Federal Institutions Police Act - Fassung vom 24.09.2015

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    Official Document -Attested Copy



    FEDERAL INSTITUTIONS POLICE ACT


    Inkraftgetreten am:


    16.04.2009
    Unterschrieben durch President Charlotte McGarry


    Geändert am:


    [12.05.2010
    Armed Forces Jurisdiction Abrogation Act


    Federal Institutions' Police Act


    Article I: Fundamentals


    Section 1: Area of Application and short title
    (a) Dieses Gesetz trifft die notwendigen Regelungen für besondere Polizeibehörden, welche bestimmten Behörden der Vereinigten Staaten untergeordnet sind.
    (b) Es soll als „Institutions’ Police Act“ zitiert werden.


    Section 2: Members of the Institutions’ Polices
    (a) Angehörige einer besonderen Bundespolizeibehörde sind ordentliche Bundesagenten und führen den Titel eines United States Special Agent.
    (b) Die Ausbildung von Angehörigen einer besonderen Bundespolizeibehörde erfolg an der FBI Academy durch das FBI.



    Article II: United States Capitol Police


    Section 1: Fundamentals
    (a) Die United States Capitol Police (USCP) sorgt für die Sicherheit des United States Congress sowohl im Kapitol in Astoria City als auch in sämtlichen anderen Staaten und Territorien der Vereinigten Staaten.
    (b) Der ausschließliche Zuständigkeitsbereich der USCP umfasst sämtliche Einrichtungen, Anlagen und Gebiete des Kongresses der Vereinigten Staaten. Insbesondere umfassen diese Gebiete: Das Kapitol, die Library of Congress, die durch Mitglieder oder Angestellte des Kongresses genutzten Bürogebäude, die zugehörigen Parks und die in diesem Gebiet befindlichen Straßen.
    (c) Die Zuständigkeit der USCP erstreckt sich ebenfalls auf die Gebiete in der Umgebung der in Subsection (b) genannten Gebiete und Einrichtungen, in diesem Falle jedoch unbeschadet der Zuständigkeit anderer städtischer, staatlicher oder bundesstaatlicher Polizeibehörden.


    Section 2: Jurisdictions of the United States Capitol Police
    (a) Die USCP nimmt die Aufgaben einer ordentlichen Polizeibehörde in den in den Subsections (b) und (c) Section 1 dieses Artikels genannten Gebieten wahr.
    (b) Der USCP besorgt den Schutz und Gewährleistet die Sicherheit der Mitglieder und der Angestellten des Kongresses.
    (c) Aufgaben der USCP sind insbesondere:
    1. die Gewährleistung der Sicherheit des Kapitols und sämtlicher weiterer zum Kongress gehörender Einrichtungen, Anlagen und Gebiete gem. Section 1 Subsections (b) und (c).
    2. die Verhinderung, Aufspürung und Ermittlung von Straftaten in ihrem Zuständigkeitsbereich
    3. der Schutz von Mitgliedern und Angestellten des Kongresses und deren Familien und Angehörigen im gesamten Gebiet der Vereinigten Staaten


    Section 3: Organisation
    (1) Die USCP untersteht dem Kongresspräsidium.
    (2) Das Kongresspräsidium beruft und entlässt einen Chief of Police, welcher die United States Capitol Police leitet. Er führt die täglichen Geschäfte der USCP.
    (3) Das Kongresspräsidium erlässt die weiteren Regelungen für die Festlegung der Untergliederung der USCP, die genaue Organisation des USCP und sämtliche, die Beamten und Mitarbeiter der USCP betreffenden Angelegenheiten.



    Article III: Supreme Court of the United States Police


    Section 1: Fundamentals
    (a) Die Supreme Court of the United States Police (SCOTUS Police) sorgt für die Sicherheit des Supreme Court of the United States sowohl im Supreme Court Building in Astoria City als auch in sämtlichen anderen Staaten und Territorien der Vereinigten Staaten.


    Section 2: Jurisdictions of the Supreme Court of the United States Police
    (a) Der ausschließliche Zuständigkeitsbereich der SCOTUS Police umfasst das Supreme Court Building und den Supreme Court Building Park, der das Gebäude umgibt.
    (b) Die SCOTUS Police nimmt die Aufgaben einer ordentlichen Polizeibehörde in den in der Subsection (a) genannten Gebieten wahr, sorgt für die Sicherheit der Personen, welche sich in diesem Gebiet aufhalten, unterbindet Straftaten und ermittelt Straftäter.
    (c) Sie besorgt den Schutz und gewährleistet die Sicherheit der Richter und der Angestellten des Supreme Court und deren Familien im gesamten Gebiet der Vereinigten Staaten.


