 geltenden Recht ausschließlich für die Verfolgung Tätlicher Angriffe, von Körperverletzungen und Nötigungen zuständig? Und zwar nicht in Ihrer Fantasie, oder der des Angeklagten, sondern nach Art. VI, Sec. 5, SSec. 1, U.S. Constitution, in Verbindung mit dem Federal Penal Code?
Wer, der Bund oder die Staatspolizei von Laurentiana, war nach dem am 25. und 26. Juli 2013 geltenden Recht ausschließlich für die Verfolgung von Straftaten gegen die Bürgerrechte - wie z. B. die Nötigung von Demonstranten durch Gewalt, ihre Versammlung abzubrechen und ihre Meinungsäußerung einzustellen - zuständig? Und zwar auch nicht in Ihrer Fantasie, sondern nach Art. 2, Sec. 8, Federal Investigation Branch Act?
Welches nicht nur in Ihrer Fantasie existierende, sondern durch das Recht der Vereinigten Staaten geschützte Gut haben Sie mit Ihrem Angriff auf die FBI-Beamten vor welcher von diesen ausgehenden Gefahr genau geschützt? Und aus welcher nicht nur in ihrer Fantasie, sondern dem Recht der Vereinigten Staaten existierenden Norm ging hervor, dass Sie dafür zuständig oder sonst dazu befugt waren?
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Your Honor,
ich möchte zunächst folgende Aussage des Zeugen für die Geschworenen noch einmal ausdrücklich wiederholen:
"Habe ich irgendwo gesagt, Ihre Leute hätten irgendwen angegriffen?"
Mr. Parsons:
Welche "Gefahr" ging zum Zeitpunkt Ihres Eintreffens vor dem Gebäude der Church of Unitology von den FBI-Beamten - während diese dort Spuren gesichert haben - für wen genau aus?
Auf welche Rechtsgrundlage stützen Sie Ihre Befugnis, diese Gefahr abzuwehren?
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Mr. Parsons:
Wen haben die zum Zeitpunkt des Eintreffens der Laurentiana State Police vor dem Gebäude der Church of Unitology dort Spuren sichernden FBI-Beamten in dem Moment, als Sie diese mit Tränengas haben angreifen lassen, rechtswidrig angegriffen, oder ein von den Beamten ausgehender rechtswidriger Angriff auf wen stand in dem Moment, als Sie diese mit Tränengas angegriffen haben, unmittelbar bevor?
Ist es nicht richtig, dass der leitende FBI-Beamte vor Ort Ihnen für den Fall, dass Sie die Spurensicherungsarbeiten weiter beeinträchtigen sollten, lediglich den Ausspruch - noch nicht einmal den Vollzug in irgendeiner Form, bloß den Ausspruch! - eines Platzverweises angedroht hat?
Und dass Sie daraufhin die eigenmächtige Entwendung von Bundeseigentum - namentlich das Abschleppen der Dienstfahrzeuge des FBI - angedroht haben, sowie die Bundesbeamten ihrer Freiheit zu berauben, bei Notwehr gegen diese Taten selbst Gewalt anzuwenden, im gleichen Atemzug den Einsatz des Tränengases angeordnet, und diesen als "Kostprobe" dessen bezeichnet haben, wie weit Sie zu gehen bereit waren?
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Your Honor,
die Anklage weist bereits jetzt vorsorglich darauf hin, dass ihre Zeugenliste auf Grund unerreichbarer Abwesenheit ihrer weiteren Zeugen jedenfalls temporär erschöpft ist, und stellt es von daher dem Gericht anheim, zu verfügen, dass zunächst die Verteidigung mit ihrer Beweisführung beginnen möge.
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Your Honor,
die Anklage beantragt, den Antrag der Verteidigung auf Einstellung des Verfahrens
abzuweisen.
Bei vernünftiger Betrachtung der Sach- und Rechtslage - namentlich der Umstände des Lebens in den Vereinigten Staaten von Astor, der daraus folgenden typischen Dauer eines Verfahrens mit einer Reihe von Beweisanträgen beider Parteien, sowie der in sinnvollem Rahmen möglichen Komplexität der Gesetze - ist es als unausweichlich in Kauf zu nehmen, dass der explizit im Gesetz benannte Modus zur Auswahl einer Jury möglicherweise bereits vor Abschluss eines Verfahrens erschöpft ist.
