Jetzt wird's wieder juristisch: Interlokales Privatrecht

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 1.231 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Eugene Monroe.

  • Wieder mal etwas, das zur Vorbereitung der WiSim und zur Verbesserung des Gerichtswesens hier dienen soll. Es geht um das interlokale Privatrecht, d.h. die Frage, welches Staatsrecht anwendbar sein soll, wenn es Fälle gibt, die in mehreren Staaten spielen.
    Das Ganze ist im Wesentlichen dem deutschen internationalen Privatrecht entlehnt, d.h. dem Recht, das für Deutschland regelt, welches Recht anwendbar sein soll, wenn in einem Zivilrechtsfall das Ausland berührt ist. IM Wesentlichen habe ich das deutsche IPR per Copy&Paste übernommen und darin Passagen, die auf eine MN nun gar nicht passen, gestrichen oder geändert. An einigen Stellen habe ich aber noch Dinge, die ein bisschen tiefer gehen, stehen gelassen, daher sind durchaus noch Stellen vorhanden, wo es juristisch ein bisschen häärter zur Sache geht. Wenn man die für entberhlich hält, kann man das sicher noch streichen.
    Wie üblich bei mikronationalem Recht, das aus dem RL geklaut wurde, gilt auch hier: Die meisten dieser Vorschriften werden sicher nie relevant werden. Es kann aber nicht schaden, welche zu haben, für den Fall, dass sie doch mal gebraucht werden.


  • Ich persönlich finde es zwar wichtig, das auch solche Dinge geregelt werden, aber das ganze ist mir persönlich zu sehr an der Wirklichkeit vorbei geregelt. Ich glaube auch kaum, dass ein normaler Bürger soviel gedrexelte Juristerei nachvollzieht. Ich persönlich tue das nicht. ;)

  • Kann das alles nicht ein bißchen zusammengefasst werden? Dieser Gesetzestext scheint gegenüber allen anderen Gesetzen in Astor etwas aus der Rolle zu fallen. Man sollte sich auf wesentliche Elemente konzentrieren und der Rest sollte der richterlichen Auslegung überlassen werden.

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