P. 2011-055 Writ of Organisation - Cunningham 04/2011

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  • Honorable Representatives:



    Stimmen Sie dem anliegenden Entwurf für ein Writ of Organisation zu?


    Bitte stimmen Sie mit Yea oder Nay.
    Sie können Ihre Anwesenheit mit Present bekunden.


    Die Abstimmung dauert grundsätzlich 96 Stunden.


    John Nathan Hope
    President of Congress





    Writ of Organisation


    The White House, April 2011



    Der Präsident der Vereinigten Staaten von Astor,


    gewillt, seine ihm durch die Verfassung zustehenden Rechte für die Einrichtung von Behörden und Ämtern zu nutzen und
    somit die Verwaltung auf Bundesebene der Vereinigten Staaten von Astor zu strukturieren,


    erlässt gestützt auf die Constitution der Vereinigten Staaten von Astor und den Federal Administration and Authority Act den nachfolgenden Organisationserlass.



    Chapter 1 Department of Defense


    Section 1 Errichtung des Department of Defense
    Durch diesen Organisationserlass wird eine Oberste Bundesbehörde (Federal Department) errichtet, welche die folgende Bezeichnung trägt: "Department of Defense", abgekürzt "DoD".


    Section 2 Behördenleiter
    Die Amtsbezeichnung ihres Leiters lautet "Secretary of Defense", abgekürzt "SoD".


    Section 3 Aufgaben
    Die im Rahmen der Staatsverwaltung des Bundes dem Organisationsbereich des Department of Defense zugeordneten Aufgaben und die sich daraus ergebenden gesetzlichen Rechte und Pflichten sind:
    a. die Beratung des Präsidenten in allen verteidigungspolitischen und sonstigen Angelegenheiten, die die Streitkräfte und die Verteidigung des Landes betreffen;
    b. die Wahrnehmung der Interessen der Vereinigten Staaten im Rahmen von Bündnissen oder gemeinsamen Manövern mit anderen Streitkräften;
    c. die Planung, Organisation und Umsetzung der strategischen Ausrichtung der Streitkräfte;
    d. die Planung, Organisation und Umsetzung des inneren Aufbaus der Streitkräfte;
    e. die Planung, Organisation und Umsetzung der Rüstung sowie des Waffen- und Waffentechnologiehandels;
    f. die Planung, Organisation und Durchführung von militärischer Forschung;
    g. die Festlegung der Soll-Truppenstärken und Soll-Ausrüstung der Streitkräfte;
    h. die Erhaltung der Einsatzbereitschaft, die Rekrutierung ausreichender Personalkapazitäten der Streitkräfte und die Beschaffung der notwendigen Ausrüstung;
    i. die Festlegung der notwendigen Eignungskriterien des Streitkräftepersonals;
    j. die Überprüfung der Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften auf ihre Eignung;
    k. die Festlegung der Struktur der Dienstgrade innerhalb der Streitkräfte;
    l. die Oberaufsicht über die dem Department untergeordneten Federal Authorities. Dabei nimmt das Department eine Vorgesetztenfunktion ein. Es hat die Arbeit der nachgeordneten Behörden zu überwachen und für die ordentliche Erledigung der diesen Federal Autorities zugeordneten Aufgaben zu sorgen.


    Section 4 Unterstellung von Federal Authorities
    Dem Department of Defense sind die folgenden Federal Authorities unterstellt, wobei in Klammern die Abkürzung steht:
    a. United States Army (USA),
    b. United States Navy (USN),
    c. United States Air Force (USAF),
    d. United States Marine Corps (USMC),
    e. Joint Chiefs of Staff (JCS),
    f. United States Strategic Command (US STRATCOM),
    g. United States Special Operations Command (US SOCOM),
    h. United States Asuric Command (US ASCOM),
    i. United States Nordanic Command (US NORDCOM),
    k. United States West Astor Command (US WESTCOM),
    l. United States East Astor Command (US EASTCOM),
    m. United States Training and Doctrin Command (US TRADOC),
    n. United States Logistics Command (US LOGCOM).