Nähme man an, dass ein Verfahren einzustellen sei, sobald nach dem Wortlaut des Gesetzes allein kein Geschworener mehr bestellt werden kann, wäre es für jeden hinreichend dreisten Verteidiger ein Einfaches, ein Verfahren durch endlose Anträge und Beweisantritte so lange zu verschleppen, bis nach dem Gesetzestext kein Geschworener mehr nachrücken kann, und das Verfahren eingestellt werden müsste. Die Verfolgung von Straftaten, über die eine Jury zu urteilen hat, käme damit praktisch zum Erliegen.
Das Gericht hat dieses Dilemma mit seinem erläuterten Verfahren zur Bestimmung eines Ersatzgeschworenen rechtsfortbildend ganz im Sinne des Gesetzes aufgelöst.
Den bisherigen Geschworenen stehen zu ihrer Entscheidungsfindung auch nicht mehr Informationen zur Verfügung als dem nachbenannten Ersatzgeschworenen, da der vollständige bisherige Verfahrensgang aufgezeichnet ist, und Geschworene insbesondere keinerlei Fragen an Zeugen richten o. ä., sondern lediglich passiv die Vorträge und Beweisantritte der Parteien rezipieren.
Hilfsweise wird beantragt,
das Verfahren nur verbunden mit der ausdrücklichen Klarstellung einzustellen, dass dieses gescheiterte Verfahren nicht zu einem Strafklageverbrauch im Sinne von Art. I, Sec. 7, SSec. 2, U.S. Constitution, führt.
Es gehört zu den Kernaufgaben der Verteidigung, nicht der Anklage, zu jeder Zeit auf eine vorschriftsgemäße Besetzung des Gerichts zu achten.
Die Verteidigung hat von Anbeginn des Verfahrens versucht, dieses durch eine Reihe vom Gericht als unbegründet abgewiesener Anträge zu verschleppen, womit die Wahrscheinlichkeit des Ausfalls einzelner Geschworener in Folge Zeitablaufs erhöht wurde, sowie mittels ebenso unbegründeter Anträge Geschworene auszuschließen, womit sie im Erfolgsfall die Liste nach dem Wortlaut des Gesetzes zu bestellender Geschworener und Ersatzgeschworener verkürzt hätte.
Hierin zeigt sich in eklatanterweise eine von vornherein allzu offensichtlich auf reinen Missbrauch der Gesetze angelegte Strategie der Verteidigung, das Verfahren unter Verweis auf Formalia zum Platzen zu bringen, und ein Urteil in der Sache zu vermeiden.
Dafür kann nicht das Volk der Vereinigten Staaten in Haftung genommen werden, indem der Angeklagte als unbescholtener Mann nach Hause geht, weil die Verteidigung von Anfang an Recht und Gesetz dazu missbraucht hat, ein Urteil in der Sache durch unparteiische Geschworene zu verhindern.
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Your Honor,
die Anklage spielt dem Gericht nun die Aufzeichnungen zweier Telefongespräche zwischen dem Angeklagten und dem seinerzeitigen Präsidenten der Vereinigten Staaten, Mr. Robert O'Neill, vor.
Das erste Gespräch fand am 25. Juli 2013, zwischen 18:04 h und 18:43 h, via Mobilfunk statt:
Das zweite Gespräch fand am 26. Juli 2013, zwischen 10:34 h und 16:23 h, via Festnetz statt:
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Keine weiteren Fragen.
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Dr. McIntyre,
wie wirkt sog. "Tränengas", und welche Folgen kann sein Einsatz für die davon Betroffenen haben?
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Dr. MyIntyre,
besteht durch die Verletzungen, die ein Mensch erleiden kann, wenn der Wasserstrahl eines Feuerwehrschlauchs auf ihn gerichtet wird, die Gefahr bleibender gesundheitlicher Schäden - oder gar des Todes?
