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  • Your Honor, ich melde mich anwesend und bitte sogleich höflich um Berücksichtigung dessen bei dem möglichen Definieren von Fristenden.
  • Your Honor, ich will mich kurz fassen und kann dies auch, geht doch aus dem von der Anklage vorgebrachten Striftsatz bereits die Argumentation umfänglich hervor, auf die ich an dieser Stelle verweise. Betonen möchte ich zuvorderst, dass es hier nicht um eine politische Frage geht. Ja, die Klage ist weitreichend, aber sie stellt nur den Zustand wieder her, den die Verfassung vorgibt. Ist diese ganz strikte Trennung von Exekutive und Legislative sinnvoll? Ist es nicht unnötig kompliziert, die Gese…