    Chapter 2 United States Armed Forces


    Section 1 Errichtung der Teilstreitkräfte
    (1) Durch diesen Organisationserlass werden weiter vier nachgeordnete Behörden (Federal Authorities) errichtet, welche die folgenden Bezeichnungen tragen:
    a. "United States Army", abgekürzt "USA",
    b. "United States Navy", abgekürzt "USN",
    c. "United States Air Force", abgekürzt "USAF",
    d. "United States Marine Corps", abgekürzt "USMC".
    (2) Charakteristika dieser Federal Authorities sind:
    a. Die United States Army ist die Bodenstreitkraft der Vereinigten Staaten von Astor. Sie ist eine kombinierte Streitmacht aus Bodentruppen und Hubschraubern.
    b. Die United States Navy ist die Seestreitkraft der Vereinigten Staaten von Astor. Sie ist eine kombinierte Streitmacht aus Über- und Unterwasserschiffen sowie trägergestützten Luftfahrzeugen.
    c. Die United States Air Force ist die Luftstreitmacht der Vereinigten Staaten von Astor. Sie ist eine kombinierte Streitmacht aus Luftfahrzeugen und Weltraumsatelliten.
    d. Das United States Marine Corps ist die Krisenreaktionsstreitmacht der Vereinigten Staaten von Astor. Sie ist eine kombinierte Boden-Luft-Streitmacht und befähigt, boden-, luft- oder seegestützt (amphibisch) in gegnerisches Gebiet einzudringen und eroberte Positionen über eine gewisse Zeitdauer zu behaupten.


    Section 2 Behördenleiter
    (1) Die Amtsbezeichnungen für die Behördenleiter lauten:
    a. "Chief of Staff of the Army", abgekürzt "CSA", für die United States Army,
    b. "Chief of Naval Operations", abgekürzt "CNO", für die United States Navy,
    c. "Chief of Staff of the Air Force", abgekürzt "CSAF", für die United States Air Force,
    d. "Commandant of the Marine Corps", abgekürzt "CMC", für das United States Marine Corps.
    (2) Diese vier Behördenleiter werden durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Astor nach Zustimmung durch den Senat der Vereinigten Staaten von Astor gemäss Constitution der Vereinigten Staaten von Astor, Article III, Section 6, ernannt und vereidigt und stehen im Range eines Vier-Sterne-Generals.


    Section 3 Vorgesetzte Oberste Bundesbehörde
    Die vorgesetzte Oberste Bundesbehörde dieser vier Federal Authorities ist das Department of Defense.


    Section 4 Bestimmung des näheren Weisungsverhältnisses
    (1) Das Department of Defense ist für alle Bereiche der United States Army, der United States Navy, der United States Air Force und des United States Marine Corps diesen gegenüber weisungsbefugt, mit Ausnahme der Einsatzkompetenz.
    (2) Der Präsident der Vereinigten Staaten von Astor als Oberbefehlshaber der Streitkräfte und damit auch der United States Army, der United States Navy, der United States Air Force und des United States Marine Corps hat die ausschliessliche Einsatzkompetenz über deren Verbände inne. Er kann die Einsatzkompetenz an die Kommandeure der Unified Combatant Commands delegieren.
    (3) Die Behördenleiter sind für alle Verbände ihrer Behörde weisungsbefugt in allen Fragen die Aufstellung, Ausbildung, Ausrüstung und ständige Einsatzbereitschaft betreffend, verfügen aber nicht über die Einsatzkompetenz über diese Verbände.


