Diplomacy Bill

  • Madam Speaker,


    ich erbitte Aussprache und Abstimmung zum folgenden Entwurf eines Diplomacy Acts.


    Diplomacy Bill



    ARTICLE I. FUNDAMENTALS AND DEFINITIONS



    Sec. 1 - Definition of Terms
    Im Sinne dieses Gesetzes gilt als
    1. Botschafter jede Person, die von einem ausländischen Staat gemäß dessen Recht und Gesetz und mit Beglaubigungsurkunde seines Staatsoberhauptes als Botschafter in die Vereinigten Staaten entsandt und als solcher vom Präsidenten der Vereinigten Staaten akkreditiert worden ist;
    2. Staatsgast jede Person aus einem ausländischen Staat, die in ihrem Herkunftsland Staatsoberhaupt, Regierungsmitglied oder Mitglied eines Parlaments ist, auch ohne seitens der Vereinigten Staaten gesondert akkreditiert worden zu sein;
    3. United States Ambassador jede Person, die solcher vom Präsidenten der Vereinigten Staaten ernannt und vereidigt wurde. U.S. Ambassador sind in ihrer Botschafterfunktion den Weisungen des Department of State unterworfen. Sie gelten formalrechtlich als Vertreter des Präsidenten der Vereinigten Staaten beim Staatsoberhaupt des Empfangsstaates;
    4. United States Ambassador-at-Large jede Person, die die Vereinigten Staaten in mehr als einem Empfangsstaat vertritt. Für sie finden die Bestimmungen über Ambassadors Anwendung;
    5. United States Delegate jede Person, die als Vertreter der Vereinigten Staaen bei einer internationalen Organisation, in der sie Mitglied sind, vom Präsidenten der Vereinigten Staaten ernannt wurde. Für sie finden, soweit nicht anders bestimmt, die Bestimmungen über Ambassadors Anwendung.
    6. United States Minister Resident jede Person, die als solcher vom Department of State entsandt wurde. Sie gelten formalrechtlich als Vertreter eines Ambassadors im Empfangsstaat, wenn ein solcher nicht entsandt wurde oder abwesend ist. Für die Aufsicht über die Minister Residents ist der Secretary of State oder ein von ihm benannter Angehöriger des Department of State verantwortlich.


    Sec. 2 - Diplomatic Immunity
    (1) Diplomatische Immunität im Gebiet der Vereinigten Staaten genießen
    1. Staaten. Für Hoheitsakte ihrer diplomatischen Vertretungen besteht vollständige diplomatische Immunität;
    2. Staatsgäste. Sie sind bei Reisen in den Vereinigten Staaten sakrosankt;
    3. Botschafter für ihre amtlichen und privaten Handlungen.
    (2) Gebäude und Fahrzeuge einer diplomatischen Vertretung sind sakrosankt. Ihre Sakrosanz darf ohne Zustimmung des Botschafters nur verletzt werden, um Menschenleben im Falle eines Unglücks zu retten.
    (3) Diplomatische Immunität genießende Institutionen werden seitens der Vereinigten Staaten juristisch nicht belangt, sondern unterliegen dem Recht und Gesetz des Sendestaates.


    Sec. 3 - Restrictions of Diplomatic Immunity
    (1) Eine Verletzung der Rechtsordnung der Vereinigten Staaten durch einen Staatsgast oder Botschafter ist rechtswidrig. Das Department of State hat im Falle einer Verletzung der Rechtsordnung der Vereinigten Staaten das Recht,
    1. Staatsgäste zur „Persona non grata“ zu erklären und zum Verlassen der Vereinigten Staaten aufzufordern;
    2. Botschafter zur „Persona non grata“ zu erklären und beim Sendestaat ihre Abberufung zu verlangen.
    (2) Die Rechtsordnung der Vereinigten Staaten im Sinne dieses Gesetzes umfasst die Rechtsordnungen des Bundes und der Bundesstaaten.
    (3) Der Secretary of State hat das Recht, die diplomatische Immunität eines Gebäudes einer diplomatischen Vertretung auf Ersuchen eines Gerichtes für zwölf Stunden eingeschränkt aufzuheben, um flüchtige Kriminalverbrecher zu verfolgen. Die eingeschränkte Aufhebung der diplomatischen Immunität erlaubt keine Durchsuchungen und keine Beschlagnahmungen irgendeiner Art, keine Festnahme von Personen mit Ausnahme des Verfolgten, keine Zeugenbefragungen ohne Zustimmung des Botschafters und keine sonstigen Maßnahmen, die über das Ergreifen der Verfolgten hinausgehen.
    (4) Eine Beleidigung oder Herabwürdigung von Verfassungsorganen oder von Mitgliedern von Verfassungsorganen der Vereinigten Staaten oder der Bundesstaaten kann eine Verletzung der Rechtsordnung der Vereinigten Staaten im Sinne dieses Gesetzes darstellen, wenn dies vom Secretary of State festgestellt wird.


