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  • HandlungChester steht auf. Ich melde mich anwesend. Man möge mir diese Frage verzeihen, your honor, aber mir ist gänzlich unklar, auf welcher Grundlage der Zeuge benannt und in den Zeugenstand gerufen wurde.
  • (Zitat) Your honor, ich muss gegen diesen Vorgang protestieren. Es ist nicht Sache des Gerichts, Zeugen zu benennen und selbsttätig zu vernehmen; das Gesetz spricht diese Kompetenz - die Bennenung von Zeugen und Sachverständigen - eindeutig den Streitparteien zu. Ich sehe auch mit Sorge, dass der Beklagte dem Verfahren offensichtlich nicht die nötige Aufmerksamkeit widmet; das rechtfertigt aber keinesfalls, dass das Gericht Zeugen benennt, die der Beklagte benennen müsste und dies pflichtwidrig …
  • (Zitat) Die Klägerseite benennt lediglich die Beweise nochmals konkret, die sie bereits vorher als Drucksachen benannt hat. Eben jene, die mein Vorgänger bereits in der Klageschrift benannte, Ms. Rose aber nochmals benannt haben wollte. Wenn Sie diesen Hinweis annehmen wollen, so wäre es formal korrekt, wenn Sie Mr. Monroe als (ihren) Zeugen benannten. Ich werde ihn dann nach Ihrer Befragung gerne ins Kreuzverhör nehmen.
  • Your Honor, die Begrifflichkeit "Geschädigter" auf den Betroffenen anzuwenden halte ich für übereilt. Die Klage wird deutlich machen, dass das eigene Verhalten des Betroffenen zu seinem "Schaden" geführt hat, nicht das Handeln Dritter. Ich benenne des Weiteren den amtierenden Senatspräsidenten, Mr. Jeffrey Fillmore, als amicus curiae. Von einer Entscheidung in diesem Verfahren wäre er direkt betroffen; ich halte es für unerlässlich, wenn dieser seinen Standpunkt in rechtlicher oder sachlicher Hi…
  • Mr. Monroe, Sie geben nun die Schuld jedem anderen, aber nicht sich. Der Kläger hat keinesfalls eine Abwesenheitsmeldung gestrichen. Diese Abwesenheitsmeldung ist keineswegs eine solche, die im Einklang mit dem Gesetz steht. Ich zitiere: "Ein Mitglied des Kongresses verliert sein Mandat ausschließlich durch mindestens vierzehntägige, unangekündigte Abwesenheit von den Geschäften des Kongresses." Im Übrigen verweise ich auf Abschnitt II der Klageschrift. Mr. Monroe, Sie haben binnen der fragliche…
  • Mr. Monroe, ich habe keine zunächst weiteren Fragen an Sie. (Zitat) Your Honor, da liegt nun der Widerspruch zur Wahrheit: Mr. Monroe war vierzehn Tage von den Geschäften des Kongresses abwesend und kann dafür keine im Sinne des Gesetzes ausreichende Abwesenheitsmeldung vorweisen. Er hat an keiner Stelle nachvollziehbar dargelegt, warum es ihm unmöglich war, an den Geschäften des Kongresses teilzunehmen, selbst am fraglichen Tag. Nichts anderes begehrt der Kläger festzustellen. Ich weise in dies…
  • Your honor, für den Kläger möchte ich abschließend das Folgende festhalten: I. Die Rücknahme der Feststellung eines Mandatsverlustes ist gesetzes- und somit verfassungswidrig und nichtig. Leider ist dieser Aspekt im Rahmen des Verfahrens kaum zur Geltung gekommen. Fakt ist jedoch, dass das Gesetz keine Rücknahme der Feststellung eines Mandatsverlustes vorsieht. Selbst wenn dies der Fall wäre, so würde diese Rücknahme bereits an dem formalen Mangel leiden, dass sie willkürlich durch lediglich ein…