    Section 5 Aufgaben
    (1) Die im Rahmen der Staatsverwaltung des Bundes dem Organisationsbereich dieser vier Federal Authorities zugeordneten Aufgaben und die sich daraus ergebenden gesetzlichen Rechte und Pflichten sind nachfolgend aufgeführt.
    (2) Bezüglich allen vier Federal Authorities:
    a. Aufstellung, Ausbildung, Ausrüstung und ständige Einsatzbereitschaft von Verbänden, welche bezogen auf ihre spezifischen Aufgaben den einzelnen Unified Combatant Commands zu deren Auftragserfüllung zur Verfügung gestellt werden können;
    b. Bereithalten von Special Forces für eine asymmetrische Kriegführung in Übersee.
    (3) Bezüglich der United States Army:
    a. Vernichtung gegnerischer Bodenstreitkräfte, die auf dem Land-, See- oder Luftweg in das Territorium der Vereinigten Staaten von Astor eingedrungen sind, dies in engem Zusammenwirken mit der United States Air Force;
    b. Bereithalten von Verbänden für Raumsicherungsoperationen in der Grössenordnung von einem regionalen Grosseinsatz in Übersee.
    (4) Bezüglich der United States Navy:
    a. Vernichtung gegnerischer Boden-, See- und Luftstreitkräfte bereits in der Annäherung an das Territorium der Vereinigten Staaten von Astor, dies in engem Zusammenwirken mit der United States Air Force;
    b. Unterstützung des United States Marine Corps bei Einsätzen in Übersee bei der Erringung der absoluten Luftüberlegenheit und mit schwerem Präzisionsfeuer;
    c. Sicherung der Nachschublinien des United States Marine Corps bei Einsätzen in Übersee und Verhinderung der Einwirkung von gegnerischen Seestreitkräften gegen das United States Marine Corps bei solchen Einsätzen;
    d. Bereithalten, jederzeit und überall auf der Welt mit der nötigen Präzision zu intervenieren.
    (5) Bezüglich der United States Air Force:
    a. Sicherstellung der absoluten Luftüberlegenheit auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten von Astor;
    b. Vernichtung gegnerischer Boden-, See- und Luftstreitkräfte bereits in der Annäherung an das Territorium der Vereinigten Staaten von Astor, dies in engem Zusammenwirken mit der United States Navy;
    c. Bereithalten, jeden Punkt der Welt aus der Luft oder aus dem Weltraum aufzuklären;
    d. Bereithalten, jederzeit und überall auf der Welt mit der nötigen Präzision mittels Luftschlägen zu intervenieren.
    (6) Bezüglich des United States Marine Corps:
    Bereithalten, jederzeit und überall auf der Welt zugunsten der astorischen Interessen lokal mittels konventioneller Kriegführung zu intervenieren.



    Chapter 3 Joint Chiefs of Staff


    Section 1 Errichtung der Joint Chiefs of Staff
    (1) Durch diesen Organisationserlass wird weiter eine nachgeordnete Bundesbehörde (Federal Authority) errichtet, welche die folgende Bezeichnung trägt: "Joint Chiefs of Staff", abgekürzt "JCS".
    (2) Die vier Behördenleiter der Federal Authorities United States Army, United States Navy, United States Air Force und United States Marine Corps bilden zusammen die Joint Chiefs of Staff.


    Section 2 Behördenleiter
    (1) Die Amtsbezeichnung ihres Leiters lautet "Chairman of the Joint Chiefs of Staff ", abgekürzt "Chairman JCS".
    (2) Der Behördenleiter wird durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Astor ernannt.


    Section 3 Vorgesetzte Oberste Bundesbehörde
    Die vorgesetzte Oberste Bundesbehörde dieser Federal Authority ist das Department of Defense.


    Section 4 Bestimmung des näheren Weisungsverhältnisses
    (1) Den Joint Chiefs of Staff gegenüber weisungsbefugt sind der Präsident der Vereinigten Staaten von Astor und der Secretary of Defense. Weisungen des letzteren bedürfen der Genehmigung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Astor.
    (2) Die Joint Chiefs of Staff als Behörde sind niemandem gegenüber weisungsbefugt.