    Sec. 4 - Diplomatic Corps
    (1) Das Diplomatic Corps besteht aus den akkreditierten Botschaftern anderer Staaten in den Vereinigten Staaten. Das Diplomatic Corps kann einen Doyen als offiziellen Vertreter erwählen.
    (2) Der Secretary of State ist Vertreter der Vereinigten Staaten im Diplomatic Corps. Bei der Wahl eines Doyens enthält der Secretary of State sich der Stimme.


    Sec. 5 - United States Foreign Service
    (1) Der Foreign Service besteht aus
    1. dem Secretary of State, der den Foreign Service leitet,
    2. den Ambassadors,
    3. den Delegierten bei internationalen Organisationenen, in denen die Vereinigten Staaten Mitglied sind,
    4. den Minister Residents.
    (2) Der Präsident der Vereinigten Staaten kann an den Sitzungen des Foreign Service teilnehmen.
    (3) Der Secretary of State kann weitere Mitglieder des Foreign Service berufen.



    ARTICLE II. UNITED STATES FOREIGN SERVICE



    Sec. 1 - Responsibilities
    (1) Ambassadors repräsentieren die Vereinigten Staaten als Nation. Ihr Ansehen zu mehren, ist oberste Pflicht eines jeden Ambassador.
    (2) Die Informationspflichten eines Ambassadors umfassen die Information des Empfangsstaates über
    1. Ergebnisse der Präsidentschafts-, Repräsentantenhaus- und Senatswahlen,
    2. personelle Veränderungen in den Ämtern des Präsidenten der Vereinigten Staaten, des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten und des Secretary of State,
    3. militärische Einsätze der Streitkräfte der Vereinigten Staaten.
    Die Ambassadors informieren darüber hinaus über Neuigkeiten, deren Weiterleitung vom Secretary of State angewiesen wurde.
    (3) Weitere Berichtspflichten der Ambassadors sowie Regelungen zur Autorisierung von Stellungnahmen können vom Secretary of State bestimmt werden.
    (4) Der Nachweis der Weiterleitung ist durch die Ambassadors unaufgefordert zu erbringen.
    (5) Die Berichtspflichten eines Ambasadors gegenüber dem Departmenf of State umfassen die
    1. Ergebnisse von Wahlen zum Staatsoberhaupt und zum Parlament im Empfangsstaat,
    2. Ernennung und Entlassung von Regierungschefs und Außenministern Empfangsstaat,
    3. militärischen Operationen des Empfangsstaates,
    4. Ereignisse von besonderer Wichtigkeit.
    Die Berichte werden, sofern nicht vom Secretary of State anders angewiesen, im Foreign Service erstattet.
    (6) Ist eine Botschaft der Vereinigten Staaten nicht mit einem Botschafter besetzt, gehen die Informationspflichten auf den Minister Resident über. Für Minister Residents besteht keine Nachweis- oder Berichtspflicht.


    Sec. 2 - Special Responsibilities of Delegates
    (1) Die Berichtspflichten eines Delegates gegenüber dem Departmenf of State umfassen die Information über
    1. von anderen Staaten eingebrachte Anträge,
    2. Kandidaturen für Ämter,
    3. die Ergebnisse von Abstimmungen und Wahlen,
    4. Ereignisse von besonderer Wichtigkeit.
    (2) Bringt ein ausländischer Staat einen Antrag in die Organisation ein, schlägt der zuständige Delegate dem Secretary of State mit einem Bericht darüber zugleich eine Haltung der Vereinigten Staaten zum Antrag vor.



    ARTICLE III. DIPLOMATIC RELATIONS



    Sec. 1 - Principles of Foreign Relations
    (1) Die Vereinigten Staaten sind um freundlichen und friedlichen Umgang mit allen Nationen bemüht, sofern diese sich ebenfalls dazu bereit zeigen. Vorrang in den diplomatischen Beziehungen genießen alliierte Staaten und solche, mit denen ein Botschafteraustausch stattfindet.
    (2) Die Vereinigten Staaten respektieren die Souveränität ausländischer Staaten.
    (3) Mit Staaten, in denen die Menschenrechte nach der Universal Declaration of Human Rights systematisch verletzt werden, schließen die Vereinigten Staaten keine Allianzen. Ziel der Politik der Vereinigten Staaten ist es, aktiv zu einer Verbesserung der Situation beizutragen.


    Sec. 2 - Recognition of Foreign States
    (1) Der Präsident der Vereinigten Staaten erklärt formell die Anerkennung von ausländischen Staaten als souverän.
    (2) Die Vereinigten Staaten erkennen ausländische Staaten gemäß den geltenden internationalen Übereinkünften, bei denen die Vereinigten Staaten Vertragspartner sind, als souverän an.

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