    Section 3: Organisation
    (1) Die SCOTUS Police untersteht dem Chief Justice of the United States.
    (2) Der Chief Justice beruft und entlässt einen Chief of Police, welcher die SCOTUS Police leitet. Er führt die täglichen Geschäfte der SCOTUS Police.
    (3) Der Chief Justice erlässt die weiteren Regelungen für die Festlegung der Untergliederung der SCOTUS Police, die genaue Organisation der SCOTUS Police und sämtliche, die Beamten und Mitarbeiter der SCOUTS Police betreffenden Angelegenheiten.



    Article IV: Federal Reserve Bank Police


    Section 1: Fundamentals
    (a) Die Federal Reserve Bank Police (FRBP) sorgt für die Sicherheit der Federal Reserve Bank sowohl im Federal Reserve Bank Building in Astoria City als auch in sämtlichen anderen Staaten und Territorien der Vereinigten Staaten.


    Section 2: Jurisdictions of the Federal Reserve Bank Police
    (a) Der ausschließliche Zuständigkeitsbereich der FRBP umfasst das Federal Reserve Bank Building und das der Federal Reserve Bank umgebende Gelände, welches der Federal Reserve Bank gehört.
    (b) Die FRBP nimmt die Aufgaben einer ordentlichen Polizeibehörde in den in der Subsection (a) genannten Gebieten wahr, sorgt für die Sicherheit der Personen, welche sich in diesem Gebiet aufhalten, unterbindet Straftaten und ermittelt Straftäter.
    (c) Sie besorgt den Schutz und gewährleistet die Sicherheit des Direktors und der Angestellten der Federal Reserve Bank und deren Familien im gesamten Gebiet der Vereinigten Staaten.


    Section 3: Organisation
    (1) Die FRBP untersteht dem Director of the Federal Reserve Bank.
    (2) Der Director beruft und entlässt einen Chief of Police, welcher die FRBP leitet. Er führt die täglichen Geschäfte der FRBP.
    (3) Der Director erlässt die weiteren Regelungen für die Festlegung der Untergliederung der FRBP, die genaue Organisation der FRBP und sämtliche, die Beamten und Mitarbeiter der FRBP betreffenden Angelegenheiten.


    Article V - Military Police


    Section 1: Fundamentals
    (a) Die Military Police (MP) sorgt für die Sicherheit aller militärischen und zivilen Anlagen der Streitkräfte der Vereinigten Staaten.


    Section 2: Jurisdiction of the Military Police
    (a) Der ausschließliche Zuständigkeitsbereich der MP umfasst alle nach Gesetz oder Verordnung den Streitkräften der Vereinigten Staaten zugewiesenen Anlagen, einschließlich der diesen Anlagen zugehörigen militärischen Sperrgebiete.
    (b) Die MP nimmt die Aufgaben einer ordentlichen Polizeibehörde in den in der Subsection (a) genannten Gebieten wahr, sorgt für die Sicherheit der Personen, welche sich in diesem Gebiet aufhalten, unterbindet Straftaten und ermittelt Straftäter. Insbesondere ist die MP ausschließlich für die Überwachung von Kriegsgefangenen und für den Betrieb militärischer Gefängnisse, für die Verkehrsregelung auf den in der Subsection (a) genannten Gebieten sowie für die Suche nach Fahnenflüchtigen zuständig.
    (c) Die MP besorgt den Schutz und gewährleistet die Sicherheit der Angehörigen sowie der zivilen Angestellten der Streitkräfte im gesamten Gebiet der Vereinigten Staaten.


    Section 3: Organisation
    (1) Die MP untersteht dem Chairman of the Joint Chiefs of Staff.
    (2) Der Chairman beruft und entlässt einen Angehörgen der Streitkräfte, der mindestens im Rang eines Brigadier General dient, einen Chief of the Military Police. Der Chief of the Military Police führt die täglichen Geschäfte der MP.
    (3) Der Chairman of the Joint Chiefs of Staff erlässt im Einvernehmen mit den anderen Joint Chiefs of Staff die weiteren Regelungen für die Festlegung der Untergliederung der MP, die genaue Organisation der MP und sämtliche, die Beamten und Mitarbeiter der MP betreffenden Angelegenheiten.



    Article VI: Final provisions


    Section 1: Exclusion
    Die Zuständigkeit anderer Polizeibehörden ist ungeachtet ihrer Aufgaben und Zuständigkeiten in den Bereichen, in welchen Polizeibehörden nach diesem Gesetz die ausschließliche Zuständigkeit zukommt, ausgeschlossen.


    Section 2: Coming into force
    Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

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