    Section 5 Aufgaben
    Die im Rahmen der Staatsverwaltung des Bundes dem Organisationsbereich der Joint Chiefs of Staff zugeordneten Aufgaben und die sich daraus ergebenden gesetzlichen Rechte und Pflichten sind: Die Beratung des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Astor in allen Fragen die Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Astor betreffend.



    Chapter 4 Unified Combatant Commands


    Section 1 Errichtung der Unified Combatant Commands
    (1) Durch diesen Organisationserlass werden weiter acht nachgeordnete Behörden (Federal Authorities) errichtet, welche als "Unified Combatant Commands" bezeichnet werden, abgekürzt "UCC", und im einzelnen die folgenden Bezeichnungen tragen:
    a. "United States Strategic Command", abgekürzt "US STRATCOM",
    b. "United States Special Operations Command" abgekürzt "US SOCOM",
    c. "United States Asuric Command", abgekürzt "US ASCOM",
    d. "United States Nordanic Command", abgekürzt "US NORDCOM",
    e. "United States West Astor Command", abgekürzt "US WESTCOM",
    f. "United States East Astor Command", abgekürzt "US EASTCOM",
    g. "United States Training and Doctrin Command", abgekürzt "US TRADOC",
    h. "United States Logistics Command", abgekürzt "US LOGCOM".
    (2) Charakteristika dieser Federal Authorities sind:
    a. Die Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Astor werden operativ in acht Unified Combatant Commands als regionale und/oder funktionale Hauptquartiere mit unterstellten Verbänden untergliedert.
    b. Zweck dieser Unified Combatant Commands ist die streitkräfteübergreifende Bündelung sämtlicher relevanter Kräfte der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Astor für die Zielerreichung auf einem bestimmten Wirkungsgebiet.
    c. Diese Wirkungsgebiete ergeben sich aus den den Unified Combatant Commands übertragenen Aufgaben.


    Section 2 Behördenleiter
    (1) Die Amtsbezeichnungen für die Behördenleiter lauten:
    a. "Commander United States Strategic Command", abgekürzt "Commander STRATCOM",
    b. für die weiteren sieben Unified Combatant Commands analog a.
    (2) Diese acht Behördenleiter werden durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Astor ernannt und vereidigt und stehen im Range eines Drei-Sterne-Generals.


    Section 3 Vorgesetzte Oberste Bundesbehörde
    Die vorgesetzte Oberste Bundesbehörde dieser acht Federal Authorities ist das Department of Defense.


    Section 4 Bestimmung des näheren Weisungsverhältnisses
    (1) Das Department of Defense ist für alle Bereiche der acht Unified Combatant Commands diesen gegenüber weisungsbefugt, mit Ausnahme der Einsatzkompetenz.
    (2) Der Präsident der Vereinigten Staaten von Astor als Oberbefehlshaber der Streitkräfte hat die ausschliessliche Einsatzkompetenz über die Unified Combatant Commands und deren Verbände inne. Er kann die Einsatzkompetenz an die Kommandeure der Unified Combatant Commands delegieren.
    (3) Die Behördenleiter sind für alle Verbände ihrer Behörde weisungsbefugt in allen Fragen einen Einsatz, dessen Vorbereitung und Nachbearbeitung betreffend, im Falle des Einsatzes jedoch nur, wenn ihnen vom Präsidenten die Einsatzkompetenz delegiert wurde.


