More Time before Elections Amendment

  • Madam President,
    ich bringe folgenden Gesetzentwurf ein und erbitte eine Aussprache und anschließende Abstimmung.


    More Time before Elections Amendment


    Section 1
    Art. I Sec. 6 Ssec. 3 & 4 des Federal Election Act werden wie folgt neugefasst:

      "(3) Wahlen gemäß dieser Section beginnen am ersten Dienstag nach dem 14. Tag des Wahlmonats und enden am darauf folgenden Sonntag. Nachwahlen und Stichwahlen nach diesem Gesetz können auch an anderen Tagen enden.
      (4) Wahlen nach dieser Section sind spätestens am ersten Tag des Wahlmonats öffentlich anzukündigen."

    Section 2
    Art. II Sec. 1 des Federal Election Act wird wie folgt neugefasst:

      "(1) Ein gemeinsamer Wahlvorschlag (Ticket) für das Amt des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten ist spätestens am zweiten Sonntag des Wahlmonats öffentlich an dem von der zuständigen Behörde dafür vorgesehenen Ort durch einen der beiden Kandidaten einzureichen.
      (2) Tritt ein Präsidentschaftskandidat vor Beginn der Wahl von seiner Kandidatur zurück oder verliert er das passive Wahlrecht, so soll der Wahlvorschlag ungültig sein.
      (3) Tritt ein Vizepräsidentschaftskandidat bis zum Sonntag vor Beginn der Wahl von seiner Kandidatur zurück oder verliert das passive Wahlrecht, so soll der Präsidentschaftskandidat die Möglichkeit haben, bis zum Ablauf des Tages vor dem Beginn der Wahl öffentlich einen Ersatz für den zurückgetretenen Kandidaten zu benennen. Tritt ein Vizepräsidentschaftskandidat erst nach dem Sonntag vor Beginn der Wahl zurück oder verliert das passive Wahlrecht, so soll der Wahlvorschlag dennoch gültig bleiben und im Falle der Wahl das Amt des Vizepräsidenten gemäß dem II. Zusatz zur Verfassung besetzt werden."

    Section 3
    Art. III Sec. 2 Ssec. 1 des Federal Election Act wird wie folgt neugefasst:

      "Wahlvorschläge zur Wahl des Repräsentantenhauses sind der die Wahl durchführenden Behörde spätestens am zweiten Sonntag des Wahlmonats in Form nummerierter Listen an dem von dieser zuvor dafür bestimmten Ort öffentlich bekanntzugeben."

    Section 4
    Art. IV Sec. 1 Ssec. 1 des Federal Election Act wird wie folgt neugefasst:

      "Kandidaturen für das Amt eines Senators werden spätestens am zweiten Sonntag des Wahlmonats öffentlich an dem von der zuständigen Behörde dafür vorgesehenen Ort bekannt gegeben."

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