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Dr. McIntyre,
bitte beschreiben Sie die möglichen Verletzungen, die ein Mensch erleiden kann, wenn der Wasserstrahl eines Feuerwehrschlauchs auf ihn gerichtet wird.
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...
Folter? Was wissen denn Sie schon ...
Warten wir nur, bis wir Sie abgeholt haben! -
Dr. McIntyre,
bitte erläutern Sie den Geschworenen Ihre wissenschaftliche Qualifikation, Ihren beruflichen Werdegang, und Ihre derzeitige Stellung.
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Justice,
ich weise rein aus anwaltlicher Vorsorge darauf hin, dass die Oberste Richterin der Vereinigten Staaten sich bis einschließlich 29.09.2013 abwesend gemeldet hat, und sich somit erst am 30.09.2013 in die Verfahrensakten wird einarbeiten können, und bitte darum, diesen Umstand bei Festsetzung der angemessenen Frist für eine Wortmeldung entsprechend zu berücksichtigen.
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Die Anklage ruft als nächsten Zeugen Dr. John McIntyre, M.D., in den Zeugenstand.
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Your Honor,
die Anklage beantragt, den Antrag der Verteidigung abzulehnen.
Zuallererst vermag ich nicht zu erkennen, inwiefern der Beginn der Befragung eines Zeugen ein gegenüber dessen Aufruf und Vereidigung bereits separater Verfahrensschritt sein soll? Der Zeuge wurde fristgemäß aufgerufen und vereidigt, damit ein neuer Verfahrensschritt begonnen.
Dass dessen Abschluss seitens der Anklage schuldhaft verzögert wurde, wird der Verteidiger nicht nachweisen können, denn wenn er mitgedacht hätte, hätte er bemerkt, dass wegen angekündigter Abwesenheit des Gerichts in der Zeit vom 19. bis 22. September das Verfahren ohnehin keinen Fortgang finden, heißt z. B. keine weiteren aufgerufenen Zeugen vereidigt werden können. Insofern wird er jeden Nachweis schuldig bleiben, dass sich das Verfahren tatsächlich durch ein Verschulden der Anklage verzögert - denn wie will er nachweisen, dass die Vernehmung des Zeugen Herveaux bis zum Beginn Ihrer Abwesenheit schon abgeschlossen, und der nächste Zeuge aufgerufen und vereidigt gewesen wäre?
Zudem stellt sich auch die Frage, inwiefern das Verfahren eigentlich in ebenfalls angekündigter Abwesenheit des Angeklagten fortgesetzt werden kann? Auch hier wird der Verteidiger wiederum jeden Nachweis schuldig bleiben müssen, dass die Vernehmung des Zeugen Herveaux bis zum Beginn der Abwesenheit des Angeklagten bereits abgeschlossen gewesen wäre, sich also eine Verzögerung ergibt.
Und mit noch mehr Mitdenken hätte der Verteidiger auch bemerkt, dass die Bundesorgane sich derzeit erstens aus von den anwesenden und tätigen Amtsträgern nicht zu vertretenden Gründen in einer personell angespannten Situation befinden, während sie zweitens gerade einige Aufgaben von erheblicher Bedeutung - namentlich bundesweite Wahlen - zu erledigen haben. Nicht jeder hier genießt den Luxus, so wie er nur alle paar Tage mal hereinschauen zu müssen, ob er anderen angebliche Fristversäumnisse unter die Nase reiben kann.
Endlich sind die wiederholten Versuche der Verteidigung, hier unter denklogisch fehlerhaften Argumentationen eine Verletzung des Grundsatzes des zügigen Verfahrens zu erwirken, erst recht unglaubwürdig, betrachtet man sich einmal die von der Verteidigung eingereichte Liste von Zeugen und Beweismitteln, welche ungleich länger ist als jene der Anklage.
Nach alldem ist der Antrag zwingend abzuweisen, und der Verteidiger dringend zu ermahnen, weitere Verfahrensverschleppungen durch unsinnige und offensichtlich unbegründete Anträge zu unterlassen.