    Section 5 Aufgaben
    (1) Die im Rahmen der Staatsverwaltung des Bundes dem Organisationsbereich dieser acht Federal Authorities zugeordneten Aufgaben und die sich daraus ergebenden gesetzlichen Rechte und Pflichten sind nachfolgend aufgeführt.
    (2) Bezüglich des United States Strategic Command:
    a. Betrieb der militärischen Führungsinfrastruktur auf Stufe Gesamtstreitkräfte;
    b. Führung des Global Strike;
    c. Führung der weltweiten Aufklärung mittels luft- und weltraumgestützten Systemen;
    d. Führung des Nuclear Strike;
    e. Führung des Cyber War;
    f. Führung der National Missile Defense.
    (3) Bezüglich des United States Special Operations Command:
    a. Sicherstellung einer einheitlichen Ausbildung und Ausrüstung sämtlicher Special Forces aller vier Teilstreitkräfte;
    b. Bereitstellung von Special Forces für andere Unified Combatant Commands auf Anforderung und nach Bedarf.
    c. Führung von Special Forces global.
    (4) Bezüglich des United States Asuric Command:
    Führung aller militärischen Operationen im Asurik und den an diesen angrenzenden Landmassen, ausgenommen den 200-nautische-Meilen-Abschnitt vor der Westküste Astors und 200-Meilenzone um St. Vincent.
    (5) Bezüglich des United States Nordanic Command:
    Führung aller militärischen Operationen im Nordanik, Medianik, Sudanik und den an diesen angrenzenden Landmassen, ausgenommen den 200-nautische-Meilen-Abschnitt vor der Ostküste Astors.
    (6) Bezüglich des United States West Astor Command:
    Führung aller militärischen Operationen in der westlichen Hälfte Astors inklusive St. Vincent sowie im gesamten der Westküste Astors vorgelagerten Seegebiet bis auf eine Tiefe von 200 nautischen Meilen, inklusive der 200-Meilenzone um St. Vincent.
    (7) Bezüglich des United States East Astor Command:
    Führung aller militärischen Operationen in der östlichen Hälfte Astors sowie im gesamten der Ostküste Astors vorgelagerten Seegebiet bis auf eine Tiefe von 200 nautischen Meilen.
    (8 ) Bezüglich des United States Training and Doctrin Command:
    Führung der Ausbildung, Einsatzschulung und Einsatzentwicklung aller vier Teilstreitkräfte. Das US TRADCOM ist das Kompetenzzentrum "Ausbildung" der Gesamtstreitkräfte.
    (9) Bezüglich des United States Logistics Command:
    Führung der Logistik aller vier Teilstreitkräfte. Das US LOGCOM ist das Kompetenzzentrum "Logistik" der Gesamtstreitkräfte.



    Chapter 5 Others


    Section 1 Weitere Behörden
    (1) Der Präsident der Vereinigten Staaten von Astor darf auf der Organisationsebene unter den in diesem Organisationserlass errichteten Federal Authorities weitere Behörden errichten, die nicht der Zustimmung des Kongresses bedürfen.
    (2) Diese weiteren Behörden sind im Zusammenhang mit der mit diesem Organisationserlass behandelten Materie Führungsstäbe und Truppenverbände unterhalb der Ebene der Unified Combatant Commands.
    (3) Der Präsident der Vereinigten Staaten von Astor hat dem Kongress die Errichtung dieser Behörden vorgängig anzuzeigen.
    (4) Er darf die Behörden erst errichten, wenn binnen achtundvierzig Stunden nach der Anzeige kein Kongressmitglied eine Zustimmung gemäss dem Federal Administration and Authority Act verlangt.


    Section 2 Entry into Force
    Dieser Organisationserlass erlangt Wirkung, wenn er durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten, nach erfolgter Genehmigung des Erlasses durch den Kongress der Vereinigten Staaten, unterschrieben und veröffentlicht wurde.




    Signature



    _____________________________
    The President of the United States


    [doc]



  • Honorable Representatives:



    Drei von vier Repräsentanten haben ihre Stimme abgegeben.


    drei Repräsentanten stimmten für die Verabschiedung,
    kein Repräsentant lehnte die Verabschiedung ab.


    Die erforderliche Mehrheit ist erreicht.


    Die Verabschiedung wurde daher durch das Repräsentantenhaus


    angenommen.


    John Nathan Hope
    President of Congress

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