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  • Your Honor, mit dem Einverständnis des Gerichts will ich an dieser Stelle verweisen auf die Ausführungen im Antrag zum Writ of Mandamus, die dem Gericht und allen Prozessbeteiligten bekannt sind. Im Kern ist in diesem Dokument bereits die Argumentation meiner Mandantin dargelegt. Ich will im Folgenden insoweit nur ergänzen. Weiterhin will ich mich nicht aufhalten mit dem, was unstrittig ist. Nachweislich der vorliegenden Schriftstücke ist unstrittig, dass der Lieutenant-Governor darüber wacht, d…
  • Handlungnickt respektvoll und einsichtig
  • Handlungnimmt die späte Hinzuziehung eines Anwalts amüsiert zur Kenntnis
  • Your Honor, Sie sagen, dass kein Mitglied des GC - mit Ausnahme des Dienstältesten im Krisenfall - die Aufgaben des Gouverneurs ausüben darf. Your Honor, das ist im Ergebnis korrekt. Die Verfassung sagt: „Keine Person oder Gruppe von Personen, die eine dieser Gewalten ist, soll die rechtmäßig einer der anderen Gewalten zustehenden Aufgaben ausüben, außer in den hiernach ausdrücklich bestimmten oder zugelassen Fällen.“. Und die Verfassung kennt nur den einen von mir und nun von ihnen genannten Fa…
  • Your Honor, nein. Erneut bildet Art. II Sec 2 den Kern meiner Antwort: "Keine Person oder Gruppe von Personen, die eine dieser Gewalten ist, soll die rechtmäßig einer der anderen Gewalten zustehenden Aufgaben ausüben, außer in den hiernach ausdrücklich bestimmten oder zugelassen Fällen." DIe Formulierung bezieht sich zum einen auf eine personale Zugehörigkeit zu einer Gewalt - im Konkreten Fall in Form des Amts des Governors. Zum anderen bezieht sie sich auf die Funktion einer anderen Gewalt, bz…